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	<title>Spurensuche Harzregion e.V. </title>
	
	<link>www.spurensuche-harzregion.de</link>
	<description>Webseite des Vereins Spurensuche Harzregion</description>				
	<pubDate>Thu, 10 July 2006 00:00:01 +0000</pubDate>
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		<title><![CDATA[Arbeiten f&uuml;r Gro&szlig;deutschland - Teil 2]]></title>
		<link>http://www.spurensuche-harzregion.de/?publikationen/24</link>
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		<pubDate>Thu, 10 July 2006 00:00:01 +0000</pubDate>

		<creator>PV</creator>
		
		<category><![CDATA[publikationen]]></category>
				<keywords><![CDATA[bad lauterberg,regionalgeschichte,zwangsarbeit]]></keywords>

		<description><![CDATA[Zwangsarbeit in Bad Lauterberg ]]></description>
			<content><![CDATA[
Stadtarchiv Bad Lauterberg<br>
KptLt a.D. Helmut L&uuml;der
<br><br>
<b>Politische und demographische Rahmenbedingungen</b>
<br><br>
<i>Entwicklung des Einsatzes, politische Rahmenbedingungen</i>
<br><br>
Die Entwicklung des Einsatzes von Ausl&auml;ndern im Deutschen Reich war beeinflu&szlig;t von einer Reihe wirtschaftlicher und politischer Gegebenheiten, die in enger Wechselbeziehung standen.
<br><br>
Auf der ersten Sitzung des Reichsverteidigungsrates im November 1938 bezeichnete Hermann G&ouml;ring als "Beauftragter des Vierjahresplans", der die R&uuml;stung vorantreiben sollte, den Arbeitskr&auml;ftemangel als wehrwirtschaftliches Problem ersten Ranges. In der Industrie f&uuml;hrte der aufgrund des gewaltigen Aufr&uuml;stungsprogramms ausgel&ouml;ste Produktionsschub, zu einem erheblichen Anstieg der Industriearbeiter in relativ kurzer Zeit. Die R&uuml;stungskonjunktur verdreifachte in manchen Betrieben die Belegschaftsst&auml;rke. Seit Anfang 1937 wurden vermehrt Arbeitskr&auml;fte aus Polen, Holland, Italien und der damaligen Tschechoslowakei von deutschen Firmen eingestellt.
<br><br>
Am Freitag, dem 1. September 1939, begannen dann die Kriegshandlungen mit Polen. Bereits am Sonntag, dem 3. September &ouml;ffnete in der oberschlesischen Stadt Rybnik, nahe Kattowitz, das erste deutsche Arbeitsamt seine T&uuml;ren und weitere folgten im Lande. Die prim&auml;re Aufgabe dieser &auml;mter war, Zivilarbeiter, die im Deutschen Reich arbeiten wollten, zu vermitteln und alle &ouml;rtlichen Arbeitslosen zu erfassen. Diese Ma&szlig;nahme blieb jedoch ohne me&szlig;baren Erfolg. Erfolgversprechender f&uuml;r die dt. Arbeitsverwaltung war da schon das Arbeitspotential der polnischen Kriegsgefangenen.
<br><br>
Nach dem Kriegsv&ouml;lkerrecht, der Genfer Konvention und der Haager Landkriegsordnung k&ouml;nnen kriegsgefangene Kombattanten d.h. Mannschaften und Unteroffiziere von der Gewahrsamsmacht zur Arbeit eingesetzt werden. Offiziere nur, wenn sie sich freiwillig dazu bereit erkl&auml;ren. Kriegsgefangene d&uuml;rfen aber gem&auml;&szlig; dem Kriegsv&ouml;lkerrecht auf keinen Fall zur Produktion von R&uuml;stungsg&uuml;tern herangezogen werden. 
<br><br>
Die ersten Kriegsgefangenen wurden schon wenige Tage nach Kriegsbeginn im Deutschen Reich eingesetzt. Im September 1939, am Ende des Monats, waren etwa 100.000 Gefangene in der Landwirtschaft t&auml;tig, im November ca. 250.000 und bis Jahresende ca. 300.000.<sup>4</sup> Der Bedarf an Arbeitskr&auml;ften in der dt. Wirtschaft war jedoch bedeutend h&ouml;her als das Potential, welches durch die Kriegsgefangenenlager (Stalags)<sup>5</sup> zugef&uuml;hrt werden konnte. Am 16. November wies Hermann G&ouml;ring die Arbeitsverwaltungen an<sup>6</sup>:
<br><br>
<i>"....die Hereinnahme ziviler polnischer Arbeitskr&auml;fte, insbesondere polnischer M&auml;dchen, in gr&ouml;&szlig;tem Ausma&szlig; zu betreiben. Ihr Einsatz und insbesondere ihre Entlohnung m&uuml;ssen zu Bedingungen erfolgen, damit den deutschen Betrieben leistungsf&auml;hige Arbeitskr&auml;fte billigst zur Verf&uuml;gung stehen".</i>
<br><br>
Im Januar 1940 veranla&szlig;te der Generalgouverneur der besetzten polnischen Gebiete, Hans Frank, den Masseneinsatz polnischer Zivilarbeiter. Er forderte die<sup>7</sup>:
<br><br>
<i>"Bereitstellung und den Transport von mindestens 1 Million Land- und Industriearbeitern und -arbeiterinnen ins Reich, davon etwa 750.000 landwirtschaftliche Arbeitskr&auml;fte, von denen mindestens 50% Frauen seien m&uuml;ssen, f&uuml;r im Reich fehlende Industriearbeiter".</i>
<br><br>
Die Landesarbeits&auml;mter gingen aufgrund dieser Weisung, entgegen dem damaligen V&ouml;lkerrecht dazu &uuml;ber, Pflichtkontingente an Arbeitskr&auml;ften festzusetzen, die jede Stadt, jedes Dorf, jeder Bezirk zu stellen hatte. Da auch dieses noch nicht ausreichte um den Bedarf zu decken und nur ca. 500.000 Arbeitskr&auml;fte zusammenkamen, wurde am 24. April 1940 die Arbeitspflicht f&uuml;r die Jahrg&auml;nge 1915 bis 1925 durch die Regierung des Generalgouvernements angeordnet.
<br><br>
Der Polenfeldzug erschlo&szlig; der nationalsozialistischen F&uuml;hrung des Reiches ein Potential an Arbeitskr&auml;ften, das in diesem Ausma&szlig; so vorher nicht zur Verf&uuml;gung stand. Die Kriegserkl&auml;rungen von Gro&szlig;britannien und Frankreich und damit verbunden, die Unm&ouml;glichkeit, nach der Besetzung eines Teils der Republik Polen, den Krieg zu beenden, bedeuteten f&uuml;r das Reich, sich auf einen l&auml;ngeren Krieg einzurichten und auf eine Demobilisierung der Wehrmacht zu verzichten. Daraus resultierte ein erheblich erh&ouml;hter Verbrauch an R&uuml;stungsg&uuml;tern und ein starker Mangel an Arbeitskr&auml;ften in der Landwirtschaft und der Industrie. Aus Sicht der deutschen F&uuml;hrung war dieses auszugleichen mit dem Potential polnischer Arbeitskr&auml;fte.
<br><br>
Nachdem mit Sondergesetzen die rechtlichen Voraussetzungen f&uuml;r den Einsatz der neuen Arbeitskr&auml;fte geschaffen waren, begann die gro&szlig;r&auml;umige Rekrutierung von polnischen Arbeitskr&auml;ften, die ja nach Ansicht der Nationalsozialisten rassisch unterlegen waren<sup>8</sup>.
<br><br>
Zwischen September 1939 und Dezember 1940 kamen 211 ausl&auml;ndische Arbeiter und Arbeiterinnen nach Bad Lauterberg. Die Anzahl wird aber vermutlich h&ouml;her gewesen sein, da 370 Ausl&auml;nder ohne Meldedatum in der Meldekartei der Stadtverwaltung vermerkt sind. Die Masse der Arbeitskr&auml;fte stammte aus den Teilen Polens, die die deutsche Wehrmacht 1939 erobert hatte. Andere kamen aus Italien und dem Protektorat B&ouml;hmen und M&auml;hren.
<br><br>
Unter den ideologischen Vorgaben der nationalsozialistischen Lehre unternahmen alle politischen und wirtschaftlichen Organisationen des Reiches erhebliche Anstrengungen, die Erfordernisse der R&uuml;stungsproduktion und die Versorgung des Volkes angemessen zu ber&uuml;cksichtigen. Der Bestand des Regimes, die Sicherheit und Versorgung der deutschen Bev&ouml;lkerung und die Aufrechterhaltung der F&auml;higkeit, einen immer l&auml;nger dauernden Krieg an mehreren Fronten zu f&uuml;hren, bildeten die Eckpunkte, an denen Rekrutierung und Einsatz nichtdeutscher Arbeitskr&auml;fte ausgerichtet wurde. Gemessen an den Zielen waren da die Interessen der Ausl&auml;nder selbst von untergeordneter Bedeutung. Angesichts der Vielzahl von beteiligten Institutionen, Personen und Interessengruppen ist es nicht erstaunlich, da&szlig; sich die organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen st&auml;ndig &auml;nderten und und vielfach widerspr&uuml;chlich waren.
<br><br>
Der Grund f&uuml;r die Anwesenheit der vielen Ausl&auml;nder in Deutschland war allein die Nutzung ihrer Arbeitsleistung. Die ausl&auml;ndischen Zivilarbeiter bildeten nach Ansicht der nationalsozialistischen F&uuml;hrung, unter den Bedingungen des Krieges und vor dem Hintergrund rassischer Gesichtspunkte, in erster Linie kein sozial- oder arbeitspolitisches-, sondern ausschlie&szlig;lich ein Sicherheitsproblem. 
<br><br>
Das f&uuml;hrte als Erg&auml;nzung der bereits vor dem Krieg eingeleiteten Sondergesetzgebung &uuml;ber Nicht-Deutschbl&uuml;tige<sup>9</sup> zu einer F&uuml;lle von Gesetzen, Verordnungen und Erlassen, die in vielf&auml;ltiger Weise einschr&auml;nkten und besonders Arbeitskr&auml;fte aus Polen und Osteuropa mit einem ausgefeilten System von Diskriminierungen konfrontierte. Eine Besonderheit des f&uuml;r Ausl&auml;nder geltenden Rechtssystems lag darin, da&szlig; die Strafverfolgung schon bei vermeintlichen Straftaten aus den H&auml;nden von Polizei und Justiz genommen wurde und der Geheimen Staatspolizei (Gestapo) &uuml;bertragen wurde<sup>10</sup>.
<br><br>
Die rechtliche Sonderstellung der Ausl&auml;nder, vor allem von Polen und Russen, zeigte sich nicht allein im Strafrecht, sondern auch in vielen anderen Bereichen, wie im Arbeitsrecht, der Rassengesetzgebung und in Bestimmungen &uuml;ber Freiz&uuml;gigkeit, Ern&auml;hrung und Kultur. Das gesamte Leben von polnischen und osteurop&auml;ischen Arbeitskr&auml;ften war betroffen, ein normaler gefahrloser Alltag - wie ihn selbst unter Kriegs- und Diktaturbedingungen die deutsche Bev&ouml;lkerung in vielen F&auml;llen hatte - war weitgehend ausgeschlossen.
<br><br>
Aus den w&ouml;chentlichen Lageberichten der Offiziere der Stabsabteilung f&uuml;r psychologische Kriegsf&uuml;hrung der alliierten Truppen vom Dezember 1944 ist sehr pr&auml;zise der Unterschied der einzelnen ausl&auml;ndischen Arbeitskr&auml;fte nachzulesen<sup>11</sup>. In den meisten Einsatzorten waren ausl&auml;ndische Arbeiter in drei Kategorien eingeteilt:
<br><br>
<ol>
<li>Westarbeiter (Italiener, Franzosen, Belgier, Holl&auml;nder, D&auml;nen, Norweger) wurden vorgeblich wie deutsche Arbeiter behandelt und erhielten den gleichen Lohn.</li>
<li>Polnische Arbeiter trugen ein gro&szlig;es dreieckiges gelbes Zeichen mit einem violetten "P" darauf. Sie wurden gem&auml;&szlig; der deutschen Lohnskala bezahlt, hatten jedoch einen betr&auml;chtlichen Betrag mittels einer hohen "Ostabgabe" (ca. 20%) zur&uuml;ckzuzahlen. In &ouml;ffentlichen Einrichtungen und Verkehrsmitteln waren sie zahlreichen Restriktionen unterworfen.</li>
<li>Russische und ukrainische Arbeiter geh&ouml;rten der eindeutig am schlechtesten behandelten Kategorie an, erkennbar an einem "O" oder "Ost" f&uuml;r "Ostarbeiter" auf einem gro&szlig;en blauen Quadrat. Sie erhielten ein bescheidenes Taschengeld, das sie legal jedoch nicht ausgeben konnten, da es ihnen nicht erlaubt war, Gesch&auml;fte oder andere &ouml;ffentliche Einrichtungen zu betreten. Das Geld diente haupts&auml;chlich dazu, Dinge auf dem "Schwarzen Markt" zu kaufen, der vielfach von "Westarbeitern" betrieben wurde. Sowohl Russen als auch Polen wurden wie Untermenschen behandelt.</li>
</ol>
Obwohl die Wehrmacht 1940 und 1941 gro&szlig;e Teile Europas erobert hatte, stieg die Zahl der ausl&auml;ndischen Zivilarbeiter in Bad Lauterberg nur relativ langsam an. Der Aufbau des R&uuml;stungswerkes Otto Schickert & Co. KG. in Bad Lauterberg/Odertal 1940 war jedoch Anla&szlig; f&uuml;r die Rekrutierung von 206 Bau- und Hilfsarbeitern<sup>12</sup> aus verschiedenen L&auml;ndern Europas. Der gr&ouml;&szlig;te Teil der Arbeiter kam aus Italien und Polen. 1941 wurden weitere 58 ausl&auml;ndische Arbeiter aus 9 Nationen<sup>13</sup> der Stadtverwaltung gemeldet.
<br><br>
Die Anzahl der ausl&auml;ndischen Arbeitnehmer &auml;nderte sich grundlegend 1942, als 645 Arbeitskr&auml;fte aus 11 Nationen zum Arbeitseinsatz nach Bad Lauterberg kamen. Aus der Sowjetunion allein 494 Arbeiter und Arbeiterinnen, das entsprach 76,5% der 1942 eingetroffenen Arbeitskr&auml;fte. Diese sogenannten Ostarbeiter bildeten f&uuml;r den Rest des Krieges die gr&ouml;&szlig;te Gruppe der in Bad Lauterberg insgesamt eingesetzten Ausl&auml;nder.
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Bemerkenswert war, da&szlig; f&uuml;r 1942 erstmals eine nennenswerte Anzahl an Arbeitern<sup>14</sup> aus den Benelux-Staaten und Frankreich nachgewiesen werden konnte. Mit der Ernennung des Th&uuml;ringischen Gauleiters Fritz Sauckel zum Generalbeauftragten f&uuml;r den Arbeitseinsatz (GBA) steigerte sich der Druck auf die westlichen L&auml;nder, Arbeitskr&auml;fte f&uuml;r Deutschland zu stellen. Ein weiterer Faktor war, da&szlig; Vichy-Frankreich 1942 auf massiven Druck Deutschlands die Dienstpflicht f&uuml;r M&auml;nner und Frauen einf&uuml;hrte und diese im Jahr 1943 auf ganz Frankreich ausgedehnt wurde. So brachte das Jahr 1943 einen Zuwachs von 1505 ausl&auml;ndischen Zivilarbeitern aus 12 Nationen<sup>15</sup>. In einer Sitzung der "Zentralen Planung" der NS- Regierung am 01.03.1944 gab Sauckel zu Protokoll:
<br><br>
<i>"Von den 5 Millionen ausl&auml;ndischen Arbeitern, die nach Deutschland gekommen sind, sind keine 200.000 freiwillig gekommen"<sup>16</sup>.</i>
<br><br>
Im Produktionsjahr 1944 kamen nochmals eine erhebliche Anzahl von ausl&auml;ndischen Arbeitskr&auml;ften nach Bad Lauterberg. In diesem Jahr wurden weitere 1240 Zivilarbeiter aus 19 Nationen<sup>17</sup> durch ihren Arbeitgeber der Meldebeh&ouml;rde angezeigt. Darunter befanden sich 182 Italiener, die als Milit&auml;rinternierte (sogenannte Badolgios) entlassen waren und 12 Kriegsgefangene (POWs)<sup>18</sup> aus Jugoslawien. Nachdem Italien 1943 das B&uuml;ndnis mit Deutschland verlassen hatte, waren hundertausende italienischer Soldaten in die Hand der deutschen Wehrmacht gefallen. Diese Italiener waren nach deutscher Rechtsauffassung keine Kriegsgefangenen, sondern wurden unter dem Sonderstatus von Milit&auml;rinternierten gef&uuml;hrt.Dieses hatte zun&auml;chst zur Folge, da&szlig; v&ouml;lkerrechtliche Regeln &uuml;ber die Behandlung von Kriegsgefangenen nur sehr eingeschr&auml;nkt angewendet wurden; z.B. wurden auch italienische Offiziere zum Arbeitseinsatz herangezogen. Ende 1943 und im Verlauf des Jahres 1944 wurden dann zahlreiche Milit&auml;rinternierte in die Rechtsstellung von zivilen Arbeitskr&auml;ften &uuml;berf&uuml;hrt, was sich im starken Anstieg der Zahl der "neuen" italienischen Zivilarbeiter in Bad Lauterberg niederschlug.
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Die Zahl der Westarbeiter ging im Vergleich zu 1943 zur&uuml;ck, weil der deutsche R&uuml;stungsminister Albert Speer eine Verlagerung der R&uuml;stungsproduktion in die besetzten Gebiete vor allem nach Frankreich forderte und auch durchsetzte. Dazu wurden zahlreiche franz&ouml;sische Arbeitskr&auml;fte ben&ouml;tigt, die dann nicht mehr nach Deutschland verpflichtet werden konnten. Der Aufwuchs an italienischen Zivilarbeitern war durch die Entlassung der kriegsgefangenen italienischen Soldaten aus dem Status eines Milit&auml;rinternierten bedingt. Die Entlassung der Soldaten aus der Kriegsgefangenschaft war mit der Ma&szlig;gabe verbunden, sich als Zivilarbeiter in der deutschen Wirtschaft zu verpflichten. Der Anstieg der niederl&auml;ndischen Arbeitnehmer um das 6,6 fache ist nicht zu erkl&auml;ren.
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<br>
Im Jahr 1945 wurden bis zur Besetzung der Stadt durch die US Army am 15.4.1945 immerhin noch 193 Zug&auml;nge an ausl&auml;ndischen Zivilarbeitern aus 17 Nationen<sup>19</sup> von der Verwaltung registriert. Weil die Wehrmacht 1945 die meisten ihrer Eroberungen wieder an die Alliierten verloren hatte, wurde nur noch ein Bruchteil der 1945 in die Stadt gekommenen Ausl&auml;nder in ihren Heimatl&auml;ndern rekrutiert. Die meisten waren vorher in anderen Teilen Deutschlands eingesetzt und vor der Besetzung durch alliierte Truppen in andere Regionen des Reiches zwangsverschickt worden.
<br>
<hr width="40%">
<small>Fu&szlig;noten<br>
4 Lehmann, Zum Verh&auml;ltnis des Einsatzes von Kriegsgefangenen und ausl&auml;ndischen Zwangsarbeitern, P. 104; Herbst, Totaler Krieg, P. 123ff.
<br>
5 Mannschafts-Stammlager XI A Altengrabow/ D&ouml;rnitz und Stammlager XI B Fallingbostel waren f&uuml;r den Kreis Osterode zust&auml;ndig.
<br>
6 Herbert, Fremdarbeiter, P. 69.
<br>
7 Richtlinien Franks nach Herbert, Fremdarbeiter, P.69.
<br>
8 Die deutsche Rassenlehre war urspr&uuml;nglich nicht von der Existenz einer slawischen und noch weniger einer polnischen Rasse ausgegangen. Vielmehr geh&ouml;rten nach der Rassentheorie auch slawische V&ouml;lker zur >>arischen<< Rasse. Die Betonung der rassischen Ungleichheit der Polen mit den Deutschen wurde, weil Polen 1934 einen Nichtangriffspakt mit dem Reich abgeschlossen hatte, erst nach Kriegsbeginn betont, und dann vor allem unter dem Hinweis auf die Fruchtbarkeit, die die Polen zu einer Gefahr f&uuml;r die "deutsche Volksgemeinschaft" mache. Siehe Majer, Fremdv&ouml;lkische P. 128-131.
<br>
9 Die Sondergesetze aus der Zeit vor 1939 richteten sich vor allem gegen Juden, Zigeuner und Neger, um im nationalsozialistischen Vokabular zu bleiben. Sie setzten sich zusammen aus Bestimmungen der Rassengesetzgebung im engeren Sinn (Gesetz zur Verh&uuml;tung erbkranken Nachwuchses vom 14.07.1933, Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre vom 15.09.1935, Gesetz zum Schutze der Erbgesundheit des deutschen Volkes, vom 18.10.1935, Ehegesetz, vom 06.07.1938, Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums, vom 07.04.1933, Deutsches Beamtengesetz, vom 26.01.1937, Gesetz &uuml;ber den Widerruf von Einb&uuml;rgerungen und die Aberkennung der Staatsangeh&ouml;rigkeit, vom 14.07.1933, Reichsb&uuml;rgergesetz, vom 15.09.1935) vgl. Majer, Fremdv&ouml;lkische P. 147-316.
<br>
10 Majer, Fremdv&ouml;lkische, P. 305-307,
<br>
11 Billstein & Illner, You are now in Cologne, compliments, P. 216ff.
<br>
12 1940 gemeldete ausl. Arbeitskr&auml;fte (10 Tschechoslowaken; 1 Ungar; 145 Italiener; 1 Niederl&auml;nder; 47 Polen; 1 Russe; 1 Volksdeutscher)
<br>
13 1941 gemeldete ausl. Arbeitskr&auml;fte (1 Belgier; 1 Franzose; 1 Kroate; 26 Italiener; 20 Polen; 1 Rum&auml;ne; 5 Russen; 1 Jugoslawe; 2 Volksdeutsche).
<br>
14 43 Arbeitskr&auml;fte aus den Benelux-Staaten und 3 aus Frankreich.
<br>
15 1943 gemeldete ausl. Arbeitskr&auml;fte (331 Belgier; 5 Tschechoslowaken; 1 Este; 244 Franzosen; 7 Briten; 1 Kroate; 87 Italiener; 16 Niederl&auml;nder; 84 Polen; 723 Russen; 1 Jugoslawe; 1 ungekl&auml;rte Nationalit&auml;t).
<br>
16 Hitler, Eine Studie &uuml;ber Tyrannei. Alan Bullock, N&uuml;rnberger Prozessakten III, P. 457
<br>
17 1944 gemeldete ausl. Arbeitskr&auml;fte (25 Belgier; 1 Schweizer; 6 Tschechoslowaken; 1 D&auml;ne; 72 Esten; 53 Franzosen; 2 Ungarn; 338 Italiener; 29 Litauer; 1 Lette; 107 Niederl&auml;nder; 141 Polen; 1 Slowene; 2 Rum&auml;nen; 393 Russen; 13 Jugoslawen; 1 ungekl&auml;rte Nationalit&auml;t; 46 Volksdeutsche)
<br>
18 POW = Prisoner of war, internationale Bezeichnung von Kriegsgefangenen.
<br>

</small>
<br>


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