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	<title>Spurensuche Harzregion e.V. </title>
	
	<link>www.spurensuche-harzregion.de</link>
	<description>Webseite des Vereins Spurensuche Harzregion</description>
	<pubDate>Tue, 02 Aug 2011 17:21:00 +0200</pubDate>
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	<language>de-de</language>
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		<title><![CDATA[Austellung zur Harzburger Front in Wolfenb&uuml;ttel]]></title>
		<link>http://www.spurensuche-harzregion.de/?publikationen/119</link>
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		<pubDate>Tue, 02 Aug 2011 17:21:00 +0200</pubDate>

		<creator>PV</creator>
		
		<category><![CDATA[publikationen]]></category>
				<keywords><![CDATA[harzburger front,ausstellung,wolfenb&uuml;ttel,vortr&auml;ge,frieden,kirche,rechtsextremismus,schyga,weimar]]></keywords>
		<description><![CDATA[Vortragsmanuskript: Frieden undenkbar?]]></description> 
			<content><![CDATA[

<b>Birgit Hoffmann, Landeskirchenarchiv Wolfentb&uuml;ttel: Frieden undenkbar? Der Braunschweiger Staat und die Kirche in der Weimarer Zeit </b>
<br><br><br>
Frieden undenkbar? Zum Verh&auml;ltnis von Kirche und Staat in der Weimarer Zeit<br><br>
<br><br>
(Vortrag am 30.06.2011 in der Gro&szlig;en Schule Wolfenb&uuml;ttel )
<br><br>
"Mit jener Seite gibt es keinen Frieden, [...]", zog Ministerpr&auml;sident Heinrich Jasper am 6. Februar 1923 im braunschweigischen Landtag die Bilanz aus seinen Erfahrungen mit der fehlenden Bereitschaft der Kirche, sich auf die ver&auml;nderten politischen und gesellschaftlichen Verh&auml;ltnisse einzulassen und den schrittweisen Abbau ihrer bisher privilegierten Stellung zu akzeptieren.<sup>1</sup> Aus kirchlicher Perspektive lie&szlig;en sich die Lage der Kirche seit November 1918 und ihr ver&auml;ndertes Verh&auml;ltnis zum Staat durchaus anders darstellen: Als Drama in 2 Akten, dessen erster mit der Revolution von 1918 geendet habe, beschrieb es der leitende Kirchenjurist Reinhold Breust 1925 in einer Denkschrift. Der zweite noch laufende Akt handle davon, dass ein reicher Mann - die Kirche - von einem st&auml;rkeren Gegner - dem Staat - nach und nach beraubt werde, und nun der "R&auml;uber" "als Gegenleistung" den Beraubten aus den Eink&uuml;nften des geraubten Verm&ouml;gens im Armenhause unterhalte, seine Verpflichtung dazu jedoch generell in Frage stelle.<sup>2</sup>
<br><br>
Soweit zwei sehr gegens&auml;tzliche Positionen der leitenden Vertreter von Staat und Kirche im Land Braunschweig der Weimarer Zeit. Aber reichen sie aus, um das Verh&auml;ltnis zwischen beiden ausreichend zu beschreiben? Und kann man aus solchen &auml;u&szlig;erungen auf eine grunds&auml;tzliche Ablehnung der Republik durch kirchliche Kreise schlie&szlig;en und damit den Bogen zu der recht gro&szlig;en Affinit&auml;t der Kirchenleitung und nicht unerheblicher Teile der braunschweigischen Pfarrerschaft gegen&uuml;ber dem erstarkenden Nationalsozialismus einfach so schlagen?
<br><br>
Eine differenziertere Darstellung ist zweifellos geboten. Aufgrund der K&uuml;rze der Vorbereitungszeit kann ich mich heute Abend nur schlaglichtartig auf einige Einblicke in die Sorgen und Anliegen der kirchlichen Handlungstr&auml;ger beschr&auml;nken. Dabei werde ich mich weit gehend auf die Zeit bis 1931 fokussieren und die Endphase der Weimarer Republik mit ihren thematischen Weiterungen wie z. B. dem beginnenden Kirchenkampf nur streifen.Die Kirchengeschichte der Weimarer Zeit ist insbesondere durch die zahlreichen Ver&ouml;ffentlichungen von Pfarrer in Ruhe Dietrich Kuessner gut erforscht. F&uuml;r die Haltung Heinrich Jaspers bietet die k&uuml;rzlich erschienene Biografie Martin Gruberts einige neue Einblicke, in der das Thema Kirche und Staat jedoch ein wenig mehr Raum verdient h&auml;tte.
<br><br>
Auf diese wie die bekannte Literatur zur Braunschweigischen Landesgeschichte jener Epoche sowie erg&auml;nzende eigene Quellenstudien st&uuml;tzen sich meine Ausf&uuml;hrungen im wesentlichen.
<br><br>
Ich teile den Vortrag in 2 Kapitel mit insgesamt 5 Unterabschnitten.
<br><br>
<br>I. Die Konfliktfelder</b>
<br><br>
<b>1. Trennung von Kirche und Staat</b>
<br><br>
Der Sturz der F&uuml;rsten und mit diesen des landesherrlichen Kirchenregimentes im November 1918 brachte f&uuml;r die Kirchen Deutschlands nicht nur einschneidende Ver&auml;nderungen mit sich, sondern entschied vielmehr manchen schon l&auml;ngerfristig schwelenden Prozess.<br>
Seit Jahrhunderten habe im Land Braunschweig eine -unheilvolle Verbindung zwischen Kirche und Staat- bestanden, urteilte Dietrich Kuessner und gab dieser damit einen mystischen Anstrich.<sup>3</sup> Der nieders&auml;chsische Kirchenhistoriker Hans Otte kennzeichnet die Lage der Braunschweigischen Landeskirche bis 1918 dagegen als diejenige einer privilegierten Staatskirche.<sup>4</sup> Das war sie wohl: staatlich privilegiert, aber vielfach
beaufsichtigt, unter dem Regiment des Herzogs als "summus episcopus", doch ohne "geistliche Gesamtleitung"<sup>5</sup>. Seit 1872 tagte eine Synode als Instanz kirchlicher Selbstverwaltung, welche analog zu der Entwicklung konstitutioneller Formen im staatlichen Bereich auch in der Kirche im 19. Jahrhundert zunehmend institutionalisiert wurde. Noch vielfach an die Genehmigungsvorbehalte von Konsistorium, dem &uuml;bergeordneten Staatsministerium und Herzog gebunden, hatten in ihr Laien und Geistliche eine eher vorsichtige Reformpolitik betrieben.6 Aber weiterhin unterlagen kirchliche Angelegenheiten von einer gewissen Tragweite einer mindestens zwei- manchmal dreistufigen staatlichen Aufsicht; die landesf&uuml;rstliche Kirchengewalt war immer noch gegenw&auml;rtig. Gleichwohl hatte die Idee einer Trennung beider Sph&auml;ren bereits seit der napoleonischen Zeit Eingang in die Landes- und Kirchenpolitik gefunden. Durch stufenweise Zur&uuml;ckdr&auml;ngung der konsistorialen Zust&auml;ndigkeiten, durch die in den 1870er Jahren erlassenen Reichsgesetze &uuml;ber Kirchenaustritt, Zivilehe und staatliches Personenstandswesen sowie insbesondere im Schulsektor brach sie sich schon vor dem politischen Umsturz von 1918 immer mehr Bahn.<br>
Diesem Umstand trug bereits die Kirchengemeindeordnung von 1909 Rechnung, indem sie erstmals die Kirchengemeinde als kirchliche K&ouml;rperschaft definierte, in ihren Rechten zur politischen Gemeinde abgrenzte und die finanziellen Pflichten und Zust&auml;ndigkeiten beider K&ouml;rperschaften regelte.<sup>7</sup> Getreu dem Grundsatz ihrer Partei, dass Religion Privatsache sei, gingen die seit Ende der 1890er Jahre als Vertreter der stimmst&auml;rksten Partei im Herzogtum zunehmend in Stadtverordnetenversammlungen und Ortsr&auml;ten t&auml;tigen Sozialdemokraten noch weiter und setzten sich daf&uuml;r ein, dass &uuml;berhaupt keine &ouml;ffentlichen Mittel f&uuml;r kirchliche Einrichtungen und Anliegen zur Verf&uuml;gung gestellt w&uuml;rden. An diese gegen&uuml;ber der Kirche bereits fr&uuml;h ge&uuml;bte Haltung Heinrich Jaspers als Abgeordneter im Braunschweiger Stadtparlament erinnert Martin Grubert.<sup>8</sup>
<br><br>
Der Gedanke einer Trennung von Kirche und Staat war somit im November 1918 f&uuml;r keine Seite neu und nicht nur f&uuml;r Sozialdemokraten und Teile der Lehrerschaft, sondern auch f&uuml;r viele kirchliche Vertreter, wenn auch aus anderen Motiven, durchaus w&uuml;nschenswert. Dennoch stellte sich in den Wochen nach der Abdankung des Braunschweiger Herzogs die Situation f&uuml;r die Landeskirche und die Kirchengemeinden zun&auml;chst einmal offen dar. Hoffnung, Unsicherheit und Sorge &uuml;ber die Art der Trennung vom Staat sowie &uuml;ber die k&uuml;nftige Verfassung der Kirche und ihre Chancen, sich in der sich wandelnden Gesellschaft
zu behaupten, kennzeichneten die innerkirchliche Diskussion. Auf der Sitzung des Kirchengemeinderats der Wolfenb&uuml;tteler Hauptkirche vom 24. Januar 1919 wurde weitgehend noch auf der Grundlage kursierender Ger&uuml;chte beraten. Der Wolfenb&uuml;tteler Propst Beste wusste zu berichten: "Wie verlautet, wird beabsichtigt, das kirchliche Verm&ouml;gen einzuziehen und die Gemeinden sich selbst zu &uuml;berlassen."<sup>9</sup> An einen solchen offenen Rechtsbruch mochte er aber nicht glauben und gab daher hoffnungsvoll seiner &uuml;berzeugung Ausdruck, dass eine Trennung nur durch die Nationalversammlung beschlossen werden k&ouml;nne
und dass der Staat seiner aus der &uuml;bernahme kirchlicher Verm&ouml;gensst&uuml;cke erwachsenen Zuschusspflicht an die Kirche nachkomme. Auch mit der k&uuml;nftigen Stellung der Kirche zur Schule setzte man sich im Kirchengemeinderat auseinander. &uuml;ber das Ausma&szlig; der eigenen Aktivit&auml;t in der Phase der Ver&auml;nderung gab es unterschiedliche Auffassungen. Pastor Otto Rosenkranz setzte sich hier, wie in anderen Versammlungen daf&uuml;r ein, in den kirchlichen Vereinen einen festen Stamm t&auml;tiger evangelischer Christen zu bilden und durch Vortr&auml;ge und Flugbl&auml;tter &uuml;ber die kirchlichen Anliegen aufzukl&auml;ren. Man d&uuml;rfe sich nicht abschlie&szlig;en, sondern m&uuml;sse die Tore m&ouml;glichst weit aufmachen, um zu einer Volkskirche zu kommen. Der Direktor des Lehrerseminars, Robert Everlien, bremste den Tatendrang mit der Bemerkung, dass die Kirche die Sache besser an sich herankommen lie&szlig;e und ermunterte die Anwesenden: "An der Trennung vom Staate werde die Kirche nicht sterben, was andere Kirchen k&ouml;nnen z.B. die Sekten, das k&ouml;nnen wir auch."<sup>10</sup><br><br>
&auml;hnlich gelassen sah der Braunlager Pfarrer Heinrich Lachmund, Herausgeber der Evangelisch-lutherischen Wochenbl&auml;tter, der angek&uuml;ndigten Trennung von Kirche und Staat entgegen. Im Januar 1919 forderte er im Organ der evangelisch-lutherischen Vereinigung, der kirchlichen Rechten im Land Braunschweig, die Abl&ouml;sung des obsolet gewordenen landesherrlichen Kirchenregiments. Ein von der Landessynode bestelltes solle k&uuml;nftig die kirchlichen Angelegenheiten regeln und bei solchen, die Kirche und Staat ber&uuml;hrten, ein Einvernehmen suchen. Ferner sollte es den Fortbestand der Kirche als Volkskirche sichern,
die Beibehaltung des evangelisch-lutherischen Religionsunterrichtes in evangelisch-lutherischen Gemeindeschulen anstreben sowie die Anerkennung der Kirche als &ouml;ffentlich-rechtliche K&ouml;rperschaft und die Erhaltung der ihr nach Recht und Herkommen zustehenden Fonds und Leistungen durchsetzen. Das waren im Land Braunschweig der Pfarrbesoldungs- und der Emeritierungsfonds, die Landespredigerwitwenkasse und die Zahlungen aus der Klosterreinertragskasse. Lachmund verwies vorsorglich darauf, dass der Klosterfonds kein Staatsverm&ouml;gen sei, da bereits Herzog August der J&uuml;ngere in seiner Klosterordnung von 1655 ihn bewusst nicht zum Kammergut gezogen, sondern f&uuml;r geistliche Sachen und Ausgaben bestimmt habe.<sup>11</sup><br><br>
Im Konsistorium, nun als Landeskonsistorium tituliert, herrschten unterschiedliche Auffassungen &uuml;ber den einzuschlagenden Kurs der Landeskirche. Konsistorialpr&auml;sident Sievers ging von der &uuml;berzeugung aus, die Trennung k&ouml;nne nur vom Staat ausgehen und eine Neuregelung der Kirchengewalt bed&uuml;rfe zwingend der Mitwirkung der staatlichen Instanzen. Da er bef&uuml;rchtete, dass die Kirche in Folge der Trennung ihren &ouml;ffentlich-rechtlichen Charakter verlieren und zum Verein herabsinken werde, versuchte er, eine allzu eigenst&auml;ndige kirchliche Initiative in dieser Situation zu verhindern. Dagegen sahen Vizepr&auml;sident Abt Moldenhauer und Konsistorialrat Winter die Selbstst&auml;ndigkeit der Kirche in ihren Organen Landessynode, Pfarramt und Kirchenvorstand gewahrt und empfahlen zur Kl&auml;rung der Kirchengewalt die Einberufung einer Landessynode.<sup>12</sup><br><br>
Dietrich Kuessner betont in seiner grundlegenden Darstellung der Geschichte der Kirche in der Weimarer Zeit die realistische Einsch&auml;tzung einer bescheidener werdenden Rolle der Kirche in der &ouml;ffentlichkeit durch das Konsistorium und das Fehlen jeglicher Polemik gegen&uuml;ber den neuen Machthabern in dieser fr&uuml;hen Phase. Erst sp&auml;ter, als die unterschiedlichen Auffassungen &uuml;ber die finanzielle Unterst&uuml;tzung der Kirche durch den Staat f&uuml;hlbar wurden, sei im Rahmen der gegenseitigen Polemik der politische Umsturz gern als brutale Konfrontation zwischen Staat und Kirche gedeutet worden.<sup>13</sup> 
So weit erste zum Teil unsichere, aber auch gelassene und aufbruchsbereite &auml;u&szlig;erungen &uuml;ber eine vom Staat getrennte Kirche. Bald aber bestimmte die Sorge um den Besitzstand, die k&uuml;nftigen finanziellen Grundlagen zunehmend die Diskussion um Struktur, Organisationsformen und Rechtsstatus. Auch der sofortige Entzug der Schulaufsicht<sup>14</sup>, die Verminderung des Kirchenaustrittsalters von 21 auf 14 Jahre<sup>15</sup> und die vage Angst vor einer um sich greifenden Entkirchlichung und einhergehenden Entsittlichung in einer zunehmend vom Sozialismus gepr&auml;gten Gesellschaft erschwerten einen konstruktiven, wom&ouml;glich partnerschaftlichen Aufbau der neuen Kirchenstrukturen. In der Fr&uuml;hphase der Republik, in der in Braunschweig noch die von der USPD gelenkten Arbeiter- und Soldatenr&auml;te und der Rat der Volksbeauftragten herrschten, lag das Zerw&uuml;rfnis also bereits in der Luft. Es h&auml;tte wohl nur verhindert werden k&ouml;nnen, h&auml;tte man der Landeskirche staatlicherseits vollkommene Freiheit bei der Einberufung einer Landessynode und der Gestaltung ihrer Verfassung gelassen. Stattdessen hielt es die im April 1919 nach Generalstreik und Einmarsch der Maercker-Truppen an die Regierung gelangte linksliberale Mehrheit im Landtag geboten, mit der Landesverfassung auch die Kirchenverfassung und den Wahlmodus f&uuml;r die Landessynode zu regeln. Dieser sah - zeitgem&auml;&szlig; - freie, direkte und geheime Wahlen durch alle Kirchenmitglieder &uuml;ber 20 vor. Gegen diese staatliche Bevormundung, und auch getragen von dem Wunsch, das &uuml;berkommene Honoratiorenwahlrecht zu erhalten, erhoben das Landeskonsistorium und der Landessynodalausschuss Einspruch bei Reichsregierung und Reichsgerichtshof.<sup>16</sup> Damit wurde fr&uuml;h ein Weg beschritten, der sich w&auml;hrend der gesamten Weimarer Zeit zur Durchsetzung der kirchlichen Rechtsanspr&uuml;che zwar als erfolgreich erwies, jedoch wenig zur gegenseitigen Akzeptanz als unterschiedliche Interessengruppen in einem im Aufbau befindlichen demokratisch-republikanischen Gesellschaftssystem beitrug. Das wenn auch geringe Ma&szlig; an Offenheit f&uuml;r kirchliche Anliegen, das zumindest die linksliberale DDP und ansatzweise die SPD noch bewiesen hatten, sank nach diesem Schritt auf den
Nullpunkt, nicht zuletzt, weil auch ihnen die innere &uuml;berzeugung fehlte, dass man der Kirche die Regelung ihrer Ordnung besser selbst &uuml;berlie&szlig;e.<sup>17</sup>
<br><br>
Auf Betreiben der USPD sollte kurz darauf auch der schulisch erteilte Religionsunterricht per Gesetz abgeschafft werden; beide Landtagsentscheidungen fielen als nicht konform mit der Weimarer Reichsverfassung beim Reichsminister des Innern durch, ein Kompromiss war geboten. Am 3. Oktober 1920 konnte eine verfassungsgebende Landessynode gew&auml;hlt werden, in der nun die kirchliche Rechte mit 21 von 48 Sitzen die st&auml;rkste Partei war. Die seit Mai 1920 regierende Koalition aus USPD und SPD hatte es in ihren Augen nun mit einer als besonders reaktion&auml;r empfundenen und als Inbegriff der b&uuml;rgerlichen Welt abgelehnten kirchlichen Ausrichtung zu tun.<br><br>
In diesem politischen Klima traf der 1922 gefasste Beschluss der Landeskirche, eine allgemeine Landeskirchensteuer inzuf&uuml;hren, um ihren Finanzbedarf zu decken, nat&uuml;rlich auf wenig Gegenliebe. Der mit 15 % au&szlig;erordentlich hohe Steuersatz und die von den sozialdemokratischen Medien noch gesch&uuml;rte Emp&ouml;rung dar&uuml;ber, f&uuml;hrten anf&auml;nglich zu zahlreichen Kirchenaustritten.<sup>18</sup> Mit der im selben Jahr verabschiedeten Kirchenverfassung wurde erstmalig das Amt eines Landesbischofs eingef&uuml;hrt. Bischof Alexander Bernewitz leitete ab 1923 das Landeskirchenamt und die siebenk&ouml;pfige Kirchenregierung aus Vertretern der Synode und der Kirchenbeh&ouml;rde. Auch die Kirchengemeinden wurden nun K&ouml;rperschaften des &ouml;ffentlichen Rechts, was ihre Stellung st&auml;rkte, in der Weimarer Republik aber den zus&auml;tzlichen Effekt hatte, dass auch sie zunehmend direkt mit dem Staat prozessierten. Mit dieser Verfassung wurden die verbliebenen staatlichen und kommunalen Patronate abgel&ouml;st; die Kirchengemeinden w&auml;hlten k&uuml;nftig abwechselnd mit der Kirchenregierung ihre Pfarrer. Verschwanden diese aus dem Schulsektor und damit aus einem wichtigen gesellschaftlichen Einflussbereich, wurde hier umgekehrt eine staatliche M&ouml;glichkeit der Einflussnahme auf kirchliche Angelegenheiten beseitigt.<br><br>
Mit der Gesch&auml;ftsaufnahme des Landeskirchenamtes anstelle des staatlichen Landeskonsistoriums zum 1. September 1923 endete die Verbindung von Kirche und Staat.<br><br>
Kontinuit&auml;t verk&ouml;rperten noch die Kirchenr&auml;te in den 19 Kirchenkreisen sowie die 246 Pfarrer.<sup>19</sup>
<br><br>
<b>2. Streit um die staatlichen Finanzleistungen an die Kirche</b><br><br>
Eine vertraglich geregelte Abl&ouml;sung der bisherigen Staatsleistungen an die Kirche erfolgte nicht zuletzt auch wegen der wirtschaftlichen Lage allerdings nur z&ouml;gerlich und nicht f&uuml;r alle Bereiche. Es fehlte an einer grunds&auml;tzlichen Anerkennung der kirchlichen Anspr&uuml;che an staatliche Finanzleistungen durch den Freistaat Braunschweig, obwohl sie durch die Bestimmungen der Weimarer Reichsverfassung doch geboten war.<sup>20</sup> Konkret verweigert wurden Zusch&uuml;sse zum Pfarrbesoldungs- und Emeritierungsfonds sowie Zinsen auf den Klosterkapitalfonds, in den auch die Einnahmen von Grundst&uuml;cksverk&auml;ufen der kirchlichen K&ouml;rperschaften geflossen waren. Weiterhin wurde die seit 1569 bestehende Grundsteuerfreiheit trotz verfassungsm&auml;&szlig;iger Garantie 1923 per Landesgesetz aufgehoben und die Grundsteuer bis zur gerichtlichen Kl&auml;rung vor dem Reichsgericht Ende 1926 von den kirchlichen K&ouml;rperschaften erhoben.<sup>21</sup> Umgekehrt war sich die Kirche zwar bewusst, dass sieihre Einnahmen k&uuml;nftig verst&auml;rkt aus ihren anderen Quellen (Kirchensteuer, Pachten, Renten) zu sch&ouml;pfen hatte, war aber aus vielerlei Gr&uuml;nden nicht gewillt oder in der Lage, ihre Ressourcen wirkungsvoll zu mobilisieren und ihre Einnahmen zu steigern. Man sah nur einen Ausweg: "So wenig die Kirche an sich zu Prozessen geneigt ist, so deutlich hat sich in der Folge erwiesen, dass die unvermeidliche Verm&ouml;gensrechtliche Auseinandersetzung zwischen Kirche und Staat auf einem andern Wege nicht zu bewerkstelligen war."<sup>22</sup> Erst nach dem ung&uuml;nstigen Ausgang einiger wichtiger Rechtsstreite habe der Staat begonnen, Vergleichsvorschl&auml;ge zu machen, heißt es in einem rechtfertigenden R&uuml;ckblick von Kirchenjurist Breust.<br><br>
Ein Prozessregister des Landeskirchenamtes<sup>23</sup> verzeichnet zwischen 1922 und 1933 11 Prozesse der Landeskirche gegen den Braunschweigischen Staat. Einen weiteren f&uuml;hrte der Landeskirchentag im Jahr 1926 wegen der Pflicht des Staates zur &uuml;bernahme seiner Kosten.Drei Verfahren wegen ausbleibender Staatsleistungen an den Emeritierungs- und Besoldungsfonds, die Anteile der kirchlichen K&ouml;rperschaften an den Wertpapieren des Klosterkapitalfonds sowie ausstehender Stolgeb&uuml;hrenrenten mussten h&ouml;chstinstanzlich vom Staatsgerichtshof entschieden werden. Die Kirche verlor hiervon nur das Verfahren &uuml;ber die Klosterkapitalzinsen.<sup>24</sup> Ebenfalls prozessiert wurde wegen der staatlichen Zusch&uuml;sse zu den Organistengeh&auml;ltern und wegen Herausgabe der Akten und Archivalien des ehemaligen Konsistoriums. Dar&uuml;ber hinaus verzeichnet das Prozessregister mindestens 50 Verfahren, welche von Kirchengemeinden, Pfarren und einzelnen Pfarrer als Muster- oder Sammelprozess gegen den Staat, manchmal auch gegen den Kloster- und Studienfonds wegen nicht erbrachter Leistungen oder der erhobenen Grundsteuer gef&uuml;hrt wurden. In mindestens 17 F&auml;llen prozessierten die Kirchengemeinden oder Opfereien gegen die politischen Gemeinden oder Schulen wegen der Aufteilung der Opferei- und Schulverm&ouml;gen, wegen ausstehender Vierzeitengelder oder der bestrittenen Aufwertung von Forderungen nach der Inflationszeit. "Normale" Prozesse, z.B. um Baulasten oder Kanalgeb&uuml;hren, kamen hinzu.<br><br>
Motivation f&uuml;r die zunehmende Klagebereitschaft der Kirchengemeinden gaben der erfolgreiche Ausgang bereits abgeschlossener Verfahren und die fortgesetzte Zahlungsunwilligkeit der beklagten staatlichen Institutionen. Das Beispiel der Wolfenb&uuml;tteler Trinitatisgemeinde mag dies verdeutlichen:<br>
Am 16. Juli 1923 berichtete Pastor Fischer den drei Wolfenb&uuml;tteler Kirchengemeinder&auml;te, dass der Staat sich weigere, bisher an die Garnisonkirchenkasse von St. Trinitatis gezahlte Beitr&auml;ge weiter zu leisten. Von Amtsgerichtsrat Sommer gewarnt, lehnte die Versammlung den Antrag des Pastors auf Klageerhebung ab.<sup>25</sup> Man wollte nochmals an den Staat

appellieren, wenigstens f&uuml;r das vorige und laufende Jahr die bisherigen Zahlungen noch zu

leisten. M&ouml;glicherweise war ihr Antrag an den Staat nicht von Erfolg gekr&ouml;nt, jedenfalls

prozessierte die Kirchengemeinde 1928 wegen ihrer r&uuml;ckst&auml;ndigen Forderungen dann doch

mit dem Freistaat Braunschweig.<br><br>

Auch andere M&ouml;glichkeiten zur Behebung der kirchlichen Finanznot wurden auf

Gemeindeebene gesucht, nur waren diese oft schmerzlich oder nicht realisierbar.

Insbesondere in der Inflationszeit konnten Geh&auml;lter nicht mehr vollst&auml;ndig und rechtzeitig

ausgezahlt werden. F&uuml;r viele Pfarrer und Kirchenbedienstete bedeutete dies, einen

Nebenerwerb zu suchen.26 Die Kirchengemeinder&auml;te Wolfenb&uuml;ttels berieten seit M&auml;rz 1921

immer wieder in auff&auml;llig solidarischer Manier &uuml;ber M&ouml;glichkeiten der Abhilfe gegen&uuml;ber der

Besoldungsnot der Pastoren. Im M&auml;rz 1921 f&uuml;hrte Lehrer Steffen laut Protokoll aus: "Da die

Synode nicht anerkannt sei, die Regierung die n&ouml;tigen Mittel nicht zur Verf&uuml;gung stelle, sei es

Pflicht der Einzelgemeinden helfend f&uuml;r die Geistlichen einzugreifen. Die Religion m&uuml;sse uns

erhalten bleiben, und somit sei es unsere Pflicht f&uuml;r unsere F&uuml;hrer zu sorgen, und sie vor

wirtschaftlicher Not zu sch&uuml;tzen. Aus den Uebersch&uuml;ssen an Kirchensteuer aus fr&uuml;heren

Jahren habe sich ein Fonds von rd. 14 000 M angesammelt, dieser k&ouml;nne f&uuml;r unsere

Geistlichen verwendet werden. Andere St&auml;dte, wie Braunschweig, Blankenburg und Harzburg

h&auml;tten auch helfend eingegriffen [...]".27 Im November 1922 sah man sich gezwungen, die

Aufnahme einer Anleihe in H&ouml;he von 400.000 Mark auf Grundbesitz der Hauptkirche in der

Gemarkung Sch&ouml;ppenstedt zu beschlie&szlig;en. Ab 1923 wurden die &ouml;rtlichen Kirchensteuern

mehrfach auf bis zu 12% erh&ouml;ht.28<br><br>

Es ist begreiflich, dass die Neigung der Kirche, ihre Rechte einzuklagen, allein aufgrund der

schieren Anzahl der Prozesse wenig Gegenliebe beim braunschweigischen Staat hervorrufen

musste. Auch Heinrich Jasper, obschon als kompromissbereiter Politiker bekannt, und seine

politischen Mitstreiter trugen ihrerseits zur Versch&auml;rfung des Konfliktes bei. Mehr als die

unumg&auml;nglichen Zugest&auml;ndnisse konnte die Kirche von ihnen nicht erwarten. Dies verdeut-

licht beispielhaft eine &auml;u&szlig;erung Jaspers an den Reichsfinanzminister Hans Luther aus dem

Januar 1924. In einem Rundschreiben &uuml;ber Modalit&auml;ten der vor&uuml;bergehend gew&auml;hrten

Reichszusch&uuml;sse an die Kirchen hatte der Reichsminister die L&auml;nder gemahnt, ihre

nichtstaatlichen kulturellen Einrichtungen auch dort zu erhalten, wo sie nicht aufgrund

&uuml;berkommener Rechtstitel zu Leistungen verpflichtet seien, und die religi&ouml;sen Bed&uuml;rfnisse

ihrer Bev&ouml;lkerungen dadurch zu befriedigen. Daraus folge auch, dass "die L&auml;nder, die nach

der geschichtlichen Entwicklung in einem wesentlich engeren Zusammenhange mit den

Religionsgesellschaften stehen als das Reich, sich der Pflicht zu einer Hilfsaktion nicht

entziehen" k&ouml;nnten und, "[...] wo die Not es erheischt, Geldmittel zur Unterst&uuml;tzung der

Religionsgesellschaften" bereit zu stellen h&auml;tten.29 Zun&auml;chst entschied Heinrich Jasper, wie

man einer beiliegenden handschriftlichen Verf&uuml;gung entnehmen kann, dass diese Passagen

bei der Weiterleitung des Schreibens an die Kirchen ausgelassen werden sollten. Dem

parteilosen f&uuml;r den B&uuml;rgerblock t&auml;tigen Reichsfinanzminister lie&szlig; er antworten, dass die

braunschweigische Regierung nicht in der Lage sei, &uuml;ber den Rahmen des Artikels 137 der

Reichsverfassung hinaus f&uuml;r die Religionsgesellschaften Verg&uuml;nstigungen zu gew&auml;hren und

schrieb wortw&ouml;rtlich: "Insbesondere vermag sie nicht, geldliche Unterst&uuml;tzungen nach dieser

oder jener Richtung hin auszuwerfen."30 Das mag vor allem der Finanznot des

braunschweigischen Staates geschuldet gewesen sein, enthielt in seiner Formulierung - er

sprach von Verg&uuml;nstigung, wo Luther von Linderung der Not gesprochen hatte - jedoch ein

geh&ouml;riges Ma&szlig; an Ablehnung. Diese erhielt in den folgenden Jahren der Auseinandersetzung

mit der Kirche, welche auch in der Zeit der b&uuml;rgerlichen Regierung nicht vollst&auml;ndig

beigelegt wurde, offenbar immer wieder neue Nahrung. Jedenfalls scheute sich der

Ministerpr&auml;sident nicht, die Kirche hinsichtlich ihrer Forderung r&uuml;ckst&auml;ndiger Besoldungszu-

sch&uuml;sse auch noch hinzuhalten, nachdem der Staatsgerichtshof den von ihr angestrengten

Prozess gegen den Staat zu ihren Gunsten entschieden hatte. Dies belegt ein f&uuml;nfseitiges Pro-

tokoll &uuml;ber alle brieflichen und pers&ouml;nlichen Kontakte zwischen Regierung und Landeskir-

chenamt nach Bekanntwerden des Urteils vom 7. Dezember 1929. Noch immer trug man

einander auch in pers&ouml;nlichen Gespr&auml;chen zwischen Jasper und Bernewitz ungeachtet der

h&ouml;chstrichterlichen Entscheidung bis zum Dezember des darauffolgenden Jahres grundlegend

verschiedene Auffassungen vor. Erst als die Landeskirche erwog, einen Zwangsvoll-

streckungsantrag beim Reichspr&auml;sidenten zu erwirken, und als die Wahlergebnisse vom

September 1930 eine grundlegende Ver&auml;nderung der politischen Verh&auml;ltnisse im Staat

ank&uuml;ndigten, lenkte die Regierung ein und begann, die r&uuml;ckst&auml;ndigen Zahlungen an die

Kirche zu leisten.31<br><br>

<b>3. Kirche und Schule</b><br><br>

Am 21. November 1918 beschloss der Arbeiter- und Soldatenrat die Aufhebung der

geistlichen Aufsicht &uuml;ber das Volksschulwesen. Damit wurde ein endg&uuml;ltiger Schlussstrich

unter die Jahrhunderte lange Verbindung zwischen Kirche und Schule gezogen, ein Ende,

dass sich bereits unter dem alten Regime schleichend angek&uuml;ndigt hatte, war doch den

Pfarrern bereits mit dem Gemeindeschulgesetz von 1851 die alleinige Aufsicht &uuml;ber die

Volksschule vor Ort und dem Konsistorium 1876 endg&uuml;ltig die Aufsicht &uuml;ber das mittlere und

h&ouml;here Schulwesen entzogen worden. Das Schulgesetz von 1913 hatte die lokale geistliche

Schulaufsicht durch die Superintendenten beseitigt, den Pfarrer aber im Vorsitz des &ouml;rtlichen

Schulvorstandes und die geistliche Oberaufsicht &uuml;ber das Volksschulwesen weiterhin beim

Konsistorium belassen. Die Neuordnung des Volksschulwesens durch das Volkskommissariat

f&uuml;r Volksbildung zielte daher in erster Linie darauf, der Kirchenbeh&ouml;rde diese Funktion zu

nehmen und die Pfarrer aus den Schulvorst&auml;nden zu dr&auml;ngen. Zu diesem fr&uuml;hen Zeitpunkt

wurde aber der Religionsunterricht an sich nicht in Frage gestellt. Das Recht der Kinder auf

religi&ouml;se Unterweisung - notfalls au&szlig;erhalb der Gemeindeschule - blieb ausdr&uuml;cklich

Bestandteil der neuen gesetzlichen Regelung des Volksschulwesens.32 Der bisherige

Schulreferent im Konsistorium, Konsistorialrat Wicke, lehnte aus Loyalit&auml;t f&uuml;r das abgesetzte

Herzoghaus die Mitarbeit in der Volksschulkommission ab, die ihm ausdr&uuml;cklich angeboten

worden war, um H&auml;rten zu vermeiden und ihm ein Bekenntnis zur neuen Zeit zu erm&ouml;glichen.

Damit verlor die Kirche jegliche M&ouml;glichkeit an der Mitgestaltung des Unterrichtswesens, bei

der es nat&uuml;rlich auch um Lehrinhalte ging. In der &uuml;bergangszeit bis zum Inkrafttreten des

Gesetzes zum 1.1.1919 konnte man gelegentlich den Eindruck gewinnen, dass sich im

l&auml;ndlichen Bereich noch gar nichts ge&auml;ndert hatte. So hie&szlig; es in einer Anzeige vom

18.12.1918, in der die offene Schulstelle in Seinstedt ausgeschrieben war, noch immer, dass

Bewerbungen an das Patronat (Pastor und Gemeinde) zu richten seien.33 Ab dem ersten

Januar 1919 schieden die Pastoren aber nach und nach aus den &ouml;rtlichen Schulvorst&auml;nden aus;

bei der Neuwahl des Wolfenb&uuml;tteler Schulvorstandes auf der Stadtverordnetenversammlung

vom 24. Januar 1919 wurde beispielsweise Propst Beste f&uuml;r 22 Jahre durchg&auml;ngige T&auml;tigkeit

gedankt.34 Ab jetzt musste sich die Kirche nicht nur den Verlust ihres eigenen Einflusses auf

das Schulwesen, sondern auch Eingriffe in ihre ureigensten Dom&auml;nen, den Religions- und den

Katechismusunterricht, gefallen lassen. Alttestamentliche Stoffe sollten hier ebenso verringert

werden, wie dort auswendig zu lernende Texte. Im Mittelpunkt sollte das Lebensbild Jesu

stehen, durchaus im Zusammenhang der religi&ouml;sen Erfahrungen des Kindes, also eine

au&szlig;erordentlich moderne Konzeption der religi&ouml;sen Unterweisung, welche damals auch schon

in einigen evangelischen und katholischen Kreisen diskutiert worden war. Das

Landeskonsistorium erhob jedoch Bedenken und reagierte mit der Einrichtung eines

kirchlichen Religionsunterrichtes.35<br><br>

In diesem Kontext stand eine Eingabe der obersten Kirchenbeh&ouml;rde vom 22.08.1919 an den

Rat der Volksbeauftragten &uuml;ber die Situation des Religionsunterrichtes in Grafhorst: "Der

Lehrer Freienberg [...] hat in einer Versammlung von Kirchenverordneten erkl&auml;rt, er lasse nur

den Kleinen Katechismus Luthers und das erste Hauptst&uuml;ck und den ersten Artikel gelten.

Jesus habe f&uuml;r ihn nur die Bedeutung eines vorbildlichen guten Menschen, er werde den

Kindern im Religionsunterricht die sechs gro&szlig;en Weltreligionen vorf&uuml;hren."36 Darauf h&auml;tten

die Eltern in Grafhorst mit schulpflichtigen Kindern beschlossen, ihre Kinder nicht mehr

teilnehmen zu lassen, sie erhielten nun zeitgleich Religionsunterricht durch den Ortspfarrer

Ziegenmeyer.<br><br>

Volksbildungsminister Otto Grotewohl beschr&auml;nkte in einem Schulerlass vom M&auml;rz 1922 "die

religi&ouml;se Beeinflussung" des Kindes auf einen nicht mehr in die Bewertung einflie&szlig;enden

schulischen Religionsunterricht. Den Schulen wurde der konfessionelle Charakter genommen.

Unter der b&uuml;rgerlichen Regierung Gerhard Marquordt zwischen 1924 und 1927 griff man

partiell auf das alte Schulgesetz von 1913 zur&uuml;ck, ungeachtet dessen errichtete man auch in

dieser Zeit bereits einige weltliche Schulen. Die zweite Regierung Jasper hob den

Marquordtschen Erlass wieder auf. Ihr Kultusminister Hans Sievers f&uuml;hrte ebenfalls per

Erlass am 7. Januar 1928 endg&uuml;ltig die weltliche Gemeinschaftsschule als vorherrschenden

Schultyp ein; besonders provokativ f&uuml;r die Kirche war hierbei der Umstand, dass der

Unterricht von dissidentischen Schulr&auml;ten beaufsichtigt wurde. Gegen diese Politik

organisierten sich Pfarrer und von diesen initiierte Evangelische Elternb&uuml;nde, was wiederum

bei einer gr&ouml;&szlig;eren Zahl der Volkslehrer zu einer schroffen oftmals unverhohlenen Ablehnung

der Kirche f&uuml;hrte. Man verd&auml;chtigte sie, durch die Hintert&uuml;r die geistliche Schulaufsicht

wieder einf&uuml;hren zu wollen.37 Aber auch viele Vertreter der Kirche f&uuml;hlten sich insbesondere

durch die Entscheidungen auf diesem Gebiet nachhaltig gekr&auml;nkt, im Einzelfall mit

drastischen Folgen. An der Frage des schulischen Religionsunterrichts entz&uuml;ndete sich 1919

ein Konflikt in Grafhorst, welcher &uuml;ber die Jahre schwelte und 1926 gewaltsam eskalierte:

Der Grafhorster Pfarrer Wilhelm Ziegenmeyer (1889 - 1972) hatte von Anfang an einen

besonders ausgepr&auml;gten Unwillen gegen&uuml;ber der Republikgr&uuml;ndung und den damit

verbundenen gesellschaftlichen Ver&auml;nderungen gehegt und war schon in einer fr&uuml;hen Phase

&ouml;ffentlich mit den neuen Machthabern aneinander geraten. Als der Grafhorster Maurer

Wilhelm Steffen 1921 um die Taufe seines neugeborenen Kindes bat, machte der Pfarrer die

Durchf&uuml;hrung der Amtshandlung vom Nachweis des christlichen Lebenswandels des

Bittstellers und dessen Beteiligung am kirchlichen Leben der Gemeinde abh&auml;ngig.38 Der

Grafhorster Gemeinderat beschloss auf diese Provokation hin, dass Ziegenmeyer zum Taufen

verpflichtet sei, und wandte sich hilfesuchend an das Landeskonsistorium, das den Pfarrer

anwies, die Taufe durchzuf&uuml;hren, da Steffen schlie&szlig;lich Kirchenmitglied w&auml;re. Dahinter stand

ein tiefergehender Konflikt beider Protagonisten: Steffen warf Ziegenmeyer politisierende

und moralisierende Predigten vor, dieser legte dem Maurer antikirchliches und gegen die

W&uuml;rde seines Pfarramtes gerichtetes Verhalten zur Last. Der Pastor vermutete in dem Maurer

und dem sozialdemokratischen Lehrer Freienberg die Drahtzieher einer Vorladung vor den

Rat der Volksbeauftragten, in der die oben benannten Differenzen in der Frage des

Religionsunterrichts gekl&auml;rt werden sollten. Der Pfarrer hatte diese Vorladung wiederholt

ignoriert und darauf bestanden, dass nur das Landeskonsistorium ihn vorladen k&ouml;nne. Auf

diese Weise negierte er &ouml;ffentlich die Autorit&auml;t der revolution&auml;ren Regierung, welche ihn

umgehend als Schulvorstand absetzte. Die schwelende Auseinandersetzung mit dem Lehrer

Freienberg setzte sich fort, als Ziegenmeyer 1923 den Wegfall des Bu&szlig;tages als gesetzlicher

Feiertag zu ignorieren versuchte.39<br><br>

Seine konservative sittenstrenge Grundhaltung wurde ferner im Jahr 1925 auf einem

traditionellen vorweihnachtlichen Familienabend der Schule durch das in seinen Augen mit

Turnhosen zu leicht bekleidete Erscheinen der mitspielenden f&uuml;nf Sch&uuml;lerinnen, die der

Pfarrer wegen pubert&auml;rer Anz&uuml;glichkeiten und dem Vorkommen "sittlicher Verfehlungen"

ohnehin f&uuml;r gef&auml;hrdet hielt, empfindlich verletzt. Wie vorab angedroht, verweigerte er den

betroffenen M&auml;dchen mit Unterst&uuml;tzung des Landeskirchenamtes im darauffolgenden Jahr die

Konfirmation. Dieser erneute unerh&ouml;rte Vorgang ver&auml;rgert nun auch den Kirchenvorstand, er

distanzierte sich mehrheitlich und solidarisierte sich mit der aufgebrachten Gemeinde. Auf

dem H&ouml;hepunkt der Eskalation des als "Grafhorster Turnhosenstreit" &ouml;ffentlich und

&uuml;berregional diskutierten Vorfalls sah sich Pfarrer Ziegenmeyer 1926 in vermeintlicher

Notwehr gezwungen, seine Widersacher durch Abgabe eines Schreckschusses vom Leibe zu

halten. Nun endlich versetzte das Konsistorium den streitbaren Geistlichen auf seine Bitte,

aber auch auf das Dr&auml;ngen vieler Gemeindemitglieder hin, nach einer kurzen Zwischenstation

in Thedinghausen 1927, nach Gehrenrode im Kirchenkreis Gandersheim.40 Hier trat

Ziegenmeyer in Kontakt mit seinem Wenzener Amtsbruder Wilhelm Beye, bekannterma&szlig;en

fanatischer Nationalsozialist und zwischen November 1933 und Februar 1934 j&uuml;ngster

Braunschweiger Landesbischof. Beye leitete eine sogenannte religi&ouml;se Arbeitsgemeinschaft

f&uuml;r Lehrer und Pfarrer, an der Ziegenmeyer ab 1932 teilnahm. Im selben Jahr schloss er sich

als einer der ersten unter den Braunschweiger Pfarrern der nationalsozialistischen Partei an

und k&auml;mpfte nach der Machtergreifung sogar noch um Anerkennung dieses fr&uuml;heren Eintritts,

da er wie viele Andere zun&auml;chst pauschal unter dem Eintrittsdatum 1.1.1933 gef&uuml;hrt worden

war. Sp&auml;ter begr&uuml;ndete er seinen Schritt folgenderma&szlig;en: "Ich bin August 1932 aus rein

christlichen Gr&uuml;nden (Hoffnung auf &uuml;berwindung der Gegens&auml;tze in der Landeskirche, die

ich in Grafhorst bitter erfahren, und der Gegens&auml;tze der Konfessionen) in die Partei

eingetreten."41 F&uuml;r diese eingenommen habe ihn ihr Bekenntnis zu einem positiven

Christentum. Wegen seiner aktiven Mitgliedschaft in der NSDAP wurde er 1947 aus dem

kirchlichen Dienst entlassen, 1949 aber schon wieder als verwendungsf&auml;hig eingestuft42 und

in das Pfarramt Berklingen gewiesen.<br><br>

<b>II. Politische und kirchenpolitische Aktivit&auml;ten der Pfarrerschaft in der Weimarer Zeit</b><br><br>

<b>1. Volkskirchenbund</b><br><br>

Das entscheidende Motiv f&uuml;r die Mobilisierung und Politisierung gr&ouml;&szlig;erer Teile der

Pfarrerschaft, aber auch der kirchlichen Basis aller nieders&auml;chsischen Kirchen, sei laut Hans

Otte nicht der Erhalt der bisherigen Privilegien der Landeskirchen und Pastoren, sondern die

generell empfundene Bedrohung der christlich gepr&auml;gten Kultur durch die neuen Machthaber

gewesen.43 Abhilfe schien das Konzept der Volkskirche zu versprechen. Um die besondere

Stellung der Kirche in der entstehenden Republik, die noch um ihre Ausrichtung als

sozialistisch oder demokratisch rang, zu wahren, entwickelte sich eine regelrechte

"Volkskirchenbewegung".
<br><br>
So erfuhren die Leser des Wolfenb&uuml;tteler Kreisblattes am 27.11.1918 von der Gr&uuml;ndung des

Volksbundes f&uuml;r evangelisch-kirchliches Leben am vorherigen Bu&szlig;tag in G&ouml;ttingen, welche

die Zeitung ausdr&uuml;cklich begr&uuml;&szlig;te.44 Der Initiator, der G&ouml;ttinger Professor f&uuml;r Systematik

Geheimrat Dr. Arthur Titius, ein ausdr&uuml;cklicher Bef&uuml;rworter der Republik, war auch

Gr&uuml;ndungsmitglied des Evangelisch-Sozialen Kongresses und des "Nationalsozialen Vereins"

von Friedrich Naumann. Er prangerte die Vers&auml;umnisse der protestantischen Kirche auf

sozialem Gebiet und ihren Patriarchalismus an und trat f&uuml;r ein waffenloses Zusammenfinden

der V&ouml;lker, etwa im V&ouml;lkerbund, ein.45<br><br>

Auf der Gr&uuml;ndungsversammlung wurde der Zweck des Bundes mit dem Ziel, das Leben der

Kirche zu sch&uuml;tzen und sie m&ouml;glichst ohne Gef&auml;hrdung und Ersch&uuml;tterung in die staatsfreie

Form hin&uuml;berzuf&uuml;hren, umrissen. Titius w&uuml;nschte ausdr&uuml;cklich ein Ende der sogenannten

"Pastorenkirche" zugunsten einer Volkskirche, in der Luthers Ideal der M&uuml;ndigkeit aller

Christen verwirklicht w&auml;re. In den folgenden Tagen entstanden nicht nur in der

hannoverschen Landeskirche, sondern auch in vielen Kirchengemeinden der

Braunschweigischen Kirche &ouml;rtliche Gruppen des Bundes. Das Wolfenb&uuml;tteler Kreisblatt

sprach am 27. November bereits von mehreren hundert Personen, die in den Bund eingetreten

seien. Die Mitgliederwerbung erfolgte durch Flugbl&auml;tter und durch eine gro&szlig;fl&auml;chige

Unterschriftenaktion. In etlichen Kirchengemeinden der Braunschweigischen Landeskirche

fanden im Vorfeld der Wahlen zur Weimarer Nationalversammlung ausnahmslos gut

besuchte Versammlungen statt, auf denen der k&uuml;nftige Kurs der Kirche diskutiert wurde.

"&uuml;ber Mittel und Kr&auml;fte zum Aufbau der Volkskirche" diskutierten auch Wolfenb&uuml;tteler

Pfarrer und Kirchenmitglieder am 10.12.1918 im Gemeindehaus der Hauptkirche.46

Gef&auml;ngnispfarrer Fischer hob bei dieser Gelegenheit hervor, welche Chance der Kirche aus

der Revolution erwachsen sei, n&auml;mlich das bereits 1848 vertretene damals unerreichte Ideal

einer deutsch-sozialen Volkskirche nun zu verwirklichen: "Die neue Kirche solle nicht nur

deutsch und evangelisch, sondern auch sozial sein, nicht aber sozialdemokratisch, sondern

christlich-sozial. Vor allem aber solle die neue Kirche, wenn es zur Trennung zwischen

Kirche und Staat komme, besser sein als die alte." Im Verlauf der Versammlung wurden alle

zur Mitarbeit bereiten "Tatchristen" aufgerufen, sich in die Unterschriftenlisten einzutragen.

Vor 1.000 Zuh&ouml;rern sprach Anfang Januar 1919 in Helmstedt der Braunschweiger Pfarrer

Johannes Schlott &uuml;ber das Thema "Kirche, Schule und Staat: was geht es dich an?" Nach der

Aussprache wurden die Grunds&auml;tze des G&ouml;ttinger Volkskirchenbundes zur Abstimmung

gestellt und fanden gro&szlig;e Zustimmung. Auch in Sch&ouml;ningen wurden sie auf einer

Versammlung mit 500 Zuh&ouml;rern am 9. Januar zahlreich angenommen. Die Braunschweiger

Pfarrer sammelten sogar mehrere Tausend Unterschriften.47 &auml;hnliches gelang dem

Marienberger Pfarrer Albert Wandersleb, bei dessen wohl organisierter

Unterschriftenkampagne insgesamt 2.800 Unterschriften von Menschen jeglichen Berufs und

Standes, zum Teil ganzen H&auml;usern und Stra&szlig;enz&uuml;gen und auch einschlie&szlig;lich der

Konventualinnen aus dem evangelischen Konvent Marienberg zusammenkamen.48

Im G&ouml;ttinger Beiblatt zur Unterschriftenaktion wurden folgende Ziele propagiert49: 1. Erhalt

des &ouml;ffentlich-rechtlichen Charakters der Kirche, was im einzelnen hie&szlig;: Bestehen bleiben der

Kirchengemeinden, Schutz der Sonn- und Feiertage und der an diesen stattfindenden

Gottesdienste, Recht der Kinder auf Religionsunterricht in der &ouml;ffentlichen Schule innerhalb

der Schulzeit und entsprechend ihrer kirchlichen Zugeh&ouml;rigkeit, Befreiung davon nur auf

Wunsch der Eltern, kein Zwang zur Erteilung von Religionsunterricht, Erlaubnis der

Errichtung konfessioneller Privatschulen, Erhaltung der theologischen Fakult&auml;ten im Rahmen

der Universit&auml;ten, fakultativer Unterricht in Religion und Orgelspiel an

Lehrerfortbildungsst&auml;tten, eigenst&auml;ndiger Entwurf der kirchlichen Verfassung, eigenst&auml;ndige

Ordnung der inneren Angelegenheiten und selbstst&auml;ndige Besetzung der kirchlichen &auml;mter; 2.

Recht der Kirche auf Besteuerung ihrer Mitglieder; 3. Verm&ouml;genswahrung, Gew&auml;hrung oder

Abl&ouml;sung der rechtlich feststehenden Staatsleistungen; 4. Schutz der diakonischen Anstalten

und milden Stiftungen.<br><br>

Dietrich Kuessner sah in diesem Forderungskatalog das Thema Trennung von Kirche und

Staat umgangen und beurteilte ihn als einseitige Zuweisung aller aus der staatskirchlichen

Zeit bestehenden Pflichten an den Staat.50 Dem kann entgegen gehalten werden, dass das

Programm des Bundes die Trennung von Kirche und Staat und das Ende der konfessionellen

Gemeindeschulen bereits als unumg&auml;nglich voraussetzte, aber darauf zielte, die Trennung

mitzugestalten. Laut Satzung des Volkskirchenbundes Hannover sollte dieser explizit dazu

dienen, den evangelischen Glauben im &ouml;ffentlichen Leben und insbesondere bei der

&uuml;berleitung der bisherigen Staatskirchen in staatsfreie Kirchen unter Wahrung der kirchlichen

Lebensinteressen zu vertreten, die Kirchen in wahre Volkskirchen umzugestalten und das

kirchliche Leben zu pflegen sowie kirchenfeindliche Bestrebungen zu bek&auml;mpfen und

&ouml;ffentliche Mission an den der Kirche entfremdeten Menschen vorzunehmen.51 In der

hannoverschen Landeskirche wurden die bald 300.000 Mitglieder umfassenden Ortsgruppen

und landschaftlichen Verb&auml;nde des Bundes im M&auml;rz 1919 zum Volkskirchenbund Hannover

zusammengeschlossen, um seinen Zielen mehr Sto&szlig;kraft zu verleihen.

Adressiert waren alle diese Forderungen zun&auml;chst an die k&uuml;nftige Weimarer

Nationalversammlung.52 Sie wurden zuvor den politischen Parteien vorgelegt, die sie sich in

unterschiedlicher Weise zu eigen machten oder ablehnten. Trat die Deutschnationale

Volkspartei zwar "nachdr&uuml;cklichst" daf&uuml;r ein, standen Teile der DVP der Trennung von

Kirche und Staat, aus der die Forderungen zum Teil resultierten, doch grunds&auml;tzlich

ablehnend gegen&uuml;ber. Die linksliberale Deutsche Demokratische Partei (DDP) habe sich mit

den Forderungen "einverstanden" erkl&auml;rt.53 Die Wolfenb&uuml;tteler Leser des Kreisblattes lasen

am 13. Januar 1919 eine Anzeige der Partei, in der sich diese gegen die Unterstellung wehrte,

sie wolle die Kirche schutzlos machen oder den Religionsunterricht beseitigen. "Im

Gegenteil!", hie&szlig; es in der Anzeige. "Wir fordern f&uuml;r die bevorstehende Neuregelung des

Verh&auml;ltnisses von Staat und Kirche die restlose Durchf&uuml;hrung der Gewissensfreiheit f&uuml;r alle

Staatsb&uuml;rger und die Gestaltung der Kirche als freie Volkskirche. Fall es zur Trennung von

Staat und Kirche kommt, verlangen wir: [...]" und nun folgte exakt die Liste der Forderungen,

welche das Unterschriftenblatt des Volkskirchenbundes enthielt.54 Die SPD reagierte auf die

Forderungen des Volkskirchenbundes unter Verweis auf die Punkte 6 und 7 ihres Erfurter

Parteiprogramms, in denen die Religion zur Privatsache erkl&auml;rt, die Abschaffung aller

Aufwendungen aus &ouml;ffentlichen Mitteln f&uuml;r religi&ouml;se und kirchliche Zwecke gefordert sowie

die Schule ausdr&uuml;cklich als weltliche Einrichtung bezeichnet wurde. Damit erteilte sie

wesentlichen Vorstellungen des Volkskirchenbundes eine deutliche Absage.55

Gleichwohl gelang es, zentrale Forderungen des Bundes in die Weimarer Reichsverfassung

aufzunehmen. Auch nach ihrem Inkrafttreten blieben die Volkskirchenb&uuml;nde zum Teil

bestehen, um eine r&uuml;ckschrittliche Entwicklung zu verhindern und weitere Anliegen der

Volkskirche zu verbreiten. Die Abschaffung des gesetzlichen Schutzes vieler kirchlicher

Feiertage, hier zu Lande des Bu&szlig;- und Bettages im Jahr 1923 konnten sie allerdings ebenso

wenig verhindern, wie die gegen den Beschluss gerichteten Eingaben vieler

Kirchengemeinder&auml;te an den Reichstag. Zu einer konstruktiven Auseinandersetzung mit dem

Sozialismus und der Arbeiterbewegung, wie ihn der linksliberale Theologe Titius angestrebt

hatte, kam es in der Zukunft aber nicht.56 Vielmehr nutzte die kirchliche Rechte die

Volkskirchenbundbewegung als organisatorische Plattform ihrer volksmissionarischen Arbeit.

So traf sich in Wolfenb&uuml;ttel zwischen 1919 und 1930 regelm&auml;&szlig;ig der Volkskirchenbund der

Bekenntnisfreunde, welcher offenbar die Impulse der oben zitierten ersten Versammlung aus

dem Dezember 1918 aufgenommen hatte und bis 1924 unter dem Vorsitz des Wolfenb&uuml;tteler

Kaufmanns Dreyer, danach unter der Leitung des Klein-St&ouml;ckheimer Pastors Clemens

zun&auml;chst im Kaffeehaus Wolfenb&uuml;ttel, sp&auml;ter im Gemeindehaus der Hauptkirche tagte. Um

1920 hatte der Bund &uuml;ber 600 Mitglieder aus dem gesamten Bereich des Kirchenkreises

Wolfenb&uuml;ttel, darunter nicht wenige aus der Gemeinde des Pastors Clemens, aber auch aus

Blankenburg, dessen Superintendent Ottmar Palmer man kirchenpolitisch verbunden war.57

Ein im Staatsarchiv Wolfenb&uuml;ttel erhaltenes Protokollbuch gibt Auskunft &uuml;ber die Aktivit&auml;ten

des Bundes in der Weimarer Zeit.58 Bei regelm&auml;&szlig;igen Vorstandssitzungen,

Hauptversammlungen und Festveranstaltungen standen Berichte aus dem Landeskirchentag

sowie theologische Vortr&auml;ge mit zunehmend volksmissionarischem Charakter im

Vordergrund. Am 8. Juni 1925 referierte der Berliner Domprediger D&ouml;hring, welcher wenige

Jahre sp&auml;ter die politischen Veranstaltungen des 11. Oktobers in Bad Harzburg mit einem

Feldgottesdienst einleiten sollte59, &uuml;ber den "Alten Glauben und die Neue Zeit" und mahnte:

"Die neue Zeit ist noch nicht da. Die Revolution hat sie nicht gebracht. Ueberhaupt wird eine

Zeitenwende nicht von Menschenh&auml;nden gemacht. Der lebendige Gott nur schafft sie. Eine

neue Zeit war die Zeit Jesu, war die der Reformation, der Tochter des Urchristentums. Eine

neue Zeit kommt, wenn die Menschenseelen sich Gott v&ouml;llig ergeben und von ihm sich

umgestalten lassen."60<br><br>

<b>2. Parteit&auml;tigkeit der braunschweigischen Pfarrerschaft</b><br><br>

Seit Mitte des 19. Jahrhunderts hatten sich Pfarrer im Land Braunschweig kirchenpolitisch

bet&auml;tigt, im wesentlichen in drei verschiedenen Parteien: bei den Rationalisten, sp&auml;ter

Liberalen, bei den lutherisch-orthodoxen oder rechten sowie in der kirchlichen Mitte. Ab

1919 waren diese drei Richtungen in der Landessynode durch die "Freunde evangelischer

Freiheit", die "Evangelisch-lutherische Vereinigung" und die kirchliche Mittelpartei vertreten.

Nur wenige Pfarrer hatten sich im 19. Jahrhundert bereits au&szlig;erhalb der Kirche politisch

engagiert, wie beispielsweise der Stadtoldendorfer Pfarrer Karl Heinrich J&uuml;rgens, der als

Vertreter der braunschweigischen Liberalen 1848 Mitglied des Frankfurter Vorparlamentes

wurde, oder der Bahrdorfer Pfarrer Eduard Schall, der sich angesichts der sozialen Frage um

die Jahrhundertwende deutlich vernehmbar um ein konstruktives Verh&auml;ltnis zur

Sozialdemokratie bem&uuml;hte.61 Wurde eine allzu offensichtliche Bekundung "politischer

Leidenschaftlichkeit" weder von den geistlichen noch von den weltlichen Autorit&auml;ten gern

gesehen, gab es doch durch die Aktivit&auml;ten der Kirchenparteien insbesondere in der seit 1872

regelm&auml;&szlig;ig tagenden Landessynode sowie seit 1899 durch die Wahrnehmung der beiden

kirchlichen Sitze in der Landesversammlung durchaus Erfahrungen auf dem Gebiet der

politischen und parteilichen Bet&auml;tigung.62<br><br>

In Folge des politischen Umsturzes im November 1918 steigerte sich das politische Interesse

der Pfarrerschaft schlagartig, denn nun waren ihr dienstlicher Bezugsrahmen und ihre private

Lebensf&uuml;hrung gleicherma&szlig;en betroffen. Obwohl Konsistorialrat Abt Moldenhauer sie

umgehend mahnte, "sich jeglicher politischen Bet&auml;tigung zu enthalten"63, traten sie bald

verst&auml;rkt Parteien bei und standen auch als Kandidaten f&uuml;r Landesversammlung und

Reichstag bereit. Darin kann man durchaus eine ansatzweise Bejahung des republikanischen

Aufbaus des Weimarer Staates sehen. Der schon lange zum Kreis der innerkirchlichen

Reformkr&auml;fte z&auml;hlende Pfarrer Adolf Keck aus Herrhausen bei Seesen war neben dem

Braunschweiger Magnipfarrer Emil Schomburg der DDP beigetreten und kandidierte gleich

zu Beginn der Republik f&uuml;r beide Parlamente. Er wurde am 10. Februar 1919 sogar zum 3.

Vizepr&auml;sident der Braunschweigischen Landesversammlung gew&auml;hlt. Die kirchlich-

konservativen Verfechter einer behutsamen Trennung von Kirche und Staat folgten 1919 dem

Aufruf des b&uuml;rgerlich-konservativen Landeswahlverbandes. Zu ihnen geh&ouml;rte auch der

fr&uuml;here Vorsitzende des Evangelischen Vereins f&uuml;r Innere Mission, Pfarrer Bodo Steigerthal.

Bis 1924 war er als Mitglied des gem&auml;&szlig;igten Fl&uuml;gels f&uuml;r die Deutsche Volkspartei im Landtag

aktiv. Innerhalb des Landeswahlverbandes war die DVP die attraktivste Partei f&uuml;r die

Braunschweigischen Pfarrer; Dietrich Kuessner ermittelte zwischen 1919 und 1926 allein 79

Eintritte.64 1920 f&uuml;hrte sie mit 63 Pfarrern 25% der braunschweigischen Geistlichkeit unter

ihren Mitgliedern. Das lag zum einen an der sehr aktiven Werbearbeit der Partei, deren

Sekret&auml;r scharfsinnig die optimale Multiplikatorenfunktion der Geistlichen erkannt hatte. Es

gelang ihm, selbst Pfarrer, die nur sympathisierten, nicht aber pers&ouml;nlich eintreten wollten, zu

unterst&uuml;tzender Bet&auml;tigung zu gewinnen. Zum anderen verstanden die Pfarrer ihren Eintritt

vielfach als aktiven Protest gegen die sich ver&auml;ndernden politischen und gesellschaftlichen

Verh&auml;ltnisse. Gegen&uuml;ber den Pfarrern gab sich die Partei als deutschnational, konservativ und

christlich und als Gegnerin der religionslosen Gemeinschaftsschule. Als sich w&auml;hrend der

b&uuml;rgerlichen Regierung Marquordt zwischen 1924 und 1927 jedoch abzeichnete, dass weder

die Schulfrage noch die Frage der kirchlichen Finanzen wirklich zur Zufriedenheit der Kirche

gel&ouml;st w&uuml;rde, entschlossen sich folgerichtig viele Pfarrer wieder zum Austritt. Andere traten

aus, weil sie zunehmend Skrupel gegen&uuml;ber einer politischen Bet&auml;tigung entwickelt hatten,

welche zu allen Zeiten im Spannungsverh&auml;ltnis zum traditionellen Idealbild des neutralen,

unpolitischen, f&uuml;r alle Gruppen gleicherma&szlig;en zug&auml;nglichen Pfarrers. Auch

Akzeptanzkonflikte in den eigenen Kirchengemeinden f&uuml;hrten nach den ersten Aufbaujahren

der Weimarer Republik ebenso wie der in die Selbstst&auml;ndigkeit entlassenen Kirche zu einer

zwischenzeitlichen Phase der Entpolitisierung. Erschwerend kam hinzu, dass ein Gro&szlig;teil der

Pfarrerschaft in der Inflationszeit gezwungen war, sich einen Nebenerwerb zu suchen. Andere

resignierten m&ouml;glicherweise angesichts der allgemeinen politischen Entwicklung, wieder

andere sahen ihre Anliegen zunehmend besser von anderen Parteien vertreten. Das war zum

einen die DNVP, deren Parteiprogrammatik erheblich mehr Eingehen auf kirchliche

Anliegen, zum Beispiel die Angleichung der Pfarrerbesoldung an die Beamtenbesoldung,

versprach. Prominente Mitglieder waren der Braunschweiger Domprediger Karl von

Schwartz, der Blankenburger Superintendent Ottmar Palmer und der Braunlager Pfarrer

Heinrich Lachmund. Auch die DNVP hatte aber gegen Ende der 20er Jahre wieder Verluste

unter den Geistlichen zu verzeichnen, 1929 geh&ouml;rten ihr nur noch vier Pfarrer an.65 Und das

war zum zweiten die NSDAP, die eine klarere Alternative zu den nach Bedarf taktierenden

und koalierenden b&uuml;rgerlichen Parteien und ein Ende der fortgesetzten Dem&uuml;tigung der

Geistlichkeit in der sich demokratisierenden Gesellschaft versprach. Schon Mitte der 20er

Jahre, trat der Braunschweiger Pfarrer an St. Katharinen, Johannes Schlott, dieser Partei bei

und wurde ab 1931 auch f&uuml;hrender Kopf der Deutschen Christen in der braunschweigischen

Kirche. Sein politisches Interesse hatte sich bei Schlott zun&auml;chst b&uuml;rgerlich-deutschnational

ge&auml;u&szlig;ert. "Kein Ansto&szlig; erregender Vorgang" in Staat und Gesellschaft nach der

Novemberrevolution sei, wie er r&uuml;ckblickend schrieb, von ihm unbeanstandet durchgegangen,

bis seine Gemeinde zunehmend gegen seine h&auml;ufige Abwesenheit opponierte und ihn die

pers&ouml;nliche wirtschaftliche Notlage dazu zwang, seine neunk&ouml;pfige Familie durch eine

Nebenarbeit bei Natalis und Grimme zu versorgen.66 Die "Lust zur Politik"67, die nach

Kuessner f&uuml;r die sp&auml;teren Deutschen Christen typisch gewesen sei, habe sich bei Schlott

einerseits aus der Liebe zur Mission, andererseits aus einer Hinwendung zu den sozial

Schw&auml;cheren gespeist. In seiner Gemeinde waren das insbesondere die Arbeitslosen in den

innerst&auml;dtischen Wohnvierteln. Diese Orientierung habe ihn in Kombination mit einer

deutschnationalen Neigung geradezu zur nationalsozialistischen Partei und den Deutschen

Christen f&uuml;hren m&uuml;ssen.68<br><br>

Eine deutschnationale Haltung musste aber nicht in jedem Fall die Eintrittskarte zu den

Deutschen Christen und den Nationalsozialisten bedeuten, wie sich am Beispiel des

Blankenburgers Ottmar Palmer belegen l&auml;sst. Als DNVP-Mitglied und Vertreter der

kirchlichen Rechten hatte er bis zur Abfassung der Kirchenverfassung 1923 in der

Landessynode gewirkt und seine Arbeit im Sinne der konfessionellen Lutheraner danach in

Blankenburg fortgesetzt. Zugleich engagierte er sich mit den Wolfenb&uuml;ttelern im oben

beschriebenen Volkskirchenbund der Ev. Bekenntnisfreunde. Fr&uuml;h trat er Forderungen und

Vertretern sogenannter "deutschkirchlicher" Bewegungen im Gefolge Rosenbergs entgegen69,

eine Haltung, die in offene Abwehr des Deutschen Christentums und f&uuml;hrende Bet&auml;tigung in

der Bekennenden Kirche m&uuml;ndete und zu seiner zeitweiligen Amtsenthebung im Herbst 1933

f&uuml;hrte. Seine wertkonservative Haltung und sein &uuml;berzeugtes Eintreten f&uuml;r das Evangelium

und die lutherische Kirche lie&szlig;en ihn keine innere Bindung zum Nationalsozialismus

entwickeln. Damit unterschied er sich auch von dem konservativen deutsch-nationalen

Landesbischof Alexander Bernewitz, welcher bereits am 30. September 1930 einen verbalen

Schulterschluss mit den Nationalsozialisten vollzog, als er vor Vertretern der niederdeutschen

lutherischen Landeskirchen in Hamburg in Bezug auf die in § 24 des Parteiprogramms der

NSDAP enthaltene Formel vom positiven Christentum &auml;u&szlig;erte, dass der Satz, die Kirche

d&uuml;rfe keine Politik treiben, keine Berechtigung mehr h&auml;tte, wenn ein Volk vor dem

Scheideweg stehe. Kirche k&ouml;nne sich zu anti-marxistischen Gedanken bekennen und auf

breiter Ebene mit dem Nationalsozialismus zusammenstehen. Auf die Empfehlung des

Hamburger Pastors Horn, sich gegenw&auml;rtig mit Parolen noch zur&uuml;ck zu halten und als Kirche

nicht festzulegen, entgegnete Bernewitz "[...] dass die Kirche dort, wo sie mit den

Nationalsozialisten F&uuml;hlung habe, in eine aktive Gesinnungsgemeinschaft mit ihnen treten

m&uuml;sse."70<br><br>

<b>III. Zusammenfassung</b><br><br>

R&uuml;ckblickend urteilte der Blankenburger Superintendent Ottmer Palmer in seinen

Lebenserinnerungen: "Ernstere Eingriffe in das Eigenleben der Kirche, geschweige denn in

ihren geistlichen Aufgabenbereich, sind nicht erfolgt - wie anders als im Jahre 1933 und den

folgenden! Nur die Verwaltung des Volksschulwesens entzog man ihr sofort."71 Auch sei im

Gegensatz zu den Jahren zwischen 1933 und 1945 trotz vielfacher Belastung der Kirchen und

der religi&ouml;s gesinnten Bev&ouml;lkerung immerhin die Rechtsprechung intakt geblieben.72

So relativierten sich nach den Erfahrungen im Dritten Reich die in den 20er Jahren vor allem

von der Kirchenleitung immer wieder erhobenen Klagen gegen den Staat, in denen Sorge um

den Besitzstand und k&uuml;nftige finanzielle Grundlagen der Kirche angesichts der z&ouml;gerlichen

Zahlungspraxis der Landesregierung und realer Entbehrungserfahrungen immer mehr in den

Vordergrund gerieten. Nicht &uuml;bersehen werden darf dabei der Erfolgsdruck, dem sich die

nicht mehr herrschaftlich legitimierte Kirchenleitung nun auch innerhalb ihrer eigenen

Institution ausgesetzt sah und der dem kirchlichen Konfrontationskurs m&ouml;glicherweise

zus&auml;tzliche Nahrung verschaffte.<br><br>

Kritisch muss auch die Frage nach der Republikf&auml;higkeit und Demokratiereife der Kirche zu

Beginn der Weimarer Zeit gestellt werden: Fast wirkt es, als ob die Suche nach einer

juristischen Kl&auml;rung der strittigen Fragen die vormals &uuml;bliche, nun nicht mehr m&ouml;gliche

Wendung an die f&uuml;rstliche Adresse kompensieren sollte. Nun war es scheinbar nur noch der

gerichtliche Instanzenweg, der Recht versprach und dessen Funktionsf&auml;higkeit ein nicht zu

untersch&auml;tzendes Kriterium f&uuml;r die Akzeptanz der Republik war. Dass sich w&auml;hrend der Zeit

der Weimarer Republik aber das Land teilweise &auml;u&szlig;erst schwer tat, h&ouml;chstrichterliche

Entscheidungen unverz&uuml;glich anzuerkennen, d&uuml;rfte die Republikverdrossenheit

kirchenleitender Personen bef&ouml;rdert haben. Die Suche nach Recht blendet nicht selten die

Frage der Gerechtigkeit aus. So war dieser Weg sicher nicht f&ouml;rderlich f&uuml;r die

Kompromissf&auml;higkeit der Kirche und ihre Bereitschaft, gesellschaftliche Ver&auml;nderungen

au&szlig;erhalb ihres eigenen Interessenrahmens anzuerkennen. Ihr leitender Jurist Breust, dessen

Biographie dringend noch zu schreiben w&auml;re, war erstmalig einzig der Kirche verantwortlich,

w&auml;hrend seine juristischen Vorg&auml;nger im Konsistorium noch als Staatsbeamte ihren Dienst

getan hatten. Mit der &uuml;berwindung allzu einseitiger Interessenvertretungen hatte das

B&uuml;rgertum, insbesondere in den Anfangsjahren der Weimarer Republik, allerdings generell zu

ringen.73<br><br>

Vergessen wir bei dieser abschlie&szlig;enden kritischen Betrachtung aber nicht, dass es gerade in

dieser Phase auch Zustimmung wenn nicht zur Idee des Sozialismus, so doch zur

Demokratisierung der Gesellschaft und den neuen politischen Methoden in kirchlichen

Kreisen gegeben hat. Es gelang fr&uuml;h, gro&szlig;e Teile der Kirchenmitglieder zu Kundgebungen

und zur Mitarbeit in politischen Gruppen zu mobilisieren. Diese waren nicht ausschlie&szlig;lich

zur Abwehr von Ver&auml;nderungen z. B. im Schulsektor einberufen, sondern vor allem in der

Anfangszeit der Republik auch als Arbeitsgruppen zur Ausgestaltung der mehrheitlich

gew&uuml;nschten Volkskirche verstanden worden. Tats&auml;chlich &uuml;berlebten die anfangs so

zahlreichen lokalen Gruppen des Volkskirchenbundes insbesondere dort, wo sie sich f&uuml;r

kirchliche Inhalte engagierten, wo sie auf Volksmission, auf die Hebung der religi&ouml;sen und

kirchlichen Einstellung der Bev&ouml;lkerung gerichtet waren. Eine sehr gro&szlig;e Anzahl der Pfarrer

sah in den fr&uuml;hen Jahren der Republik auch im Parteieintritt, insbesondere in die DVP, ein

geeignetes Mittel, die kirchlichen Ziele zu erreichen. Da, wo dieses allerdings nur in einer

Abwehrhaltung gegen&uuml;ber der vorherrschenden Sozialdemokratie geschehen war, wo sich

demzufolge politisches Durchhalteverm&ouml;gen und grunds&auml;tzliche Akzeptanz des

parlamentarischen Systems der Republik nicht entwickeln konnten, kam es h&auml;ufig wieder zu

Parteiaustritten oder zu einer Orientierung an der Erfolg versprechenderen Partei. F&uuml;r einige

Pfarrer schien dies die DNVP zu sein, anderen zunehmend gr&ouml;&szlig;er werdenden kirchlichen

Kreisen versprach die NSDAP die (Re-)Etablierung von Herrschaft, Recht und Ordnung. Dies

lockte nicht zuletzt Personen, die &ouml;rtliche Grabenk&auml;mpfe vor dem Hintergrund der

gesellschaftlichen Ver&auml;nderung auch als pers&ouml;nliche Dem&uuml;tigung und Niederlage erlebt

hatten wie Pastor Wilhelm Ziegenmeyer in Grafhorst.<br><br>
<hr>
<small>1

Landtag 1922/24, Bd. 2, Sitzungsbericht vom 6. Februar 1923, Sp. 2303, zit. nach Martin Grubert, Anwalt der
Demokratie. Heinrich Jasper (1875 - 1945). Ein politisches Leben in Braunschweig, Braunschweig 2009, S. 332.<br><br>
2
"Denkschrift &uuml;ber das Verh&auml;ltnis von Staat und Kirche im Land Braunschweig" [von Reinhold Breust, 1925],
Manuskript, in: Landeskirchliches Archiv Wolfenb&uuml;ttel (LAW), LKA 1, S. 1.<br><br>
3
Dietrich Kuessner, Die Braunschweigische Landeskirche im 20. Jahrhundert, in: Friedrich Weber, Birgit
Hoffmann, Hans-J&uuml;rgen Engelking, Von der Taufe der Sachsen zur Kirche in Niedersachsen. Geschichte der
Ev.-luth. Landeskirche in Braunschweig, Braunschweig 2010, S. 349-462, hier: S. 366.<br><br>
4
Hans Otte, Die evangelischen Kirchen in Niedersachsen 1918-1990, in: Geschichte Niedersachsens, 5. Bd.:
Von der Weimarer Republik bis zur Wiedervereinigung, hrsg. von Gerd Steinwascher, Hannover 2010, S. 1023-
1107, hier: S. 1029.
<br><br>5
Kuessner, Die Braunschweigische Landeskirche im 20. Jahrhundert, S. 366.
<br><br>6
Vgl. Hans-J&uuml;rgen Engelking, Die Braunschweigische Landeskirche im 19. Jahrhundert: Hauptlinien der
Entwicklung, in: Weber, Hoffmann, Engelking, Von der Taufe der Sachsen, S. 283-348, hier: S. 316f.
<br><br>7
Kirchengemeindeordnung vom 11. Juni 1909, in: Gesetz- und Verordnungssammlung f&uuml;r die Herzoglich-
Braunschweigischen Lande (GuV), 97. Jg. 1910, S. 337-389, sowie Staatsgesetz zur Kirchengemeindeordnung,
in: ebd., S. 398-402.
<br><br>8
Grubert, Jasper, S. 85.
<br><br>9
Bericht im Wolfenb&uuml;tteler Kreisblatt vom 25. Januar 1919
<br><br>10
Ebd.
<br><br>11
[Heinrich Lachmund:] Thesen zur Trennung von Staat und Kirche, in: Evangelisch-lutherische Wochenbl&auml;tter
f&uuml;r Kirche, Schule und Innere Mission. Organ der evangelisch-lutherischen Vereinigung im Lande
Braunschweig, 39. Jg., Nr. 1, 4. Januar 1919.
<br><br>12
Stellungnahmen zwischen 25. November und 5. Dezember 1918, in: Akte &uuml;ber die Trennung von Kirche und
Staat, LAW, S 56.
<br><br>13
Dietrich Kuessner, Die Braunschweiger Landeskirche am Beginn der Weimarer Republik, in: Jahrbuch der
Gesellschaft f&uuml;r Nieders&auml;chsische Kirchengeschichte, 82. Bd. 1984, S. 229-250, hier: S. 242.
<br><br>14
Gesetz &uuml;ber die Neuordnung der Volksschulaufsicht vom 21. November 1918, in: GuV, Jg. 1918, Nr. 70, S.
307-309.
<br><br>15
Gesetz &uuml;ber den Austritt aus der Kirche vom 23.1.1919, in: GuV, Jg. 1919, Nr. 16, S. 31.
<br><br>16
Stellungnahmen des Reichsinnenministers und Reichskanzlers zum braunschweigischen Streit &uuml;ber die
Aus&uuml;bung der Kirchengewalt, in: LAW, S 56.
<br><br>17
Siehe zu den beschriebenen Ereignissen und ihrer Beurteilung: Otte, Die evangelischen Kirchen, S. 1031.
<br><br>18
Vgl. die kritische Beurteilung dieser Ma&szlig;nahme bei Kuessner, Die Braunschweigische Landeskirche im 20.
Jahrhundert, S. 364.
<br><br>19
Zahlen aus: ebd., S. 366.
<br><br>20
Am 29. Juni 1923 vertr&ouml;stete der Reichsminister des Innern das Braunschweigische Landeskonsistorium auf
eine diesbez&uuml;gliche Anfrage hin: "Die Verh&auml;ltnisse f&uuml;r die Durchf&uuml;hrung des Artikels 138 Abs. 1 der
Reichsverfassung sind zurzeit die denkbar ung&uuml;nstigsten. Voraussichtlich wird sich eine unbefristete Vertagung

des Vollzugs dieser Vorschrift auf wirtschaftlich g&uuml;nstigere und ruhigere Zeiten nicht umgehen lassen", aus:
LAW, S 56.
<br><br>21
Vgl. Sabine Bockisch, Die Finanzen der Braunschweigischen Landeskirche, in: Weber, Hoffmann, Engelking,
Von der Taufe der Sachsen, S. 523-550, hier: S. 539-543.
<br><br>22
[Reinhold Breust], Zur Geschichte der Braunschweigischen ev.-luth. Landeskirche 1923-1929. Anlage zum
landeskirchlichen Amtsblatt 1930, Drucksache 4, Bericht &uuml;ber die Entwicklung der Braunschweigischen ev.-
luth. Landeskirche in den Jahren 1923-1929, hier zit. nach dem Manuskript, in: LAW, LKA 2.
<br><br>23
Prozess-Register [ca. 1938], in: LAW, LKA 2664.
<br><br>24
Vgl. Bockisch, Finanzen, S. 539.
<br><br>25
Protokoll der gemeinsamen Sitzung der drei Wolfenb&uuml;tteler Kirchengemeinder&auml;te vom 16. Juli 1923, in:
Nieders&auml;chsisches Landesarchiv Abt. Staatsarchiv Wolfenb&uuml;ttel (StA Wf), 100 N, Nr. 871.
<br><br>26
Vgl. Kuessner, Die Braunschweigische Landeskirche im 20. Jahrhundert, S. 366.
<br><br>27
Protokoll der gemeinsamen Sitzung der drei Wolfenb&uuml;tteler Kirchengemeinder&auml;te vom 30. M&auml;rz 1921, in: StA
Wf, 100 N, Nr. 871.
<br><br>28
Protokolle der gemeinsamen Sitzungen der drei Wolfenb&uuml;tteler Kirchengemeinder&auml;te vom 22. November
1922, 12. April und 23. Juli 1923, in: ebd.
<br><br>29
Rundschreiben des Reichsfinanzministers an die L&auml;nder vom 13.1.1924, in: StA Wf, 12 Neu 13, Nr. 37946.
<br><br>30
Ebd.: Urschrift eines Schreibens von Heinrich Jasper an den Reichsminister der Finanzen vom 25.1.1924.
<br><br>31
Masch. Protokoll "Ueberblick &uuml;ber die Ereignisse infolge des Staatsgerichtshofsurteils &uuml;ber die
Besoldungszusch&uuml;sse an die Pfarrer" [1930], in: LAW, LBF 181.
<br><br>32
Vgl. Gerd-Eberhard Tilly, Schule und Kirche in Niedersachsen (1918-1933), Die Auseinandersetzungen um
das Elternrecht und das Reichschulgesetz in der Schulpolitik der nieders&auml;chsischen Kirchen im Weimarer Staat,
Hildesheim 1987, S. 292, vgl. auch Dietrich Kuessner, Die braunschweigische Landeskirche und die sog.
Novemberrevolution 1918, in: Dietrich Kuessner, Maik Ohnezeit, Wulf Otte, Von der Monarchie zur
Demokratie. Anmerkungen zur Novemberrevolution 1918/19 in Braunschweig und im Reich, Wendeburg 2008,
S. 143-188, hier: S. 150f.
<br><br>33
Wolfenb&uuml;tteler Kreisblatt vom 18.12.1918.
<br><br>34
Bericht von der Stadtverordnetenversammlung vom 24. Januar 1919 im Wolfenb&uuml;tteler Kreisblatt vom 25.
Januar 1919.
<br><br>35
Landeskirchliches Amtsblatt, 32. Jg., 1919, S. 51. Vgl. auch Tilly, Schule und Kirche, S. 294f.
<br><br>36
Eingabe des Landeskonsistoriums an den Rat der Volksbeauftragten vom 22.08.1919, in: LAW, Pfarrarchiv
Grafhorst/Danndorf Nr. 54.
<br><br>37
Vgl. Peter Albrecht, Kirche und Lehrerschaft, in: Weber, Hoffmann, Engelking, Von der Taufe der Sachsen,
S. 579-600, hier: S. 597.
<br><br>38
Personalakte Wilhelm Ziegenmeyer, in: LAW, LKA PA 1100.
<br><br>39
LAW, Pa Grafhorst/Danndorf 54, 75.
<br><br>40
Siehe zu diesen Vorg&auml;ngen: LAW, LKA PA 1100, LKA OA Grafhorst 4 sowie Pa Grafhorst/Danndorf 84.
<br><br>41
Personalakte Wilhelm Ziegenmeyer, in: LAW, LKA PA 1101.
<br><br>42
Vgl. Klaus Erich Pollmann, Die Entnazifizierung in der Braunschweigischen Landeskirche nach 1945, in:
Ders. (Hrsg.), Der lange Weg in die Nachkriegszeit. Die evangelisch-lutherische Landeskirche in Braunschweig
1945-1950, G&ouml;ttingen 1994, S. 26-99, hier: S. 62, 74.
<br><br>43 Vgl. Otte, Die evangelischen Kirchen in Niedersachsen 1918-1990, S. 1028.
<br><br>44
Wolfenb&uuml;tteler Kreisblatt, Ausgabe vom 7.11.1918, Rubrik Kirche, Schule und Erziehung.
<br><br>45
Informationen &uuml;ber Titius enth&auml;lt: Hans-Walter Krumwiede, Kirchengeschichte Niedersachsens. Zweiter
Band: Vom Deutschen Bund 1815 bis zur Gr&uuml;ndung der Evangelischen Kirche in Deutschland 1948, G&ouml;ttingen
1996, S. 410.
<br><br>46
Bericht im Wolfenb&uuml;tteler Kreisblatt vom 11.12.1918.
<br><br>47
Vgl. Kuessner, Landeskirche und Novemberrevolution, S. 160.
<br><br>48
Pa Helmstedt-Marienberg, Nr. 7: Pastor Albert Wandersleb lie&szlig; in seiner Kirchengemeinde Helmstedt-
Marienberg acht Unterschriftslisten herumgehen und erhielt dabei insgesamt 2794 Unterschriften von Menschen
jeglichen Berufs und Standes, zum Teil ganzen H&auml;usern und Stra&szlig;enz&uuml;gen, wie sich aus den detaillierten
Angaben der Listen ermitteln l&auml;sst.)
<br><br>49
Handschriftliches Vorblatt "Der Volkskirchenbund" zur Unterschriftenaktion in Bredelem vom 27. Februar
1919, z. B. in: LAW, Pa Bre 50, auch LAW, Pa Ingeleben, Nr. 364, LAW, Pa Helmstedt-Marienberg, Nr. 7.
<br><br>50
Kuessner, Die Braunschweigische Landeskirche im 20. Jahrhundert, S. 363.
<br><br>51
Anschreiben an die Mitglieder und Satzung des Volkskirchenbundes Hannover, M&auml;rz 1919, in: LAW, Pa Bre
50.
<br><br>52
Vgl. Kuessner, Landeskirche und Novemberrevolution, S. 158.
<br><br>53
Ebd.
<br><br>54
Anzeige der Dt. Demokratischen Partei, Liste Richthofen-R&ouml;nneburg, in: Wolfenb&uuml;tteler Kreisblatt vom 13.
Januar 1919.

<br><br>55

Vgl. Kuessner, Novemberrevolution, S. 158f.
<br><br>56 Vgl. Krumwiede, Kirchengeschichte Niedersachsens, S. 410.
<br><br>57
Nach Angaben der Kirchengemeindechronik Klein St&ouml;ckheim, zitiert bei Dietrich Kuessner, Die
Braunschweiger Kirche im Nationalsozialismus - ein Blick in die St&ouml;ckheimer Chronik. Vortrag am 24. Mai
2007, S. 5, auf: http://bs.cyty.com/kirche-von-unten/archiv/vortrag/stoeckheim.htm.
<br><br>58
Protokollbuch des Volkskirchenbundes der Bekenntnisfreunde, 1920 - 1930, aus dem Pfarrarchiv der
Wolfenb&uuml;tteler Hauptkirche B.M.V., in: StA Wf 100 N, Nr. 1200.
<br><br>59
Die Veranstaltung eines Gottesdienstes an diesem Tag wertet Ernst August Roloff als Demonstration der
"positiven" Haltung der Nationalsozialisten zum Christentum, in: Braunschweigs Weg ins Dritte Reich.
B&uuml;rgertum und Nationalsozialismus 1930-33, Braunschweig 1980, S. 163f.
<br><br>60
Zeitungsbericht &uuml;ber die Feier des Volkskirchenbundes am 8. Juni 1925, in: StA Wf, 100 N, Nr. 1200.
<br><br>61
Vgl. zu diesen beiden Pfarrern, Hans-J&uuml;rgen Engelking, Die braunschweigische Landeskirche im 19.
Jahrhundert, S. 302-304 u. 332-341.
<br><br>62
Vgl. Dietrich Kuessner, Die Mitgliedschaft Braunschweiger evangelischer Pfarrer in der Deutschen
Volkspartei, in: Braunschweigisches Jahrbuch, Bd. 69, 1988, S. 119-140, hier: S. 119f.
<br><br>63
So Moldenhauer in einem Schreiben an die braunschweigische Geistlichkeit vom 12. November 1918, in:
LAW, S 56.
<br><br>64
Vgl. Kuessner, Die Mitgliedschaft, S. 122.
<br><br>65
Schreiben von Landesbischof Bernewitz an die DNVP vom 23. Februar 1929, in: LAW, LBF 173.
<br><br>66
Vgl. Dietrich Kuessner, Johannes Schlott - 1878 - 1953. Ein Beispiel deutsch-christlicher Theologie in der
Stadt Braunschweig, Braunschweig 1983, S. 16.
<br><br>67
Zit. ebd., S. 14.
<br><br>68
Ebd., S. 13.
<br><br>69
So Palmer selbst in seinen Lebenserinnerungen, hrsg. von Dietrich Kuessner: Ottmar Palmer (1873 - 1964).
Verantwortung und Rechenschaft - ein Beitrag zur Geschichte der Bekennenden Kirche in der Braunschweiger
Landeskirche, Braunschweig (im Selbstverlag des Autors) 2005, S. 50.
<br><br>70
Niederschrift &uuml;ber die Zusammenkunft der niederdeutschen lutherischen Landeskirchen am 30. September
1930 in Hamburg, S. 3f, in: LAW, S 2169.
<br><br>71
Zit. nach: Kuessner, Palmer, S. 49.
<br><br>72
Ebd., S. 48.
<br><br>73
Vgl. zu den b&uuml;rgerlichen Einigungsbem&uuml;hungen Ernst August Roloff, Braunschweig und der Staat von
Weimar, Braunschweig 1964, z. B. S. 38-40, 67f.


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