<?xml version="1.0" encoding="ISO-8859-1"?>
<rss version="2.0">

<channel>
	<title>Spurensuche Harzregion e.V. </title>
	
	<link>www.spurensuche-harzregion.de</link>
	<description>Webseite des Vereins Spurensuche Harzregion</description>				
	<pubDate>Thu, 10 July 2006 00:00:01 +0000</pubDate>
	<generator></generator>

	<language>de-de</language>
	<item>
		<title><![CDATA[Arbeiten f&uuml;r Gro&szlig;deutschland - Teil 7]]></title>
		<link>http://www.spurensuche-harzregion.de/?publikationen/29</link>
		<comments></comments>
		<pubDate>Thu, 10 July 2006 00:00:01 +0000</pubDate>

		<creator>PV</creator>
		
		<category><![CDATA[publikationen]]></category>
				<keywords><![CDATA[bad lauterberg,regionalgeschichte,zwangsarbeit]]></keywords>

		<description><![CDATA[Zwangsarbeit in Bad Lauterberg ]]></description>
			<content><![CDATA[
Stadtarchiv Bad Lauterberg<br>
KptLt a.D. Helmut L&uuml;der
<br><br>
<b>Lebensumst&auml;nde, Versorgung</b>
<br><br>
Der Alltag der ausl&auml;ndischen Arbeitskr&auml;fte in Bad Lauterberg war gepr&auml;gt von gesetzlichen, oft im Vergleich zur deutschen Bev&ouml;lkerung diskriminierenden staatlichen Regelungen. Abh&auml;ngig von der Art des Arbeitseinsatzes und dem Verhalten des Arbeitgebers, vom Geschlecht und der Nationalit&auml;t, vor allem aber von der Tatsache, da&szlig; die ausl&auml;ndischen Arbeitskr&auml;fte w&auml;hrend des gesamten Zeitraums in einer kriegsbedingten Mangelsituation zu leben hatten.
<br><br>
Zwei Organisationen<sup>42</sup> waren zust&auml;ndig f&uuml;r die Belange, die &uuml;ber den betrieblichen Arbeitseinsatz und die der Sicherheit hinausgingen. Der "Reichsn&auml;hrstand" (eine Zwangsvereinigung aller an Produktion und Absatz von Lebensmitteln beteiligten Firmen und Personen) der f&uuml;r die ausl&auml;ndischen Arbeitskr&auml;fte, welche in der Landwirtschaft eingesetzt waren, zust&auml;ndig war, sowie die "Deutsche Arbeitsfront" (DAF) als Organisation von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, welche f&uuml;r die ausl&auml;ndischen Arbeitnehmer in den &uuml;brigen Wirtschaftsbereichen zust&auml;ndig war. 
<br><br>
Deutlich sichtbares Zeichen f&uuml;r Arbeiter aus Polen und der Sowjetunion waren Abzeichen, die sie stets zu tragen hatten. Die Polen trugen ein dreieckiges, gelbes Stoffabzeichen mit einem violetten "P", die Ostarbeiter ein quadratisches, blaues Stoffabzeichen mit der wei&szlig;en Aufschrift "OST"oder "O"<sup>43</sup>. Die Kennzeichnungspflicht galt f&uuml;r alle polnischen und russischen Personen, die &auml;lter als 10 Jahre waren. Alle deutschen Regierungsstellen und die Gestapo hatten die Einhaltung dieser Vorschrift zu &uuml;berwachen. Die Lieferung der Stoffabzeichen erfolgte durch die Fahnenfabrik Geitel & Co. in Berlin<sup>44</sup>. Die ausl&auml;ndischen Arbeitnehmer und ihre Familienangeh&ouml;rigen waren versicherungsrechtlich den deutschen Besch&auml;ftigten gleichgestellt, d.h. sie waren vertraglich mit dem jeweiligen Arbeitgeber verbunden und eingebunden in das deutsche Sozialversicherungssystem. Eine Ausnahme bildeten die Ostarbeiter, bei denen die Existenz eines "normalen" Arbeitsverh&auml;ltnisses verneint wurde mit der Folge, da&szlig; sie lediglich Krankenversichert waren.
<br><br>
Allen ausl&auml;ndischen Zivilarbeitern stand f&uuml;r ihre Arbeit Lohn in Form von Geld und manchmal auch in Naturalien, wie z.B. Verpflegung, zu. Allerdings erhielten nur Westarbeiter und Personen aus mit Deutschland verb&uuml;ndeten und neutralen Staaten eine Entlohnung, die in etwa mit der von deutschen Arbeitnehmern vergleichbar war. Polen und Ostarbeiter wurden grunds&auml;tzlich in die niedrigste Lohngruppe eingereiht und kamen nicht in den Genu&szlig; von Zuschl&auml;gen. Sie unterlagen au&szlig;erdem einer besonderen Abgabe. Die Polen hatten eine "Sozialausgleichsabgabe", die Ostarbeiter eine "Ostarbeiterabgabe" zu entrichten. Au&szlig;erdem wurden die polnischen Arbeitskr&auml;fte in die ung&uuml;nstigste Steuerklasse eingereiht. Die dann noch auszuzahlenden Betr&auml;ge tendierten gegen Null. Nach Abzug der vom 
Arbeitgeber, bzw. Lagereigners einzubehaltenden Verpflegungskosten verblieben Ostarbeitern ca. 10,00 RM in der Woche, ein Betrag, der aber wohl nur in in Ausnahmef&auml;llen erreicht wurde<sup>45</sup>. Dieses bescheidene Taschengeld konnten sie legal nicht ausgeben, da es ihnen nicht erlaubt war, Gesch&auml;fte oder andere &ouml;ffentliche Einrichtungen zu betreten. Das Geld diente haupts&auml;chlich dazu, Dinge auf dem "Schwarzen Markt" zu kaufen, der vielfach von "Westarbeitern" betrieben wurde<sup>46</sup>. Zur Steigerung der Arbeitsmoral der Ostarbeiter wurden im Verlauf des Krieges zwar Lohnsteigerungen eingef&uuml;hrt, diese erreichten aber nie das Niveau eines Westarbeiters oder gar eines deutschen Arbeitnehmers<sup>47</sup>. Zahlreiche Dinge des t&auml;glichen Lebens waren auch f&uuml;r Deutsche limitiert oder nur auf Bezugsschein erh&auml;ltlich. F&uuml;r Ausl&auml;nder und besonders f&uuml;r Ostarbeiter wurden diese Limits weiter reduziert. F&uuml;r einen Ostarbeiter waren an Nahrungsmitteln pro Woche vorgesehen<sup>48</sup>:
<br><br>
Tabelle 7
<br>
<table border="1" cellspacing="0" cellpadding="1">
<tr><th>Gewicht</th><th>Nahrungsmittel</th></tr>
<tr><td align="right">2,25 kg</td><td>Brot</td></tr>
<tr><td align="right">200 g</td><td>Fleisch bzw. Fleischwaren</td></tr>
<tr><td align="right">130 g</td><td>Fett</td></tr>
<tr><td align="right">31,25 g</td><td>Magerk&auml;se oder die doppelte Menge Quark</td></tr>
<tr><td align="right">225 g</td><td>Zucker</td></tr>
<tr><td align="right">175 g</td><td>Marmelade</td></tr>
<tr><td align="right">150 g</td><td>N&auml;hrmittel (Nudeln, Graupen, Reis etc.)</td></tr>
<tr><td align="right">1,125 kg</td><td>frisches Gem&uuml;se (meistens Wei&szlig;kohl)</td></tr>
<tr><td align="right">8,5 kg</td><td>Kartoffeln oder 3 kg Kartoffeln und 16,5 kg Kohlr&uuml;ben</td></tr>
<tr><td align="right">28 g</td><td>deutscher Tee</td></tr>
<tr><td align="right">105 g</td><td>Salz</td></tr>
<tr><td align="right">275 g</td><td>Sauerkraut</td></tr>
<tr><td colspan="2">nichtbewirtschaftete Gew&uuml;rze nach Vorratslage</td></tr>
<tr><td colspan="2">Sonderzulage f&uuml;r Schwerarbeiter: 600 g Brot und 150 g Fleisch</td></tr>
<tr><td colspan="2">Sonderzulage f&uuml;r m&auml;nnliche Ostarbeiter: Tabak<sup>49</sup></td></tr>
</table><br>
Polen, Westarbeitern und anderen Ausl&auml;ndern standen im Allgemeinen die gleichen Grundnahrungsmittel zu wie der deutschen Bev&ouml;lkerung. Dieses f&uuml;hrte in einigen F&auml;llen zu Protesten bei der deutschen Bev&ouml;lkerung. Eier, Milch, Sahne und S&uuml;&szlig;igkeiten waren f&uuml;r Ausl&auml;nder nicht vorgesehen, eine Ausnahme bestand nur f&uuml;r Kinder (auch sowjetische Kinder). Sie sollten bis zum Alter von drei Jahren 0,5 l Vollmilch pro Tag bekommen, im Alter zwischen drei und vierzehn Jahren die gleiche Ration an entrahmter Milch. Ansonsten bestanden die Kinderzuteilungen aus jeweils 1,5 kg Brot pro Woche, bei den anderen Lebensmitteln erhielten sie die H&auml;lfte der Zuteilung wie f&uuml;r einen Erwachsenen. Bei Ostarbeitern sollte das Fleisch m&ouml;glichst aus Pferde- oder Freibankfleisch bestehen. Eine Regelung, nach der Fuchsfleisch aus Fuchsfarmen zu liefern sei, wurde nicht auf sowjetische Zivilarbeiter ausgedehnt und blieb nur auf russische Kriegsgefangene beschr&auml;nkt. Eine Minderung der Verpflegungsrationen f&uuml;r nichtarbeitende Ostarbeiterinnen in den Lagern war durchzuf&uuml;hren<sup>50</sup>. Zwischen August und Dezember 1944 galt f&uuml;r die Zivilarbeiter aus der Sowjetunion das Prinzip der sogenannten Leistungsern&auml;hrung. Ostarbeiter, die &uuml;ber 100% der Arbeitsleistung eines deutschen Arbeitnehmers erbrachten, erhielten erh&ouml;hte Fleisch-, Fett-, und K&auml;sezuteilungen. F&uuml;r 90 - 100% war die normale Ration, bei weniger als 90% waren Abz&uuml;ge vorgesehen<sup>51</sup>. Inwieweit diese Verordnungen in Bad Lauterberg umgesetzt wurden, ist nicht nachzuvollziehen, da hier&uuml;ber keine ausreichenden Quellen vorhanden sind. Es sind weder Quittungen noch andere Nachweise &uuml;ber Lebensmittellieferungen an die jeweiligen Lagerk&uuml;chen oder Lagerb&auml;ckereien vorhanden. 
<br><br>
Unterschlagungen von Lebensmitteln hat es naturgem&auml;&szlig; auch gegeben, aber bis auf einen Fall wurden sie nicht dokumentiert. Ein Erlebnisbericht<sup>52</sup> aus dem Jahr 1942 von dem Obermeister der B&auml;ckerinnung im Landkreis Osterode, dem B&auml;ckermeister Eduard Herbst aus Bad Lauterberg, ist noch existent. In diesem Bericht ist von einer Lebensmittelunterschlagung in H&ouml;he von 10 t Brot bei der Fa. Otto Schickert & Co. KG. die Rede. Diese Menge wurde der Gemeinschaftsverpflegung der ausl&auml;ndischen Arbeitnehmer entnommen und diente der gesonderten Verpflegung der deutschen Betriebsangeh&ouml;rigen der Fa. Schickert. B&auml;ckermeister Herbst meldete als zust&auml;ndiger der B&auml;ckerinnung diesen Versto&szlig; dem Getreidewirtschaftsverband und der DAF. Im Mai 1942 wurde Herbst aufgrund dieser Meldung wegen Unruhestiftung in Bev&ouml;lkerung und Gefolgschaft der Schickert Werke, sowie der Verleumdung eines Parteigenossen aus der NSDAP ausgeschlossen<sup>53</sup>. Diese Unterschlagung hatte aber doch noch ein gerichtliches Nachspiel. Im August 1942 klagte der Getreidewirtschaftsverband gegen die Firma Otto Schickert & Co. KG. Bei dem, durch das Gericht angeordneten Lokaltermin in der B&auml;ckerei des Gemeinschaftslagers der Fa. Otto Schickert, kam es zu nachfolgender Szene<sup>54</sup>:
<br><br>
<i>Der Backofen war angeheizt. Von der Firma Otto Schickert & Co. KG. war kein Vertreter erschienen. Die Herren der Gesch&auml;ftsf&uuml;hrung, der Partei und der Lagerf&uuml;hrer G&ouml;ricke weilten auf einer Trauerfeier, die mit Fahnen und Standarten in Bad Lauterberg stattfand. Vor Ort waren vertreten: drei Herren vom Gericht, der Handwerkskammerpr&auml;sident Schmidt aus Hildesheim, der Vertreter des Gauleiters mit zwei Parteigenossen und B&auml;ckermeister Herbst. Auf die Frage des Handwerkskammerpr&auml;sidenten an den B&auml;cker, was er gebacken habe, da der Backofen angeheizt sei, erkl&auml;rte dieser, da&szlig; er verseuchte und verlauste Kleidungsst&uuml;cke des Russenlagers im Backofen verbrenne. Die vom Gericht eingesetzte Kommission mu&szlig;te die Feststellung machen, da&szlig; in einem "nationalsozialistischen Musterbetrieb" zwischen einer B&auml;ckerei und einem Krematorium f&uuml;r Ungeziefer kein Unterschied gemacht wurde.
<br><br>
Die Besichtigung der Lagerr&auml;ume f&uuml;r Lebensmittel ergab auch ein vernichtendes Urteil. Die Kommission gab zu Protokoll, da&szlig; die R&auml;ume sich zu allem M&ouml;glichen eignen, nur nicht zur Aufbewahrung von Lebensmitteln.</i>
<br><br>
Ein Strafverfahren wurde aufgrund der hohen Stellung und der Parteizugeh&ouml;rigkeit von Herrn Otto Schickert, er war Blutordenstr&auml;ger der NSDAP und Wehrwirtschaftsf&uuml;hrer, nicht eingeleitet. Insgesamt scheinen von den Verpflegungsm&auml;ngeln vor allem die Ostarbeiter und Polen betroffen gewesen zu sein, die Behandlung der westeurop&auml;ischen Arbeitskr&auml;fte war offensichtlich besser.
<br><br>
Mangel kennzeichnete nicht nur die Lebensmittelversorgung der polnischen Arbeitskr&auml;fte und der Ostarbeiter, sondern auch die Ausstattung mit Schutzbekleidung bei der Arbeit und mit anderen Dingen des t&auml;glichen Lebens. Bekleidung, Hygieneartikel und Schuhwerk (Holzschuhe) waren Mangelware. Im Fall von Schwangerschaften hatten Ausl&auml;nderinnen generell die M&ouml;glichkeit, ein Umstandskleid zu erhalten<sup>55</sup>. F&uuml;r Polinnen und Ostarbeiterinnen galt dieses nicht, f&uuml;r sie war h&ouml;chstens Stoff zur Ab&auml;nderung vorhandener Kleidung vorgesehen.
<br><br>
Ein besonderes Problem war die Gew&auml;hrung von Freizeit und Urlaub f&uuml;r Ausl&auml;nder. Freie Zeit am Arbeitsort in Deutschland und erst recht der Urlaub in den Heimatl&auml;ndern bedeutete, da&szlig; die Ausl&auml;nder der Kontrolle durch Arbeitgeber und Beh&ouml;rde entzogen waren. Das feingesponnene Netz von Sonderregelungen, Anordnungen und Gesetzen war dann durchbrochen.
<br><br>
Auf den betrieblichen Abmeldungen der ausl&auml;ndischen Arbeitnehmer an die Stadtverwaltung ist teilweise ein Vermerk eingetragen worden, der auf eine Flucht w&auml;hrend des Urlaubs hindeutet. Danach kehrten 5 Belgier, 29 Franzosen und 2 Polen aus dem Urlaub nicht wieder an ihren Arbeitsplatz zur&uuml;ck.
<br><br>
Freizeit in Deutschland bedeutete f&uuml;r die ausl&auml;ndischen Arbeitskr&auml;fte arbeitsfreie Zeit, jedoch nicht ohne Kontrolle. Sie war an streng geregelte Zeiten<sup>56</sup> und, wie die Regelung in vielen anderen Bereichen auch, an die Nationalit&auml;t des Arbeiters gebunden. F&uuml;r Polen galt z.B. ein Ausgangsverbot von 21 Uhr - 5 Uhr (April - September) bzw. 20 Uhr - 6 Uhr (Oktober - M&auml;rz). F&uuml;r Ostarbeiter hatte 1943 die DAF auch Urlaub im zweiten Arbeitsjahr in Deutschland vorgesehen. Es sollten eine Woche Urlaub in einem noch zu errichtenden Urlaubslager in Deutschland und ab dem dritten Arbeitsjahr jeweils zwei Wochen Heimaturlaub gew&auml;hrt werden<sup>57</sup>. Die milit&auml;rische Lage hat aber 1944/45 die Urlaubsgew&auml;hrung im Heimatland, selbst wenn die Bereitschaft der deutschen Beh&ouml;rden und der Arbeitgeber dagewesen w&auml;re, ad absurdum gef&uuml;hrt, denn zu dieser Zeit hatte sich die Wehrmacht bereits aus gro&szlig;en Gebieten der Sowjetunion zur&uuml;ckgezogen.
<br><br>
Die Betriebe waren teilweise bestrebt, Freizeit f&uuml;r Ausl&auml;nder in organisierter Form zu gew&auml;hren. In einem Merkblatt von 1943 wurde dazu aufgerufen, Sprachkurse, Filme und B&uuml;cher anzubieten sowie Ausgang und die religi&ouml;se Betreuung durch Laienseelsorger (f&uuml;r Ostarbeiter) zu gestatten. Als Gegenwert wurde Engagement bei der Arbeit und Wohlwollen gegen&uuml;ber dem deutschen Nationalsozialismus erwartet. Unterlagen oder Programme &uuml;ber Freizeitaktivit&auml;ten sind in Bad Lauterberg nicht bekannt. Zeitzeugen k&ouml;nnen sich an gesonderte Veranstaltungen im Bad Lauterberger Kino ausschlie&szlig;lich f&uuml;r Polen und Ostarbeiter erinnern, da die ausl&auml;ndischen Arbeitskr&auml;fte in geschlossenen Kolonnen von den Lagern im Odertal kommend, durch die obere Stadt marschieren mu&szlig;ten. 
<br><br>
Westarbeiter unterlagen vergleichsweise nur geringen Beschr&auml;nkungen im Gegensatz zu Polen und Ostarbeitern. Die Verordnungslage schlo&szlig; bei letzteren z.B. nicht nur den Einkauf in Gesch&auml;ften aus, sondern auch den Besuch von Friseuren und Gastst&auml;tten<sup>58</sup>. Die Benutzung von &ouml;ffentlichen Verkehrsmitteln, Fahrr&auml;dern und Telefonen war ebenfalls nicht erlaubt<sup>59</sup>. Eine schwerwiegende Verletzung der Anordnungen war, den Arbeitsort (Bad Lauterberg) zu verlassen. Seelsorgerische Betreung fand in Bad Lauterberg vermutlich nicht statt. Unterlagen oder Zeitdokumente dar&uuml;ber sind im Stadtarchiv nicht existent. Die Durchf&uuml;hrung von Sondergottesdiensten<sup>60</sup> f&uuml;r Polen, wie sie ab 1943 gestattet waren, sind in Bad Lauterberg nicht nachzuweisen (sie sollten einmal im Monat stattfinden); der Gebrauch der polnischen Sprache war selbst bei der Beichte untersagt. Die Amtshandlungen deutscher Pfarrer beschr&auml;nkten sich bei Polen auf Trauungen, Taufen und Beerdigungen. 
<br>
<hr width="40%">
<small>Fu&szlig;noten<br>
42 Spoerer, Zwangsarbeit, P.95 -96.

<br>


43 ebd.
<br>
44 SA Gotha, Landratsamt Nordhausen Nr. 158.
<br>
45 siehe Kapitel Anlagen.
<br>
46 Billstein+Illner, You are now in Cologne, Compliments, P. 161 ff.
<br>
47 Sp&ouml;rer, Zwangsarbeiter, P. 150 - 163.
<br>
48 edb. P. 130.
<br>
49 LA Oranienburg, Kreisbeh&ouml;rde Blankenburg Nr. 4925.
<br>
50 SA Wolfenb&uuml;ttel. 12 Neu-Inn-Pol 13 Nr. 16242.
<br>
51 Sp&ouml;rer, Zwangsarbeiter, P. 129.
<br>
52 PA Helmut L&uuml;der, Erlebnisbericht des B&auml;ckermeisters Eduard Herbst .
<br>
53 PA Helmut L&uuml;der, Ausschlu&szlig; des Parteimitglieds Eduardt Herbst aus der NSDAP mit Schreiben der Kreisleitung Osterode.
<br>
54 PA Helmut L&uuml;der, Erlebnisbericht des B&auml;ckermeisters Eduard Herbst, P. 3 + 4.
<br>
55 SA Wolfenb&uuml;ttel, 129 Neu FB.2 Nr. 4455.
<br>
56 SA Wolfenb&uuml;ttel, 12 Neu 13 Nr. 15744.
<br>
57 HSA Hannover, Hann. 310 IO Nr. 170.
<br>
58 SA Wolfenb&uuml;ttel, 12 Neu - Inn - Pol 13 Nr. 15744
<br>
59 KA Osterode, Karton Nr. 041, Sign. X01.450.01-4540.
<br>
60 SA Wolfenb&uuml;ttel, 12 Neu 13 Nr. 15744.
<br>
</small>
<br>


]]></content>
		</item>
	</channel>
</rss>
