- Forschungs- und Erinnerungsarbeit zu Zwangsarbeiterschicksalen und NS-Geschichte im Harzgebiet -
Arbeiten für Großdeutschland - Teil 2
Stadtarchiv Bad Lauterberg
KptLt a.D. Helmut Lüder
Politische und demographische Rahmenbedingungen
Entwicklung des Einsatzes, politische Rahmenbedingungen
Die Entwicklung des Einsatzes von Ausländern im Deutschen Reich war beeinflußt von einer Reihe wirtschaftlicher und politischer Gegebenheiten, die in enger Wechselbeziehung standen.
Auf der ersten Sitzung des Reichsverteidigungsrates im November 1938 bezeichnete Hermann Göring als "Beauftragter des Vierjahresplans", der die Rüstung vorantreiben sollte, den Arbeitskräftemangel als wehrwirtschaftliches Problem ersten Ranges. In der Industrie führte der aufgrund des gewaltigen Aufrüstungsprogramms ausgelöste Produktionsschub, zu einem erheblichen Anstieg der Industriearbeiter in relativ kurzer Zeit. Die Rüstungskonjunktur verdreifachte in manchen Betrieben die Belegschaftsstärke. Seit Anfang 1937 wurden vermehrt Arbeitskräfte aus Polen, Holland, Italien und der damaligen Tschechoslowakei von deutschen Firmen eingestellt.
Am Freitag, dem 1. September 1939, begannen dann die Kriegshandlungen mit Polen. Bereits am Sonntag, dem 3. September öffnete in der oberschlesischen Stadt Rybnik, nahe Kattowitz, das erste deutsche Arbeitsamt seine Türen und weitere folgten im Lande. Die primäre Aufgabe dieser ämter war, Zivilarbeiter, die im Deutschen Reich arbeiten wollten, zu vermitteln und alle örtlichen Arbeitslosen zu erfassen. Diese Maßnahme blieb jedoch ohne meßbaren Erfolg. Erfolgversprechender für die dt. Arbeitsverwaltung war da schon das Arbeitspotential der polnischen Kriegsgefangenen.
Nach dem Kriegsvölkerrecht, der Genfer Konvention und der Haager Landkriegsordnung können kriegsgefangene Kombattanten d.h. Mannschaften und Unteroffiziere von der Gewahrsamsmacht zur Arbeit eingesetzt werden. Offiziere nur, wenn sie sich freiwillig dazu bereit erklären. Kriegsgefangene dürfen aber gemäß dem Kriegsvölkerrecht auf keinen Fall zur Produktion von Rüstungsgütern herangezogen werden.
Die ersten Kriegsgefangenen wurden schon wenige Tage nach Kriegsbeginn im Deutschen Reich eingesetzt. Im September 1939, am Ende des Monats, waren etwa 100.000 Gefangene in der Landwirtschaft tätig, im November ca. 250.000 und bis Jahresende ca. 300.000.
4 Der Bedarf an Arbeitskräften in der dt. Wirtschaft war jedoch bedeutend höher als das Potential, welches durch die Kriegsgefangenenlager (Stalags)
5 zugeführt werden konnte. Am 16. November wies Hermann Göring die Arbeitsverwaltungen an
6:
"....die Hereinnahme ziviler polnischer Arbeitskräfte, insbesondere polnischer Mädchen, in größtem Ausmaß zu betreiben. Ihr Einsatz und insbesondere ihre Entlohnung müssen zu Bedingungen erfolgen, damit den deutschen Betrieben leistungsfähige Arbeitskräfte billigst zur Verfügung stehen".
Im Januar 1940 veranlaßte der Generalgouverneur der besetzten polnischen Gebiete, Hans Frank, den Masseneinsatz polnischer Zivilarbeiter. Er forderte die
7:
"Bereitstellung und den Transport von mindestens 1 Million Land- und Industriearbeitern und -arbeiterinnen ins Reich, davon etwa 750.000 landwirtschaftliche Arbeitskräfte, von denen mindestens 50% Frauen seien müssen, für im Reich fehlende Industriearbeiter".
Die Landesarbeitsämter gingen aufgrund dieser Weisung, entgegen dem damaligen Völkerrecht dazu über, Pflichtkontingente an Arbeitskräften festzusetzen, die jede Stadt, jedes Dorf, jeder Bezirk zu stellen hatte. Da auch dieses noch nicht ausreichte um den Bedarf zu decken und nur ca. 500.000 Arbeitskräfte zusammenkamen, wurde am 24. April 1940 die Arbeitspflicht für die Jahrgänge 1915 bis 1925 durch die Regierung des Generalgouvernements angeordnet.
Der Polenfeldzug erschloß der nationalsozialistischen Führung des Reiches ein Potential an Arbeitskräften, das in diesem Ausmaß so vorher nicht zur Verfügung stand. Die Kriegserklärungen von Großbritannien und Frankreich und damit verbunden, die Unmöglichkeit, nach der Besetzung eines Teils der Republik Polen, den Krieg zu beenden, bedeuteten für das Reich, sich auf einen längeren Krieg einzurichten und auf eine Demobilisierung der Wehrmacht zu verzichten. Daraus resultierte ein erheblich erhöhter Verbrauch an Rüstungsgütern und ein starker Mangel an Arbeitskräften in der Landwirtschaft und der Industrie. Aus Sicht der deutschen Führung war dieses auszugleichen mit dem Potential polnischer Arbeitskräfte.
Nachdem mit Sondergesetzen die rechtlichen Voraussetzungen für den Einsatz der neuen Arbeitskräfte geschaffen waren, begann die großräumige Rekrutierung von polnischen Arbeitskräften, die ja nach Ansicht der Nationalsozialisten rassisch unterlegen waren
8.
Zwischen September 1939 und Dezember 1940 kamen 211 ausländische Arbeiter und Arbeiterinnen nach Bad Lauterberg. Die Anzahl wird aber vermutlich höher gewesen sein, da 370 Ausländer ohne Meldedatum in der Meldekartei der Stadtverwaltung vermerkt sind. Die Masse der Arbeitskräfte stammte aus den Teilen Polens, die die deutsche Wehrmacht 1939 erobert hatte. Andere kamen aus Italien und dem Protektorat Böhmen und Mähren.
Unter den ideologischen Vorgaben der nationalsozialistischen Lehre unternahmen alle politischen und wirtschaftlichen Organisationen des Reiches erhebliche Anstrengungen, die Erfordernisse der Rüstungsproduktion und die Versorgung des Volkes angemessen zu berücksichtigen. Der Bestand des Regimes, die Sicherheit und Versorgung der deutschen Bevölkerung und die Aufrechterhaltung der Fähigkeit, einen immer länger dauernden Krieg an mehreren Fronten zu führen, bildeten die Eckpunkte, an denen Rekrutierung und Einsatz nichtdeutscher Arbeitskräfte ausgerichtet wurde. Gemessen an den Zielen waren da die Interessen der Ausländer selbst von untergeordneter Bedeutung. Angesichts der Vielzahl von beteiligten Institutionen, Personen und Interessengruppen ist es nicht erstaunlich, daß sich die organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen ständig änderten und und vielfach widersprüchlich waren.
Der Grund für die Anwesenheit der vielen Ausländer in Deutschland war allein die Nutzung ihrer Arbeitsleistung. Die ausländischen Zivilarbeiter bildeten nach Ansicht der nationalsozialistischen Führung, unter den Bedingungen des Krieges und vor dem Hintergrund rassischer Gesichtspunkte, in erster Linie kein sozial- oder arbeitspolitisches-, sondern ausschließlich ein Sicherheitsproblem.
Das führte als Ergänzung der bereits vor dem Krieg eingeleiteten Sondergesetzgebung über Nicht-Deutschblütige
9 zu einer Fülle von Gesetzen, Verordnungen und Erlassen, die in vielfältiger Weise einschränkten und besonders Arbeitskräfte aus Polen und Osteuropa mit einem ausgefeilten System von Diskriminierungen konfrontierte. Eine Besonderheit des für Ausländer geltenden Rechtssystems lag darin, daß die Strafverfolgung schon bei vermeintlichen Straftaten aus den Händen von Polizei und Justiz genommen wurde und der Geheimen Staatspolizei (Gestapo) übertragen wurde
10.
Die rechtliche Sonderstellung der Ausländer, vor allem von Polen und Russen, zeigte sich nicht allein im Strafrecht, sondern auch in vielen anderen Bereichen, wie im Arbeitsrecht, der Rassengesetzgebung und in Bestimmungen über Freizügigkeit, Ernährung und Kultur. Das gesamte Leben von polnischen und osteuropäischen Arbeitskräften war betroffen, ein normaler gefahrloser Alltag - wie ihn selbst unter Kriegs- und Diktaturbedingungen die deutsche Bevölkerung in vielen Fällen hatte - war weitgehend ausgeschlossen.
Aus den wöchentlichen Lageberichten der Offiziere der Stabsabteilung für psychologische Kriegsführung der alliierten Truppen vom Dezember 1944 ist sehr präzise der Unterschied der einzelnen ausländischen Arbeitskräfte nachzulesen
11. In den meisten Einsatzorten waren ausländische Arbeiter in drei Kategorien eingeteilt:
- Westarbeiter (Italiener, Franzosen, Belgier, Holländer, Dänen, Norweger) wurden vorgeblich wie deutsche Arbeiter behandelt und erhielten den gleichen Lohn.
- Polnische Arbeiter trugen ein großes dreieckiges gelbes Zeichen mit einem violetten "P" darauf. Sie wurden gemäß der deutschen Lohnskala bezahlt, hatten jedoch einen beträchtlichen Betrag mittels einer hohen "Ostabgabe" (ca. 20%) zurückzuzahlen. In öffentlichen Einrichtungen und Verkehrsmitteln waren sie zahlreichen Restriktionen unterworfen.
- Russische und ukrainische Arbeiter gehörten der eindeutig am schlechtesten behandelten Kategorie an, erkennbar an einem "O" oder "Ost" für "Ostarbeiter" auf einem großen blauen Quadrat. Sie erhielten ein bescheidenes Taschengeld, das sie legal jedoch nicht ausgeben konnten, da es ihnen nicht erlaubt war, Geschäfte oder andere öffentliche Einrichtungen zu betreten. Das Geld diente hauptsächlich dazu, Dinge auf dem "Schwarzen Markt" zu kaufen, der vielfach von "Westarbeitern" betrieben wurde. Sowohl Russen als auch Polen wurden wie Untermenschen behandelt.
Obwohl die Wehrmacht 1940 und 1941 große Teile Europas erobert hatte, stieg die Zahl der ausländischen Zivilarbeiter in Bad Lauterberg nur relativ langsam an. Der Aufbau des Rüstungswerkes Otto Schickert & Co. KG. in Bad Lauterberg/Odertal 1940 war jedoch Anlaß für die Rekrutierung von 206 Bau- und Hilfsarbeitern
12 aus verschiedenen Ländern Europas. Der größte Teil der Arbeiter kam aus Italien und Polen. 1941 wurden weitere 58 ausländische Arbeiter aus 9 Nationen
13 der Stadtverwaltung gemeldet.
Die Anzahl der ausländischen Arbeitnehmer änderte sich grundlegend 1942, als 645 Arbeitskräfte aus 11 Nationen zum Arbeitseinsatz nach Bad Lauterberg kamen. Aus der Sowjetunion allein 494 Arbeiter und Arbeiterinnen, das entsprach 76,5% der 1942 eingetroffenen Arbeitskräfte. Diese sogenannten Ostarbeiter bildeten für den Rest des Krieges die größte Gruppe der in Bad Lauterberg insgesamt eingesetzten Ausländer.
Bemerkenswert war, daß für 1942 erstmals eine nennenswerte Anzahl an Arbeitern
14 aus den Benelux-Staaten und Frankreich nachgewiesen werden konnte. Mit der Ernennung des Thüringischen Gauleiters Fritz Sauckel zum Generalbeauftragten für den Arbeitseinsatz (GBA) steigerte sich der Druck auf die westlichen Länder, Arbeitskräfte für Deutschland zu stellen. Ein weiterer Faktor war, daß Vichy-Frankreich 1942 auf massiven Druck Deutschlands die Dienstpflicht für Männer und Frauen einführte und diese im Jahr 1943 auf ganz Frankreich ausgedehnt wurde. So brachte das Jahr 1943 einen Zuwachs von 1505 ausländischen Zivilarbeitern aus 12 Nationen
15. In einer Sitzung der "Zentralen Planung" der NS- Regierung am 01.03.1944 gab Sauckel zu Protokoll:
"Von den 5 Millionen ausländischen Arbeitern, die nach Deutschland gekommen sind, sind keine 200.000 freiwillig gekommen"16.
Im Produktionsjahr 1944 kamen nochmals eine erhebliche Anzahl von ausländischen Arbeitskräften nach Bad Lauterberg. In diesem Jahr wurden weitere 1240 Zivilarbeiter aus 19 Nationen
17 durch ihren Arbeitgeber der Meldebehörde angezeigt. Darunter befanden sich 182 Italiener, die als Militärinternierte (sogenannte Badolgios) entlassen waren und 12 Kriegsgefangene (POWs)
18 aus Jugoslawien. Nachdem Italien 1943 das Bündnis mit Deutschland verlassen hatte, waren hundertausende italienischer Soldaten in die Hand der deutschen Wehrmacht gefallen. Diese Italiener waren nach deutscher Rechtsauffassung keine Kriegsgefangenen, sondern wurden unter dem Sonderstatus von Militärinternierten geführt.Dieses hatte zunächst zur Folge, daß völkerrechtliche Regeln über die Behandlung von Kriegsgefangenen nur sehr eingeschränkt angewendet wurden; z.B. wurden auch italienische Offiziere zum Arbeitseinsatz herangezogen. Ende 1943 und im Verlauf des Jahres 1944 wurden dann zahlreiche Militärinternierte in die Rechtsstellung von zivilen Arbeitskräften überführt, was sich im starken Anstieg der Zahl der "neuen" italienischen Zivilarbeiter in Bad Lauterberg niederschlug.
Die Zahl der Westarbeiter ging im Vergleich zu 1943 zurück, weil der deutsche Rüstungsminister Albert Speer eine Verlagerung der Rüstungsproduktion in die besetzten Gebiete vor allem nach Frankreich forderte und auch durchsetzte. Dazu wurden zahlreiche französische Arbeitskräfte benötigt, die dann nicht mehr nach Deutschland verpflichtet werden konnten. Der Aufwuchs an italienischen Zivilarbeitern war durch die Entlassung der kriegsgefangenen italienischen Soldaten aus dem Status eines Militärinternierten bedingt. Die Entlassung der Soldaten aus der Kriegsgefangenschaft war mit der Maßgabe verbunden, sich als Zivilarbeiter in der deutschen Wirtschaft zu verpflichten. Der Anstieg der niederländischen Arbeitnehmer um das 6,6 fache ist nicht zu erklären.
Im Jahr 1945 wurden bis zur Besetzung der Stadt durch die US Army am 15.4.1945 immerhin noch 193 Zugänge an ausländischen Zivilarbeitern aus 17 Nationen
19 von der Verwaltung registriert. Weil die Wehrmacht 1945 die meisten ihrer Eroberungen wieder an die Alliierten verloren hatte, wurde nur noch ein Bruchteil der 1945 in die Stadt gekommenen Ausländer in ihren Heimatländern rekrutiert. Die meisten waren vorher in anderen Teilen Deutschlands eingesetzt und vor der Besetzung durch alliierte Truppen in andere Regionen des Reiches zwangsverschickt worden.
Fußnoten
4 Lehmann, Zum Verhältnis des Einsatzes von Kriegsgefangenen und ausländischen Zwangsarbeitern, P. 104; Herbst, Totaler Krieg, P. 123ff.
5 Mannschafts-Stammlager XI A Altengrabow/ Dörnitz und Stammlager XI B Fallingbostel waren für den Kreis Osterode zuständig.
6 Herbert, Fremdarbeiter, P. 69.
7 Richtlinien Franks nach Herbert, Fremdarbeiter, P.69.
8 Die deutsche Rassenlehre war ursprünglich nicht von der Existenz einer slawischen und noch weniger einer polnischen Rasse ausgegangen. Vielmehr gehörten nach der Rassentheorie auch slawische Völker zur >>arischen<< Rasse. Die Betonung der rassischen Ungleichheit der Polen mit den Deutschen wurde, weil Polen 1934 einen Nichtangriffspakt mit dem Reich abgeschlossen hatte, erst nach Kriegsbeginn betont, und dann vor allem unter dem Hinweis auf die Fruchtbarkeit, die die Polen zu einer Gefahr für die "deutsche Volksgemeinschaft" mache. Siehe Majer, Fremdvölkische P. 128-131.
9 Die Sondergesetze aus der Zeit vor 1939 richteten sich vor allem gegen Juden, Zigeuner und Neger, um im nationalsozialistischen Vokabular zu bleiben. Sie setzten sich zusammen aus Bestimmungen der Rassengesetzgebung im engeren Sinn (Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14.07.1933, Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre vom 15.09.1935, Gesetz zum Schutze der Erbgesundheit des deutschen Volkes, vom 18.10.1935, Ehegesetz, vom 06.07.1938, Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums, vom 07.04.1933, Deutsches Beamtengesetz, vom 26.01.1937, Gesetz über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der Staatsangehörigkeit, vom 14.07.1933, Reichsbürgergesetz, vom 15.09.1935) vgl. Majer, Fremdvölkische P. 147-316.
10 Majer, Fremdvölkische, P. 305-307,
11 Billstein & Illner, You are now in Cologne, compliments, P. 216ff.
12 1940 gemeldete ausl. Arbeitskräfte (10 Tschechoslowaken; 1 Ungar; 145 Italiener; 1 Niederländer; 47 Polen; 1 Russe; 1 Volksdeutscher)
13 1941 gemeldete ausl. Arbeitskräfte (1 Belgier; 1 Franzose; 1 Kroate; 26 Italiener; 20 Polen; 1 Rumäne; 5 Russen; 1 Jugoslawe; 2 Volksdeutsche).
14 43 Arbeitskräfte aus den Benelux-Staaten und 3 aus Frankreich.
15 1943 gemeldete ausl. Arbeitskräfte (331 Belgier; 5 Tschechoslowaken; 1 Este; 244 Franzosen; 7 Briten; 1 Kroate; 87 Italiener; 16 Niederländer; 84 Polen; 723 Russen; 1 Jugoslawe; 1 ungeklärte Nationalität).
16 Hitler, Eine Studie über Tyrannei. Alan Bullock, Nürnberger Prozessakten III, P. 457
17 1944 gemeldete ausl. Arbeitskräfte (25 Belgier; 1 Schweizer; 6 Tschechoslowaken; 1 Däne; 72 Esten; 53 Franzosen; 2 Ungarn; 338 Italiener; 29 Litauer; 1 Lette; 107 Niederländer; 141 Polen; 1 Slowene; 2 Rumänen; 393 Russen; 13 Jugoslawen; 1 ungeklärte Nationalität; 46 Volksdeutsche)
18 POW = Prisoner of war, internationale Bezeichnung von Kriegsgefangenen.
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