- Forschungs- und Erinnerungsarbeit zu Zwangsarbeiterschicksalen und NS-Geschichte im Harzgebiet -
Peter Lehmann: Spurensuche. Jüdische Familiengeschichten in Wernigerode. - Harz -
Neuerscheinung. Forschungen 36, 194 S., 10 Abb., 170 x 240 mm, Broschur, Lukas Verlag Berlin 2023

Neues Buch erschienen: Hermann von Wissmann und Bad Lauterberg im Harz - eine Spurensuche
Neuerscheinung von Fabiana Kutsche, Dr. Stefan Cramer, Dr. Friedhart Knolle

Die Stadt Bad Harzburg ehrt einen glühenden Antisemiten bis heute mit einer Straße - neues Buch zu Rudolf Huch erschienen
Neuerscheinung: Weber, Markus: Rudolf Huch. Antisemitismus und das kulturelle Gedächtnis der Stadt Bad Harzburg.

Wernher von Brauns Peenemünder Geheimakten im Eisenkuhlenstollen der Grube Georg-Friedrich bei Dörnten am 21. Mai vor 77 Jahren geborgen
Pressemitteilung

Homann, Mark. Jenseits des Mythos - Die Geschichte(n) des Buchenwald-Außenkommandos Wernigerode und seiner "roten Kapos"

Tarnname "Tanne" - eine Harzer Rüstungsaltlast in Clausthal-Zellerfeld und Osterode am Harz
Neuerscheinung, Mai 2020

09.11.2018, Einweihung des sechsten Bad Harzburger Geschichtspunkts am Schalom-Denkmal - gestiftet von Herrn Dirk Junicke.
Artikel und Video zur Einweihung des 6. Bad Harzburger Geschichtspunkts

20 Jahre Spurensuche Harzregion - Feier im Großen Heiligen Kreuz am 5. November 2018
Dokumentation der Rede von Dr. Peter Schyga, Verein Spurensuche

20 Jahre Spurensuche Harzregion - Feier im Großen Heiligen Kreuz am 5. November 2018
Dokumentation der Rede von Frank Heine, Goslarsche Zeitung

Zum Rechtsextremismus der Nachkriegszeit - Nachdenken über Begriffe und ihre historischen Bezüge
Dokumentation des Vortrags von Dr. Peter Schyga am 24.05.2018 im ehem. Standesamt Goslar

Steinsiek, Peter-Michael: Zwangsarbeit in den staatlichen Forsten des heutigen Landes Niedersachsen 1939 - 1945
Neuerscheinung

Zwangsarbeit in Liebenburg: Versuch einer Spurensuche
Präsentation des Vortrags von Dr. Friedhart Knolle in Liebenburg

Dokumentationsort Reichserntedankfest auf dem Bückeberg
Spurensuche Harzregion aus Goslar zur aktuellen Auseinandersetzung um das Projekt. Resolution

Markus Weber: "Das ist Deutschland und es gehört uns allen" Juden zwischen Akzeptanz und Verfolgung im Kurort Bad Harzburg
Buch, Sommer 2016

Peter Schyga: Goslar 1945 - 1953. Hoffnung - Realitäten - Beharrung.
Neuerscheinung

Dr. Peter Schyga. Über die Volksgemeinschaft der Deutschen
Neuerscheinung. Begriff und historische Wirklichkeit jenseits historiografischer Gegenwartsmoden

Dokumentation: Veranstaltung - Displaced Persons, Flüchtlinge und Vertrieben nach 1945
Vortrag und Präsentation der Veranstaltung vom 21. Januar 2016 in Jürgenohl

Publikationen zur Zeitgeschichte - insbesondere NS-Zeit und ihren Nachwirkungen
Forschungskonzept

Historisches Forschungsprojekt:
Goslar in den ersten Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg (1945-1953)

Forschungskonzept

Historisches Forschungsprojekt:
Goslar in den Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg (1945-1953)

Konzept

Auschwitz und die Nachkriegszeit: Das Beschweigen und die Integration des IG-Farben Funktionärs aus Monowitz H. Schneider in die Stadtgesellschaft Goslars
Vortrag

UNSER HARZ: Gedenkstätte "Russenfriedhof" am Massengrab der Sprengstoff-Fabrik Tanne in Clausthal-Zellerfeld
Pressemitteilung zur Ausgabe Januar 2014

Dr. Peter Schyga. NS-Macht und evangelische Kirche in Bad Harzburg
Neuerscheinung.

Peter Lehmann: geachtet - geleugnet - geehrt. Oberst Gustav Petri, Retter von Wernigerode
Neuerscheinung. Pressemitteilung.

Frank Baranowski. Rüstungsproduktion in der Mitte Deutschlands 1929 - 1945
Neuerscheinung. Rezension

Nachreichung: Goslar und die Harzburger Front - die Radikalisierung des Bürgertums.
Vortrag im Rahmen der Ausstellungspräsentation am 26.4.2012 im Kreishaus Goslar

Nachreichung: Im Gleichschritt zur Diktatur? Der "Stahlhelm. Bund der Frontsoldaten" in der Harzburger Front1
Vortrag

Nachreichung: Zur Einführung in die Ausstellungspräsentation am 24.4.2012 im Kreishaus Goslar
Rede

NS-Geschichte der Goslarer Fa. H.C. Starck aufgearbeitet - Bd. 5 "Spuren Harzer Zeitgeschichte"
Presseinformation

Austellung zur Harzburger Front in Wolfenbüttel
Vortragsmanuskript: Die Formierung des "Rechtsextremismus der Mitte"

Austellung zur Harzburger Front in Wolfenbüttel
Vortragsmanuskript: Frieden undenkbar?

Politisches Frühjahr 1933: Terror und Gewalt - Begeisterung und Jubel
Vortrag von Dr. Peter Schyga

Nachreichung: Rede von Peter Schyga während der Ausstellungseröffnung zur Harzburger Front in Wernigerode
Redeprotokoll

Auf den Spuren der NS-Kriegswirtschaft im Harz
Artikel zum Thema in "Der Zeppelin" erschienen

"Festung Harz - Die extreme Rechte im Landkreis Goslar und der niedersächsischen Harzregion"
Vortragsveranstaltung am Freitag, den 27. August um 19:00 Uhr, in der Jugendherberge Goslar, Rammelsberger Straße 25, Raum Rammelsberg

"Geschichte und Geschichten aus Hahndorf am Harz, Band 1"
Neue Chronik von Hahndorf erschienen

Erntedank und "Blut und Boden" - Bückeberg/Hameln und Goslar 1933 bis 1938
Dokumentation des Symposiums

Der Reichsnährstand in der Reichsbauernstadt - Eine symbiotische Beziehung?
Redebeitrag von Dr. Peter Schyga auf dem Symposium "Erntedank und Blut und Boden"

Wie die Nazis die Bauern betrogen
Redebeitrag von Helmut Liersch auf dem Symposium "Erntedank und Blut und Boden"

Das Erntedankfest als Einfallstor für die religiöse Üśberhöhung des "Führers"
Redebeitrag von Helmut Liersch auf dem Symposium "Erntedank und Blut und Boden"

Erntedank und "Blut und Boden" - Bückeberg/Hameln und Goslar 1933 bis 1938
Ausstellungskatalog - Neuerscheinung

Vorstellung der neuen Broschüre "NS-Zwangsarbeit in Seesen am Harz - ein fehlendes Kapitel Stadtgeschichte"
08.12.2009, 12:00Uhr, Bürgerhaus Seesen

Pressemitteilung
Dokumentation zur Harzburger Front aufgrund der großen Nachfrage in Neuauflage erschienen

Neuerscheinung: "Du sollst keinen Gott haben neben mir"
Neuerscheinung - Buchveröffentlichung am 09. Oktober 2009 in der Marktkirche

Katalog zur Ausstellung "Harzburger Front - Im Gleichschritt in die Diktatur"
Neuerscheinung - Ausstellungskatalog

Ein mahnendes Zeitdokument in Bildern
Neuerscheinung - NS-Zeit in Herzberg

Ausstellung Harzburger Front
Ausstellungsflyer zum Download

Beitrag in - Der Harly - Von Wöltingerode zum Muschelkalkkamm
Artikel über den Harly in der NS-ZEit

Neue Broschüre: Arbeiten für Groß-Deutschland - Zwangsarbeit in Bad Lauterberg
Pressemitteilung

Von der Ausgrenzung zur Vernichtung - Leben und Leiden Goslarer Juden 1933 - 1945
Ausstellung in der Marktkirche Goslar vom 09. - 26. Nov

Neuerscheinung - Zwangsarbeit bei Gebr. Borchers/H.C. Starck - "Briefe meines Vaters 1943 - 1945"
Im Februar 1943 wurde Max Dalkowski bei einer Straßenrazzia in Warschau festgenommen...

Spuren Harzer Zeitgeschichte Heft 2
Spurensuche Goslar e.V. (Hrsg.): Harzburger Front von 1931 - Fanal zur Zerstörung einer demokratischen Republik.

Spuren Harzer Zeitgeschichte Heft 1
Spurensuche Goslar e.V. (Hrsg.): Die Reichspogromnacht am 09./10. Nov 1938 in Goslar.

Holocaust-Gedenktag 2007
Dokumentation der Veranstaltung in Langelsheim

Die NS-Rüstungsaltlast "Werk Tanne"
Sprengstoffproduktion im Harz

Rundgang durch die "Reichsbauernstadt"
Stätten der NS-Herrschaft in Goslar

NS-Zwangsarbeitslager im Westharzgebiet - ein verdrängtes Stück Industrie- und Heimatgeschichte- Teil 2
Kriegswirtschaft und Zwangsarbeit in Deutschland und im Harz

NS-Zwangsarbeitslager im Westharzgebiet - ein verdrängtes Stück Industrie- und Heimatgeschichte- Teil 1
Kriegswirtschaft und Zwangsarbeit in Deutschland und im Harz

Buchbesprechung - Dr. Peter Schyga: Goslar 1918 - 1945
Von der nationalen Stadt zur Reichsbauernstadt des Nationalsozialismus - Beiträge zur Geschichte der Stadt Goslar

Arbeiten für Großdeutschland - Anhang - Quellen und Literaturverzeichnis
Zwangsarbeit in Bad Lauterberg

Arbeiten für Großdeutschland - Anhang - Teil 6
Zwangsarbeit in Bad Lauterberg

Arbeiten für Großdeutschland - Anhang - Teil 5
Zwangsarbeit in Bad Lauterberg

Arbeiten für Großdeutschland - Anhang - Teil 4
Zwangsarbeit in Bad Lauterberg

Arbeiten für Großdeutschland - Anhang - Teil 3
Zwangsarbeit in Bad Lauterberg

Arbeiten für Großdeutschland - Anhang - Teil 2
Zwangsarbeit in Bad Lauterberg

Arbeiten für Großdeutschland - Anhang - Teil 1
Zwangsarbeit in Bad Lauterberg

Arbeiten für Großdeutschland - Teil 11
Zwangsarbeit in Bad Lauterberg

Arbeiten für Großdeutschland - Teil 10
Zwangsarbeit in Bad Lauterberg

Arbeiten für Großdeutschland - Teil 9
Zwangsarbeit in Bad Lauterberg

Arbeiten für Großdeutschland - Teil 8
Zwangsarbeit in Bad Lauterberg

Arbeiten für Großdeutschland - Teil 7
Zwangsarbeit in Bad Lauterberg

Arbeiten für Großdeutschland - Teil 6
Zwangsarbeit in Bad Lauterberg

Arbeiten für Großdeutschland - Teil 5
Zwangsarbeit in Bad Lauterberg

Arbeiten für Großdeutschland - Teil 4
Zwangsarbeit in Bad Lauterberg

Arbeiten für Großdeutschland - Teil 3
Zwangsarbeit in Bad Lauterberg

Arbeiten für Großdeutschland - Teil 2
Zwangsarbeit in Bad Lauterberg

Arbeiten für Großdeutschland - Teil 1
Zwangsarbeit in Bad Lauterberg

Von Dora bis zum Bahnhof Oker - Teil 3
Eine Spurensuche auf der Route der Todesmärsche der Südharzer KZ-Häftlinge vom Apr 1945 im Westharz

Von Dora bis zum Bahnhof Oker - Teil 2
Eine Spurensuche auf der Route der Todesmärsche der Südharzer KZ-Häftlinge vom Apr 1945 im Westharz

Von Dora bis zum Bahnhof Oker - Teil 1
Eine Spurensuche auf der Route der Todesmärsche der Südharzer KZ-Häftlinge vom Apr 1945 im Westharz

1944/45: Der Bau der Helmetalbahn
Sklavenarbeit mitten in unserer Heimat

Die verdrängte Vergangenheit
Rüstungsproduktion und Zwangsarbeit in Nordthüringen, 65 Abb., 15-seitiger Dokumentenabdruck

Erinnerungsstätten an Unmenschlichkeiten des Nationalsozialismus im Landkreis Goslar
Verein Spurensuche Goslar e.V., Wolfgang Janz, Erinnerungsstätten an Unmenschlichkeiten des Nationalsozialismus im Landkreis Goslar, Goslar 2003

Spurensuche Goslar in der Bundestagsdebatte
Deutscher Bundestag, 114. Sitzung, Berlin, Donnerstag, den 6. Juli 2000

"Gebt uns unsere Würde wieder" - Die Briefe
Kriegsproduktion und Zwangsarbeit in Goslar 1939 - 1945

"Gebt uns unsere Würde wieder"
Kriegsproduktion und Zwangsarbeit in Goslar 1939 - 1945

Von "Dora" bis zum Bahnhof Oker
Das Wegzeichenprojekt Westharz und der Marsch des Lebens

Austellung zur Harzburger Front in Wolfenbüttel

Birgit Hoffmann, Landeskirchenarchiv Wolfentbüttel: Frieden undenkbar? Der Braunschweiger Staat und die Kirche in der Weimarer Zeit


Frieden undenkbar? Zum Verhältnis von Kirche und Staat in der Weimarer Zeit



(Vortrag am 30.06.2011 in der Großen Schule Wolfenbüttel )

"Mit jener Seite gibt es keinen Frieden, [...]", zog Ministerpräsident Heinrich Jasper am 6. Februar 1923 im braunschweigischen Landtag die Bilanz aus seinen Erfahrungen mit der fehlenden Bereitschaft der Kirche, sich auf die veränderten politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse einzulassen und den schrittweisen Abbau ihrer bisher privilegierten Stellung zu akzeptieren.1 Aus kirchlicher Perspektive ließen sich die Lage der Kirche seit November 1918 und ihr verändertes Verhältnis zum Staat durchaus anders darstellen: Als Drama in 2 Akten, dessen erster mit der Revolution von 1918 geendet habe, beschrieb es der leitende Kirchenjurist Reinhold Breust 1925 in einer Denkschrift. Der zweite noch laufende Akt handle davon, dass ein reicher Mann - die Kirche - von einem stärkeren Gegner - dem Staat - nach und nach beraubt werde, und nun der "Räuber" "als Gegenleistung" den Beraubten aus den Einkünften des geraubten Vermögens im Armenhause unterhalte, seine Verpflichtung dazu jedoch generell in Frage stelle.2

Soweit zwei sehr gegensätzliche Positionen der leitenden Vertreter von Staat und Kirche im Land Braunschweig der Weimarer Zeit. Aber reichen sie aus, um das Verhältnis zwischen beiden ausreichend zu beschreiben? Und kann man aus solchen äußerungen auf eine grundsätzliche Ablehnung der Republik durch kirchliche Kreise schließen und damit den Bogen zu der recht großen Affinität der Kirchenleitung und nicht unerheblicher Teile der braunschweigischen Pfarrerschaft gegenüber dem erstarkenden Nationalsozialismus einfach so schlagen?

Eine differenziertere Darstellung ist zweifellos geboten. Aufgrund der Kürze der Vorbereitungszeit kann ich mich heute Abend nur schlaglichtartig auf einige Einblicke in die Sorgen und Anliegen der kirchlichen Handlungsträger beschränken. Dabei werde ich mich weit gehend auf die Zeit bis 1931 fokussieren und die Endphase der Weimarer Republik mit ihren thematischen Weiterungen wie z. B. dem beginnenden Kirchenkampf nur streifen.Die Kirchengeschichte der Weimarer Zeit ist insbesondere durch die zahlreichen Veröffentlichungen von Pfarrer in Ruhe Dietrich Kuessner gut erforscht. Für die Haltung Heinrich Jaspers bietet die kürzlich erschienene Biografie Martin Gruberts einige neue Einblicke, in der das Thema Kirche und Staat jedoch ein wenig mehr Raum verdient hätte.

Auf diese wie die bekannte Literatur zur Braunschweigischen Landesgeschichte jener Epoche sowie ergänzende eigene Quellenstudien stützen sich meine Ausführungen im wesentlichen.

Ich teile den Vortrag in 2 Kapitel mit insgesamt 5 Unterabschnitten.


I. Die Konfliktfelder

1. Trennung von Kirche und Staat

Der Sturz der Fürsten und mit diesen des landesherrlichen Kirchenregimentes im November 1918 brachte für die Kirchen Deutschlands nicht nur einschneidende Veränderungen mit sich, sondern entschied vielmehr manchen schon längerfristig schwelenden Prozess.
Seit Jahrhunderten habe im Land Braunschweig eine -unheilvolle Verbindung zwischen Kirche und Staat- bestanden, urteilte Dietrich Kuessner und gab dieser damit einen mystischen Anstrich.3 Der niedersächsische Kirchenhistoriker Hans Otte kennzeichnet die Lage der Braunschweigischen Landeskirche bis 1918 dagegen als diejenige einer privilegierten Staatskirche.4 Das war sie wohl: staatlich privilegiert, aber vielfach beaufsichtigt, unter dem Regiment des Herzogs als "summus episcopus", doch ohne "geistliche Gesamtleitung"5. Seit 1872 tagte eine Synode als Instanz kirchlicher Selbstverwaltung, welche analog zu der Entwicklung konstitutioneller Formen im staatlichen Bereich auch in der Kirche im 19. Jahrhundert zunehmend institutionalisiert wurde. Noch vielfach an die Genehmigungsvorbehalte von Konsistorium, dem übergeordneten Staatsministerium und Herzog gebunden, hatten in ihr Laien und Geistliche eine eher vorsichtige Reformpolitik betrieben.6 Aber weiterhin unterlagen kirchliche Angelegenheiten von einer gewissen Tragweite einer mindestens zwei- manchmal dreistufigen staatlichen Aufsicht; die landesfürstliche Kirchengewalt war immer noch gegenwärtig. Gleichwohl hatte die Idee einer Trennung beider Sphären bereits seit der napoleonischen Zeit Eingang in die Landes- und Kirchenpolitik gefunden. Durch stufenweise Zurückdrängung der konsistorialen Zuständigkeiten, durch die in den 1870er Jahren erlassenen Reichsgesetze über Kirchenaustritt, Zivilehe und staatliches Personenstandswesen sowie insbesondere im Schulsektor brach sie sich schon vor dem politischen Umsturz von 1918 immer mehr Bahn.
Diesem Umstand trug bereits die Kirchengemeindeordnung von 1909 Rechnung, indem sie erstmals die Kirchengemeinde als kirchliche Körperschaft definierte, in ihren Rechten zur politischen Gemeinde abgrenzte und die finanziellen Pflichten und Zuständigkeiten beider Körperschaften regelte.7 Getreu dem Grundsatz ihrer Partei, dass Religion Privatsache sei, gingen die seit Ende der 1890er Jahre als Vertreter der stimmstärksten Partei im Herzogtum zunehmend in Stadtverordnetenversammlungen und Ortsräten tätigen Sozialdemokraten noch weiter und setzten sich dafür ein, dass überhaupt keine öffentlichen Mittel für kirchliche Einrichtungen und Anliegen zur Verfügung gestellt würden. An diese gegenüber der Kirche bereits früh geübte Haltung Heinrich Jaspers als Abgeordneter im Braunschweiger Stadtparlament erinnert Martin Grubert.8

Der Gedanke einer Trennung von Kirche und Staat war somit im November 1918 für keine Seite neu und nicht nur für Sozialdemokraten und Teile der Lehrerschaft, sondern auch für viele kirchliche Vertreter, wenn auch aus anderen Motiven, durchaus wünschenswert. Dennoch stellte sich in den Wochen nach der Abdankung des Braunschweiger Herzogs die Situation für die Landeskirche und die Kirchengemeinden zunächst einmal offen dar. Hoffnung, Unsicherheit und Sorge über die Art der Trennung vom Staat sowie über die künftige Verfassung der Kirche und ihre Chancen, sich in der sich wandelnden Gesellschaft zu behaupten, kennzeichneten die innerkirchliche Diskussion. Auf der Sitzung des Kirchengemeinderats der Wolfenbütteler Hauptkirche vom 24. Januar 1919 wurde weitgehend noch auf der Grundlage kursierender Gerüchte beraten. Der Wolfenbütteler Propst Beste wusste zu berichten: "Wie verlautet, wird beabsichtigt, das kirchliche Vermögen einzuziehen und die Gemeinden sich selbst zu überlassen."9 An einen solchen offenen Rechtsbruch mochte er aber nicht glauben und gab daher hoffnungsvoll seiner überzeugung Ausdruck, dass eine Trennung nur durch die Nationalversammlung beschlossen werden könne und dass der Staat seiner aus der übernahme kirchlicher Vermögensstücke erwachsenen Zuschusspflicht an die Kirche nachkomme. Auch mit der künftigen Stellung der Kirche zur Schule setzte man sich im Kirchengemeinderat auseinander. über das Ausmaß der eigenen Aktivität in der Phase der Veränderung gab es unterschiedliche Auffassungen. Pastor Otto Rosenkranz setzte sich hier, wie in anderen Versammlungen dafür ein, in den kirchlichen Vereinen einen festen Stamm tätiger evangelischer Christen zu bilden und durch Vorträge und Flugblätter über die kirchlichen Anliegen aufzuklären. Man dürfe sich nicht abschließen, sondern müsse die Tore möglichst weit aufmachen, um zu einer Volkskirche zu kommen. Der Direktor des Lehrerseminars, Robert Everlien, bremste den Tatendrang mit der Bemerkung, dass die Kirche die Sache besser an sich herankommen ließe und ermunterte die Anwesenden: "An der Trennung vom Staate werde die Kirche nicht sterben, was andere Kirchen können z.B. die Sekten, das können wir auch."10

ähnlich gelassen sah der Braunlager Pfarrer Heinrich Lachmund, Herausgeber der Evangelisch-lutherischen Wochenblätter, der angekündigten Trennung von Kirche und Staat entgegen. Im Januar 1919 forderte er im Organ der evangelisch-lutherischen Vereinigung, der kirchlichen Rechten im Land Braunschweig, die Ablösung des obsolet gewordenen landesherrlichen Kirchenregiments. Ein von der Landessynode bestelltes solle künftig die kirchlichen Angelegenheiten regeln und bei solchen, die Kirche und Staat berührten, ein Einvernehmen suchen. Ferner sollte es den Fortbestand der Kirche als Volkskirche sichern, die Beibehaltung des evangelisch-lutherischen Religionsunterrichtes in evangelisch-lutherischen Gemeindeschulen anstreben sowie die Anerkennung der Kirche als öffentlich-rechtliche Körperschaft und die Erhaltung der ihr nach Recht und Herkommen zustehenden Fonds und Leistungen durchsetzen. Das waren im Land Braunschweig der Pfarrbesoldungs- und der Emeritierungsfonds, die Landespredigerwitwenkasse und die Zahlungen aus der Klosterreinertragskasse. Lachmund verwies vorsorglich darauf, dass der Klosterfonds kein Staatsvermögen sei, da bereits Herzog August der Jüngere in seiner Klosterordnung von 1655 ihn bewusst nicht zum Kammergut gezogen, sondern für geistliche Sachen und Ausgaben bestimmt habe.11

Im Konsistorium, nun als Landeskonsistorium tituliert, herrschten unterschiedliche Auffassungen über den einzuschlagenden Kurs der Landeskirche. Konsistorialpräsident Sievers ging von der überzeugung aus, die Trennung könne nur vom Staat ausgehen und eine Neuregelung der Kirchengewalt bedürfe zwingend der Mitwirkung der staatlichen Instanzen. Da er befürchtete, dass die Kirche in Folge der Trennung ihren öffentlich-rechtlichen Charakter verlieren und zum Verein herabsinken werde, versuchte er, eine allzu eigenständige kirchliche Initiative in dieser Situation zu verhindern. Dagegen sahen Vizepräsident Abt Moldenhauer und Konsistorialrat Winter die Selbstständigkeit der Kirche in ihren Organen Landessynode, Pfarramt und Kirchenvorstand gewahrt und empfahlen zur Klärung der Kirchengewalt die Einberufung einer Landessynode.12

Dietrich Kuessner betont in seiner grundlegenden Darstellung der Geschichte der Kirche in der Weimarer Zeit die realistische Einschätzung einer bescheidener werdenden Rolle der Kirche in der öffentlichkeit durch das Konsistorium und das Fehlen jeglicher Polemik gegenüber den neuen Machthabern in dieser frühen Phase. Erst später, als die unterschiedlichen Auffassungen über die finanzielle Unterstützung der Kirche durch den Staat fühlbar wurden, sei im Rahmen der gegenseitigen Polemik der politische Umsturz gern als brutale Konfrontation zwischen Staat und Kirche gedeutet worden.13 So weit erste zum Teil unsichere, aber auch gelassene und aufbruchsbereite äußerungen über eine vom Staat getrennte Kirche. Bald aber bestimmte die Sorge um den Besitzstand, die künftigen finanziellen Grundlagen zunehmend die Diskussion um Struktur, Organisationsformen und Rechtsstatus. Auch der sofortige Entzug der Schulaufsicht14, die Verminderung des Kirchenaustrittsalters von 21 auf 14 Jahre15 und die vage Angst vor einer um sich greifenden Entkirchlichung und einhergehenden Entsittlichung in einer zunehmend vom Sozialismus geprägten Gesellschaft erschwerten einen konstruktiven, womöglich partnerschaftlichen Aufbau der neuen Kirchenstrukturen. In der Frühphase der Republik, in der in Braunschweig noch die von der USPD gelenkten Arbeiter- und Soldatenräte und der Rat der Volksbeauftragten herrschten, lag das Zerwürfnis also bereits in der Luft. Es hätte wohl nur verhindert werden können, hätte man der Landeskirche staatlicherseits vollkommene Freiheit bei der Einberufung einer Landessynode und der Gestaltung ihrer Verfassung gelassen. Stattdessen hielt es die im April 1919 nach Generalstreik und Einmarsch der Maercker-Truppen an die Regierung gelangte linksliberale Mehrheit im Landtag geboten, mit der Landesverfassung auch die Kirchenverfassung und den Wahlmodus für die Landessynode zu regeln. Dieser sah - zeitgemäß - freie, direkte und geheime Wahlen durch alle Kirchenmitglieder über 20 vor. Gegen diese staatliche Bevormundung, und auch getragen von dem Wunsch, das überkommene Honoratiorenwahlrecht zu erhalten, erhoben das Landeskonsistorium und der Landessynodalausschuss Einspruch bei Reichsregierung und Reichsgerichtshof.16 Damit wurde früh ein Weg beschritten, der sich während der gesamten Weimarer Zeit zur Durchsetzung der kirchlichen Rechtsansprüche zwar als erfolgreich erwies, jedoch wenig zur gegenseitigen Akzeptanz als unterschiedliche Interessengruppen in einem im Aufbau befindlichen demokratisch-republikanischen Gesellschaftssystem beitrug. Das wenn auch geringe Maß an Offenheit für kirchliche Anliegen, das zumindest die linksliberale DDP und ansatzweise die SPD noch bewiesen hatten, sank nach diesem Schritt auf den Nullpunkt, nicht zuletzt, weil auch ihnen die innere überzeugung fehlte, dass man der Kirche die Regelung ihrer Ordnung besser selbst überließe.17

Auf Betreiben der USPD sollte kurz darauf auch der schulisch erteilte Religionsunterricht per Gesetz abgeschafft werden; beide Landtagsentscheidungen fielen als nicht konform mit der Weimarer Reichsverfassung beim Reichsminister des Innern durch, ein Kompromiss war geboten. Am 3. Oktober 1920 konnte eine verfassungsgebende Landessynode gewählt werden, in der nun die kirchliche Rechte mit 21 von 48 Sitzen die stärkste Partei war. Die seit Mai 1920 regierende Koalition aus USPD und SPD hatte es in ihren Augen nun mit einer als besonders reaktionär empfundenen und als Inbegriff der bürgerlichen Welt abgelehnten kirchlichen Ausrichtung zu tun.

In diesem politischen Klima traf der 1922 gefasste Beschluss der Landeskirche, eine allgemeine Landeskirchensteuer inzuführen, um ihren Finanzbedarf zu decken, natürlich auf wenig Gegenliebe. Der mit 15 % außerordentlich hohe Steuersatz und die von den sozialdemokratischen Medien noch geschürte Empörung darüber, führten anfänglich zu zahlreichen Kirchenaustritten.18 Mit der im selben Jahr verabschiedeten Kirchenverfassung wurde erstmalig das Amt eines Landesbischofs eingeführt. Bischof Alexander Bernewitz leitete ab 1923 das Landeskirchenamt und die siebenköpfige Kirchenregierung aus Vertretern der Synode und der Kirchenbehörde. Auch die Kirchengemeinden wurden nun Körperschaften des öffentlichen Rechts, was ihre Stellung stärkte, in der Weimarer Republik aber den zusätzlichen Effekt hatte, dass auch sie zunehmend direkt mit dem Staat prozessierten. Mit dieser Verfassung wurden die verbliebenen staatlichen und kommunalen Patronate abgelöst; die Kirchengemeinden wählten künftig abwechselnd mit der Kirchenregierung ihre Pfarrer. Verschwanden diese aus dem Schulsektor und damit aus einem wichtigen gesellschaftlichen Einflussbereich, wurde hier umgekehrt eine staatliche Möglichkeit der Einflussnahme auf kirchliche Angelegenheiten beseitigt.

Mit der Geschäftsaufnahme des Landeskirchenamtes anstelle des staatlichen Landeskonsistoriums zum 1. September 1923 endete die Verbindung von Kirche und Staat.

Kontinuität verkörperten noch die Kirchenräte in den 19 Kirchenkreisen sowie die 246 Pfarrer.19

2. Streit um die staatlichen Finanzleistungen an die Kirche

Eine vertraglich geregelte Ablösung der bisherigen Staatsleistungen an die Kirche erfolgte nicht zuletzt auch wegen der wirtschaftlichen Lage allerdings nur zögerlich und nicht für alle Bereiche. Es fehlte an einer grundsätzlichen Anerkennung der kirchlichen Ansprüche an staatliche Finanzleistungen durch den Freistaat Braunschweig, obwohl sie durch die Bestimmungen der Weimarer Reichsverfassung doch geboten war.20 Konkret verweigert wurden Zuschüsse zum Pfarrbesoldungs- und Emeritierungsfonds sowie Zinsen auf den Klosterkapitalfonds, in den auch die Einnahmen von Grundstücksverkäufen der kirchlichen Körperschaften geflossen waren. Weiterhin wurde die seit 1569 bestehende Grundsteuerfreiheit trotz verfassungsmäßiger Garantie 1923 per Landesgesetz aufgehoben und die Grundsteuer bis zur gerichtlichen Klärung vor dem Reichsgericht Ende 1926 von den kirchlichen Körperschaften erhoben.21 Umgekehrt war sich die Kirche zwar bewusst, dass sieihre Einnahmen künftig verstärkt aus ihren anderen Quellen (Kirchensteuer, Pachten, Renten) zu schöpfen hatte, war aber aus vielerlei Gründen nicht gewillt oder in der Lage, ihre Ressourcen wirkungsvoll zu mobilisieren und ihre Einnahmen zu steigern. Man sah nur einen Ausweg: "So wenig die Kirche an sich zu Prozessen geneigt ist, so deutlich hat sich in der Folge erwiesen, dass die unvermeidliche Vermögensrechtliche Auseinandersetzung zwischen Kirche und Staat auf einem andern Wege nicht zu bewerkstelligen war."22 Erst nach dem ungünstigen Ausgang einiger wichtiger Rechtsstreite habe der Staat begonnen, Vergleichsvorschläge zu machen, heiĂźt es in einem rechtfertigenden Rückblick von Kirchenjurist Breust.

Ein Prozessregister des Landeskirchenamtes23 verzeichnet zwischen 1922 und 1933 11 Prozesse der Landeskirche gegen den Braunschweigischen Staat. Einen weiteren führte der Landeskirchentag im Jahr 1926 wegen der Pflicht des Staates zur übernahme seiner Kosten.Drei Verfahren wegen ausbleibender Staatsleistungen an den Emeritierungs- und Besoldungsfonds, die Anteile der kirchlichen Körperschaften an den Wertpapieren des Klosterkapitalfonds sowie ausstehender Stolgebührenrenten mussten höchstinstanzlich vom Staatsgerichtshof entschieden werden. Die Kirche verlor hiervon nur das Verfahren über die Klosterkapitalzinsen.24 Ebenfalls prozessiert wurde wegen der staatlichen Zuschüsse zu den Organistengehältern und wegen Herausgabe der Akten und Archivalien des ehemaligen Konsistoriums. Darüber hinaus verzeichnet das Prozessregister mindestens 50 Verfahren, welche von Kirchengemeinden, Pfarren und einzelnen Pfarrer als Muster- oder Sammelprozess gegen den Staat, manchmal auch gegen den Kloster- und Studienfonds wegen nicht erbrachter Leistungen oder der erhobenen Grundsteuer geführt wurden. In mindestens 17 Fällen prozessierten die Kirchengemeinden oder Opfereien gegen die politischen Gemeinden oder Schulen wegen der Aufteilung der Opferei- und Schulvermögen, wegen ausstehender Vierzeitengelder oder der bestrittenen Aufwertung von Forderungen nach der Inflationszeit. "Normale" Prozesse, z.B. um Baulasten oder Kanalgebühren, kamen hinzu.

Motivation für die zunehmende Klagebereitschaft der Kirchengemeinden gaben der erfolgreiche Ausgang bereits abgeschlossener Verfahren und die fortgesetzte Zahlungsunwilligkeit der beklagten staatlichen Institutionen. Das Beispiel der Wolfenbütteler Trinitatisgemeinde mag dies verdeutlichen:
Am 16. Juli 1923 berichtete Pastor Fischer den drei Wolfenbütteler Kirchengemeinderäte, dass der Staat sich weigere, bisher an die Garnisonkirchenkasse von St. Trinitatis gezahlte Beiträge weiter zu leisten. Von Amtsgerichtsrat Sommer gewarnt, lehnte die Versammlung den Antrag des Pastors auf Klageerhebung ab.25 Man wollte nochmals an den Staat appellieren, wenigstens für das vorige und laufende Jahr die bisherigen Zahlungen noch zu leisten. Möglicherweise war ihr Antrag an den Staat nicht von Erfolg gekrönt, jedenfalls prozessierte die Kirchengemeinde 1928 wegen ihrer rückständigen Forderungen dann doch mit dem Freistaat Braunschweig.

Auch andere Möglichkeiten zur Behebung der kirchlichen Finanznot wurden auf Gemeindeebene gesucht, nur waren diese oft schmerzlich oder nicht realisierbar. Insbesondere in der Inflationszeit konnten Gehälter nicht mehr vollständig und rechtzeitig ausgezahlt werden. Für viele Pfarrer und Kirchenbedienstete bedeutete dies, einen Nebenerwerb zu suchen.26 Die Kirchengemeinderäte Wolfenbüttels berieten seit März 1921 immer wieder in auffällig solidarischer Manier über Möglichkeiten der Abhilfe gegenüber der Besoldungsnot der Pastoren. Im März 1921 führte Lehrer Steffen laut Protokoll aus: "Da die Synode nicht anerkannt sei, die Regierung die nötigen Mittel nicht zur Verfügung stelle, sei es Pflicht der Einzelgemeinden helfend für die Geistlichen einzugreifen. Die Religion müsse uns erhalten bleiben, und somit sei es unsere Pflicht für unsere Führer zu sorgen, und sie vor wirtschaftlicher Not zu schützen. Aus den Ueberschüssen an Kirchensteuer aus früheren Jahren habe sich ein Fonds von rd. 14 000 M angesammelt, dieser könne für unsere Geistlichen verwendet werden. Andere Städte, wie Braunschweig, Blankenburg und Harzburg hätten auch helfend eingegriffen [...]".27 Im November 1922 sah man sich gezwungen, die Aufnahme einer Anleihe in Höhe von 400.000 Mark auf Grundbesitz der Hauptkirche in der Gemarkung Schöppenstedt zu beschließen. Ab 1923 wurden die örtlichen Kirchensteuern mehrfach auf bis zu 12% erhöht.28

Es ist begreiflich, dass die Neigung der Kirche, ihre Rechte einzuklagen, allein aufgrund der schieren Anzahl der Prozesse wenig Gegenliebe beim braunschweigischen Staat hervorrufen musste. Auch Heinrich Jasper, obschon als kompromissbereiter Politiker bekannt, und seine politischen Mitstreiter trugen ihrerseits zur Verschärfung des Konfliktes bei. Mehr als die unumgänglichen Zugeständnisse konnte die Kirche von ihnen nicht erwarten. Dies verdeut- licht beispielhaft eine äußerung Jaspers an den Reichsfinanzminister Hans Luther aus dem Januar 1924. In einem Rundschreiben über Modalitäten der vorübergehend gewährten Reichszuschüsse an die Kirchen hatte der Reichsminister die Länder gemahnt, ihre nichtstaatlichen kulturellen Einrichtungen auch dort zu erhalten, wo sie nicht aufgrund überkommener Rechtstitel zu Leistungen verpflichtet seien, und die religiösen Bedürfnisse ihrer Bevölkerungen dadurch zu befriedigen. Daraus folge auch, dass "die Länder, die nach der geschichtlichen Entwicklung in einem wesentlich engeren Zusammenhange mit den Religionsgesellschaften stehen als das Reich, sich der Pflicht zu einer Hilfsaktion nicht entziehen" könnten und, "[...] wo die Not es erheischt, Geldmittel zur Unterstützung der Religionsgesellschaften" bereit zu stellen hätten.29 Zunächst entschied Heinrich Jasper, wie man einer beiliegenden handschriftlichen Verfügung entnehmen kann, dass diese Passagen bei der Weiterleitung des Schreibens an die Kirchen ausgelassen werden sollten. Dem parteilosen für den Bürgerblock tätigen Reichsfinanzminister ließ er antworten, dass die braunschweigische Regierung nicht in der Lage sei, über den Rahmen des Artikels 137 der Reichsverfassung hinaus für die Religionsgesellschaften Vergünstigungen zu gewähren und schrieb wortwörtlich: "Insbesondere vermag sie nicht, geldliche Unterstützungen nach dieser oder jener Richtung hin auszuwerfen."30 Das mag vor allem der Finanznot des braunschweigischen Staates geschuldet gewesen sein, enthielt in seiner Formulierung - er sprach von Vergünstigung, wo Luther von Linderung der Not gesprochen hatte - jedoch ein gehöriges Maß an Ablehnung. Diese erhielt in den folgenden Jahren der Auseinandersetzung mit der Kirche, welche auch in der Zeit der bürgerlichen Regierung nicht vollständig beigelegt wurde, offenbar immer wieder neue Nahrung. Jedenfalls scheute sich der Ministerpräsident nicht, die Kirche hinsichtlich ihrer Forderung rückständiger Besoldungszu- schüsse auch noch hinzuhalten, nachdem der Staatsgerichtshof den von ihr angestrengten Prozess gegen den Staat zu ihren Gunsten entschieden hatte. Dies belegt ein fünfseitiges Pro- tokoll über alle brieflichen und persönlichen Kontakte zwischen Regierung und Landeskir- chenamt nach Bekanntwerden des Urteils vom 7. Dezember 1929. Noch immer trug man einander auch in persönlichen Gesprächen zwischen Jasper und Bernewitz ungeachtet der höchstrichterlichen Entscheidung bis zum Dezember des darauffolgenden Jahres grundlegend verschiedene Auffassungen vor. Erst als die Landeskirche erwog, einen Zwangsvoll- streckungsantrag beim Reichspräsidenten zu erwirken, und als die Wahlergebnisse vom September 1930 eine grundlegende Veränderung der politischen Verhältnisse im Staat ankündigten, lenkte die Regierung ein und begann, die rückständigen Zahlungen an die Kirche zu leisten.31

3. Kirche und Schule

Am 21. November 1918 beschloss der Arbeiter- und Soldatenrat die Aufhebung der geistlichen Aufsicht über das Volksschulwesen. Damit wurde ein endgültiger Schlussstrich unter die Jahrhunderte lange Verbindung zwischen Kirche und Schule gezogen, ein Ende, dass sich bereits unter dem alten Regime schleichend angekündigt hatte, war doch den Pfarrern bereits mit dem Gemeindeschulgesetz von 1851 die alleinige Aufsicht über die Volksschule vor Ort und dem Konsistorium 1876 endgültig die Aufsicht über das mittlere und höhere Schulwesen entzogen worden. Das Schulgesetz von 1913 hatte die lokale geistliche Schulaufsicht durch die Superintendenten beseitigt, den Pfarrer aber im Vorsitz des örtlichen Schulvorstandes und die geistliche Oberaufsicht über das Volksschulwesen weiterhin beim Konsistorium belassen. Die Neuordnung des Volksschulwesens durch das Volkskommissariat für Volksbildung zielte daher in erster Linie darauf, der Kirchenbehörde diese Funktion zu nehmen und die Pfarrer aus den Schulvorständen zu drängen. Zu diesem frühen Zeitpunkt wurde aber der Religionsunterricht an sich nicht in Frage gestellt. Das Recht der Kinder auf religiöse Unterweisung - notfalls außerhalb der Gemeindeschule - blieb ausdrücklich Bestandteil der neuen gesetzlichen Regelung des Volksschulwesens.32 Der bisherige Schulreferent im Konsistorium, Konsistorialrat Wicke, lehnte aus Loyalität für das abgesetzte Herzoghaus die Mitarbeit in der Volksschulkommission ab, die ihm ausdrücklich angeboten worden war, um Härten zu vermeiden und ihm ein Bekenntnis zur neuen Zeit zu ermöglichen. Damit verlor die Kirche jegliche Möglichkeit an der Mitgestaltung des Unterrichtswesens, bei der es natürlich auch um Lehrinhalte ging. In der übergangszeit bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zum 1.1.1919 konnte man gelegentlich den Eindruck gewinnen, dass sich im ländlichen Bereich noch gar nichts geändert hatte. So hieß es in einer Anzeige vom 18.12.1918, in der die offene Schulstelle in Seinstedt ausgeschrieben war, noch immer, dass Bewerbungen an das Patronat (Pastor und Gemeinde) zu richten seien.33 Ab dem ersten Januar 1919 schieden die Pastoren aber nach und nach aus den örtlichen Schulvorständen aus; bei der Neuwahl des Wolfenbütteler Schulvorstandes auf der Stadtverordnetenversammlung vom 24. Januar 1919 wurde beispielsweise Propst Beste für 22 Jahre durchgängige Tätigkeit gedankt.34 Ab jetzt musste sich die Kirche nicht nur den Verlust ihres eigenen Einflusses auf das Schulwesen, sondern auch Eingriffe in ihre ureigensten Domänen, den Religions- und den Katechismusunterricht, gefallen lassen. Alttestamentliche Stoffe sollten hier ebenso verringert werden, wie dort auswendig zu lernende Texte. Im Mittelpunkt sollte das Lebensbild Jesu stehen, durchaus im Zusammenhang der religiösen Erfahrungen des Kindes, also eine außerordentlich moderne Konzeption der religiösen Unterweisung, welche damals auch schon in einigen evangelischen und katholischen Kreisen diskutiert worden war. Das Landeskonsistorium erhob jedoch Bedenken und reagierte mit der Einrichtung eines kirchlichen Religionsunterrichtes.35

In diesem Kontext stand eine Eingabe der obersten Kirchenbehörde vom 22.08.1919 an den Rat der Volksbeauftragten über die Situation des Religionsunterrichtes in Grafhorst: "Der Lehrer Freienberg [...] hat in einer Versammlung von Kirchenverordneten erklärt, er lasse nur den Kleinen Katechismus Luthers und das erste Hauptstück und den ersten Artikel gelten. Jesus habe für ihn nur die Bedeutung eines vorbildlichen guten Menschen, er werde den Kindern im Religionsunterricht die sechs großen Weltreligionen vorführen."36 Darauf hätten die Eltern in Grafhorst mit schulpflichtigen Kindern beschlossen, ihre Kinder nicht mehr teilnehmen zu lassen, sie erhielten nun zeitgleich Religionsunterricht durch den Ortspfarrer Ziegenmeyer.

Volksbildungsminister Otto Grotewohl beschränkte in einem Schulerlass vom März 1922 "die religiöse Beeinflussung" des Kindes auf einen nicht mehr in die Bewertung einfließenden schulischen Religionsunterricht. Den Schulen wurde der konfessionelle Charakter genommen. Unter der bürgerlichen Regierung Gerhard Marquordt zwischen 1924 und 1927 griff man partiell auf das alte Schulgesetz von 1913 zurück, ungeachtet dessen errichtete man auch in dieser Zeit bereits einige weltliche Schulen. Die zweite Regierung Jasper hob den Marquordtschen Erlass wieder auf. Ihr Kultusminister Hans Sievers führte ebenfalls per Erlass am 7. Januar 1928 endgültig die weltliche Gemeinschaftsschule als vorherrschenden Schultyp ein; besonders provokativ für die Kirche war hierbei der Umstand, dass der Unterricht von dissidentischen Schulräten beaufsichtigt wurde. Gegen diese Politik organisierten sich Pfarrer und von diesen initiierte Evangelische Elternbünde, was wiederum bei einer größeren Zahl der Volkslehrer zu einer schroffen oftmals unverhohlenen Ablehnung der Kirche führte. Man verdächtigte sie, durch die Hintertür die geistliche Schulaufsicht wieder einführen zu wollen.37 Aber auch viele Vertreter der Kirche fühlten sich insbesondere durch die Entscheidungen auf diesem Gebiet nachhaltig gekränkt, im Einzelfall mit drastischen Folgen. An der Frage des schulischen Religionsunterrichts entzündete sich 1919 ein Konflikt in Grafhorst, welcher über die Jahre schwelte und 1926 gewaltsam eskalierte: Der Grafhorster Pfarrer Wilhelm Ziegenmeyer (1889 - 1972) hatte von Anfang an einen besonders ausgeprägten Unwillen gegenüber der Republikgründung und den damit verbundenen gesellschaftlichen Veränderungen gehegt und war schon in einer frühen Phase öffentlich mit den neuen Machthabern aneinander geraten. Als der Grafhorster Maurer Wilhelm Steffen 1921 um die Taufe seines neugeborenen Kindes bat, machte der Pfarrer die Durchführung der Amtshandlung vom Nachweis des christlichen Lebenswandels des Bittstellers und dessen Beteiligung am kirchlichen Leben der Gemeinde abhängig.38 Der Grafhorster Gemeinderat beschloss auf diese Provokation hin, dass Ziegenmeyer zum Taufen verpflichtet sei, und wandte sich hilfesuchend an das Landeskonsistorium, das den Pfarrer anwies, die Taufe durchzuführen, da Steffen schließlich Kirchenmitglied wäre. Dahinter stand ein tiefergehender Konflikt beider Protagonisten: Steffen warf Ziegenmeyer politisierende und moralisierende Predigten vor, dieser legte dem Maurer antikirchliches und gegen die Würde seines Pfarramtes gerichtetes Verhalten zur Last. Der Pastor vermutete in dem Maurer und dem sozialdemokratischen Lehrer Freienberg die Drahtzieher einer Vorladung vor den Rat der Volksbeauftragten, in der die oben benannten Differenzen in der Frage des Religionsunterrichts geklärt werden sollten. Der Pfarrer hatte diese Vorladung wiederholt ignoriert und darauf bestanden, dass nur das Landeskonsistorium ihn vorladen könne. Auf diese Weise negierte er öffentlich die Autorität der revolutionären Regierung, welche ihn umgehend als Schulvorstand absetzte. Die schwelende Auseinandersetzung mit dem Lehrer Freienberg setzte sich fort, als Ziegenmeyer 1923 den Wegfall des Bußtages als gesetzlicher Feiertag zu ignorieren versuchte.39

Seine konservative sittenstrenge Grundhaltung wurde ferner im Jahr 1925 auf einem traditionellen vorweihnachtlichen Familienabend der Schule durch das in seinen Augen mit Turnhosen zu leicht bekleidete Erscheinen der mitspielenden fünf Schülerinnen, die der Pfarrer wegen pubertärer Anzüglichkeiten und dem Vorkommen "sittlicher Verfehlungen" ohnehin für gefährdet hielt, empfindlich verletzt. Wie vorab angedroht, verweigerte er den betroffenen Mädchen mit Unterstützung des Landeskirchenamtes im darauffolgenden Jahr die Konfirmation. Dieser erneute unerhörte Vorgang verärgert nun auch den Kirchenvorstand, er distanzierte sich mehrheitlich und solidarisierte sich mit der aufgebrachten Gemeinde. Auf dem Höhepunkt der Eskalation des als "Grafhorster Turnhosenstreit" öffentlich und überregional diskutierten Vorfalls sah sich Pfarrer Ziegenmeyer 1926 in vermeintlicher Notwehr gezwungen, seine Widersacher durch Abgabe eines Schreckschusses vom Leibe zu halten. Nun endlich versetzte das Konsistorium den streitbaren Geistlichen auf seine Bitte, aber auch auf das Drängen vieler Gemeindemitglieder hin, nach einer kurzen Zwischenstation in Thedinghausen 1927, nach Gehrenrode im Kirchenkreis Gandersheim.40 Hier trat Ziegenmeyer in Kontakt mit seinem Wenzener Amtsbruder Wilhelm Beye, bekanntermaßen fanatischer Nationalsozialist und zwischen November 1933 und Februar 1934 jüngster Braunschweiger Landesbischof. Beye leitete eine sogenannte religiöse Arbeitsgemeinschaft für Lehrer und Pfarrer, an der Ziegenmeyer ab 1932 teilnahm. Im selben Jahr schloss er sich als einer der ersten unter den Braunschweiger Pfarrern der nationalsozialistischen Partei an und kämpfte nach der Machtergreifung sogar noch um Anerkennung dieses früheren Eintritts, da er wie viele Andere zunächst pauschal unter dem Eintrittsdatum 1.1.1933 geführt worden war. Später begründete er seinen Schritt folgendermaßen: "Ich bin August 1932 aus rein christlichen Gründen (Hoffnung auf überwindung der Gegensätze in der Landeskirche, die ich in Grafhorst bitter erfahren, und der Gegensätze der Konfessionen) in die Partei eingetreten."41 Für diese eingenommen habe ihn ihr Bekenntnis zu einem positiven Christentum. Wegen seiner aktiven Mitgliedschaft in der NSDAP wurde er 1947 aus dem kirchlichen Dienst entlassen, 1949 aber schon wieder als verwendungsfähig eingestuft42 und in das Pfarramt Berklingen gewiesen.

II. Politische und kirchenpolitische Aktivitäten der Pfarrerschaft in der Weimarer Zeit

1. Volkskirchenbund

Das entscheidende Motiv für die Mobilisierung und Politisierung größerer Teile der Pfarrerschaft, aber auch der kirchlichen Basis aller niedersächsischen Kirchen, sei laut Hans Otte nicht der Erhalt der bisherigen Privilegien der Landeskirchen und Pastoren, sondern die generell empfundene Bedrohung der christlich geprägten Kultur durch die neuen Machthaber gewesen.43 Abhilfe schien das Konzept der Volkskirche zu versprechen. Um die besondere Stellung der Kirche in der entstehenden Republik, die noch um ihre Ausrichtung als sozialistisch oder demokratisch rang, zu wahren, entwickelte sich eine regelrechte "Volkskirchenbewegung".

So erfuhren die Leser des Wolfenbütteler Kreisblattes am 27.11.1918 von der Gründung des Volksbundes für evangelisch-kirchliches Leben am vorherigen Bußtag in Göttingen, welche die Zeitung ausdrücklich begrüßte.44 Der Initiator, der Göttinger Professor für Systematik Geheimrat Dr. Arthur Titius, ein ausdrücklicher Befürworter der Republik, war auch Gründungsmitglied des Evangelisch-Sozialen Kongresses und des "Nationalsozialen Vereins" von Friedrich Naumann. Er prangerte die Versäumnisse der protestantischen Kirche auf sozialem Gebiet und ihren Patriarchalismus an und trat für ein waffenloses Zusammenfinden der Völker, etwa im Völkerbund, ein.45

Auf der Gründungsversammlung wurde der Zweck des Bundes mit dem Ziel, das Leben der Kirche zu schützen und sie möglichst ohne Gefährdung und Erschütterung in die staatsfreie Form hinüberzuführen, umrissen. Titius wünschte ausdrücklich ein Ende der sogenannten "Pastorenkirche" zugunsten einer Volkskirche, in der Luthers Ideal der Mündigkeit aller Christen verwirklicht wäre. In den folgenden Tagen entstanden nicht nur in der hannoverschen Landeskirche, sondern auch in vielen Kirchengemeinden der Braunschweigischen Kirche örtliche Gruppen des Bundes. Das Wolfenbütteler Kreisblatt sprach am 27. November bereits von mehreren hundert Personen, die in den Bund eingetreten seien. Die Mitgliederwerbung erfolgte durch Flugblätter und durch eine großflächige Unterschriftenaktion. In etlichen Kirchengemeinden der Braunschweigischen Landeskirche fanden im Vorfeld der Wahlen zur Weimarer Nationalversammlung ausnahmslos gut besuchte Versammlungen statt, auf denen der künftige Kurs der Kirche diskutiert wurde. "über Mittel und Kräfte zum Aufbau der Volkskirche" diskutierten auch Wolfenbütteler Pfarrer und Kirchenmitglieder am 10.12.1918 im Gemeindehaus der Hauptkirche.46 Gefängnispfarrer Fischer hob bei dieser Gelegenheit hervor, welche Chance der Kirche aus der Revolution erwachsen sei, nämlich das bereits 1848 vertretene damals unerreichte Ideal einer deutsch-sozialen Volkskirche nun zu verwirklichen: "Die neue Kirche solle nicht nur deutsch und evangelisch, sondern auch sozial sein, nicht aber sozialdemokratisch, sondern christlich-sozial. Vor allem aber solle die neue Kirche, wenn es zur Trennung zwischen Kirche und Staat komme, besser sein als die alte." Im Verlauf der Versammlung wurden alle zur Mitarbeit bereiten "Tatchristen" aufgerufen, sich in die Unterschriftenlisten einzutragen. Vor 1.000 Zuhörern sprach Anfang Januar 1919 in Helmstedt der Braunschweiger Pfarrer Johannes Schlott über das Thema "Kirche, Schule und Staat: was geht es dich an?" Nach der Aussprache wurden die Grundsätze des Göttinger Volkskirchenbundes zur Abstimmung gestellt und fanden große Zustimmung. Auch in Schöningen wurden sie auf einer Versammlung mit 500 Zuhörern am 9. Januar zahlreich angenommen. Die Braunschweiger Pfarrer sammelten sogar mehrere Tausend Unterschriften.47 ähnliches gelang dem Marienberger Pfarrer Albert Wandersleb, bei dessen wohl organisierter Unterschriftenkampagne insgesamt 2.800 Unterschriften von Menschen jeglichen Berufs und Standes, zum Teil ganzen Häusern und Straßenzügen und auch einschließlich der Konventualinnen aus dem evangelischen Konvent Marienberg zusammenkamen.48 Im Göttinger Beiblatt zur Unterschriftenaktion wurden folgende Ziele propagiert49: 1. Erhalt des öffentlich-rechtlichen Charakters der Kirche, was im einzelnen hieß: Bestehen bleiben der Kirchengemeinden, Schutz der Sonn- und Feiertage und der an diesen stattfindenden Gottesdienste, Recht der Kinder auf Religionsunterricht in der öffentlichen Schule innerhalb der Schulzeit und entsprechend ihrer kirchlichen Zugehörigkeit, Befreiung davon nur auf Wunsch der Eltern, kein Zwang zur Erteilung von Religionsunterricht, Erlaubnis der Errichtung konfessioneller Privatschulen, Erhaltung der theologischen Fakultäten im Rahmen der Universitäten, fakultativer Unterricht in Religion und Orgelspiel an Lehrerfortbildungsstätten, eigenständiger Entwurf der kirchlichen Verfassung, eigenständige Ordnung der inneren Angelegenheiten und selbstständige Besetzung der kirchlichen ämter; 2. Recht der Kirche auf Besteuerung ihrer Mitglieder; 3. Vermögenswahrung, Gewährung oder Ablösung der rechtlich feststehenden Staatsleistungen; 4. Schutz der diakonischen Anstalten und milden Stiftungen.

Dietrich Kuessner sah in diesem Forderungskatalog das Thema ‚Trennung von Kirche und StaatÂ’ umgangen und beurteilte ihn als einseitige Zuweisung aller aus der staatskirchlichen Zeit bestehenden Pflichten an den Staat.50 Dem kann entgegen gehalten werden, dass das Programm des Bundes die Trennung von Kirche und Staat und das Ende der konfessionellen Gemeindeschulen bereits als unumgänglich voraussetzte, aber darauf zielte, die Trennung mitzugestalten. Laut Satzung des Volkskirchenbundes Hannover sollte dieser explizit dazu dienen, den evangelischen Glauben im öffentlichen Leben und insbesondere bei der überleitung der bisherigen Staatskirchen in staatsfreie Kirchen unter Wahrung der kirchlichen Lebensinteressen zu vertreten, die Kirchen in wahre Volkskirchen umzugestalten und das kirchliche Leben zu pflegen sowie kirchenfeindliche Bestrebungen zu bekämpfen und öffentliche Mission an den der Kirche entfremdeten Menschen vorzunehmen.51 In der hannoverschen Landeskirche wurden die bald 300.000 Mitglieder umfassenden Ortsgruppen und landschaftlichen Verbände des Bundes im März 1919 zum Volkskirchenbund Hannover zusammengeschlossen, um seinen Zielen mehr Stoßkraft zu verleihen. Adressiert waren alle diese Forderungen zunächst an die künftige Weimarer Nationalversammlung.52 Sie wurden zuvor den politischen Parteien vorgelegt, die sie sich in unterschiedlicher Weise zu eigen machten oder ablehnten. Trat die Deutschnationale Volkspartei zwar "nachdrücklichst" dafür ein, standen Teile der DVP der Trennung von Kirche und Staat, aus der die Forderungen zum Teil resultierten, doch grundsätzlich ablehnend gegenüber. Die linksliberale Deutsche Demokratische Partei (DDP) habe sich mit den Forderungen "einverstanden" erklärt.53 Die Wolfenbütteler Leser des Kreisblattes lasen am 13. Januar 1919 eine Anzeige der Partei, in der sich diese gegen die Unterstellung wehrte, sie wolle die Kirche schutzlos machen oder den Religionsunterricht beseitigen. "Im Gegenteil!", hieß es in der Anzeige. "Wir fordern für die bevorstehende Neuregelung des Verhältnisses von Staat und Kirche die restlose Durchführung der Gewissensfreiheit für alle Staatsbürger und die Gestaltung der Kirche als freie Volkskirche. Fall es zur Trennung von Staat und Kirche kommt, verlangen wir: [...]" und nun folgte exakt die Liste der Forderungen, welche das Unterschriftenblatt des Volkskirchenbundes enthielt.54 Die SPD reagierte auf die Forderungen des Volkskirchenbundes unter Verweis auf die Punkte 6 und 7 ihres Erfurter Parteiprogramms, in denen die Religion zur Privatsache erklärt, die Abschaffung aller Aufwendungen aus öffentlichen Mitteln für religiöse und kirchliche Zwecke gefordert sowie die Schule ausdrücklich als weltliche Einrichtung bezeichnet wurde. Damit erteilte sie wesentlichen Vorstellungen des Volkskirchenbundes eine deutliche Absage.55 Gleichwohl gelang es, zentrale Forderungen des Bundes in die Weimarer Reichsverfassung aufzunehmen. Auch nach ihrem Inkrafttreten blieben die Volkskirchenbünde zum Teil bestehen, um eine rückschrittliche Entwicklung zu verhindern und weitere Anliegen der Volkskirche zu verbreiten. Die Abschaffung des gesetzlichen Schutzes vieler kirchlicher Feiertage, hier zu Lande des Buß- und Bettages im Jahr 1923 konnten sie allerdings ebenso wenig verhindern, wie die gegen den Beschluss gerichteten Eingaben vieler Kirchengemeinderäte an den Reichstag. Zu einer konstruktiven Auseinandersetzung mit dem Sozialismus und der Arbeiterbewegung, wie ihn der linksliberale Theologe Titius angestrebt hatte, kam es in der Zukunft aber nicht.56 Vielmehr nutzte die kirchliche Rechte die Volkskirchenbundbewegung als organisatorische Plattform ihrer volksmissionarischen Arbeit. So traf sich in Wolfenbüttel zwischen 1919 und 1930 regelmäßig der Volkskirchenbund der Bekenntnisfreunde, welcher offenbar die Impulse der oben zitierten ersten Versammlung aus dem Dezember 1918 aufgenommen hatte und bis 1924 unter dem Vorsitz des Wolfenbütteler Kaufmanns Dreyer, danach unter der Leitung des Klein-Stöckheimer Pastors Clemens zunächst im Kaffeehaus Wolfenbüttel, später im Gemeindehaus der Hauptkirche tagte. Um 1920 hatte der Bund über 600 Mitglieder aus dem gesamten Bereich des Kirchenkreises Wolfenbüttel, darunter nicht wenige aus der Gemeinde des Pastors Clemens, aber auch aus Blankenburg, dessen Superintendent Ottmar Palmer man kirchenpolitisch verbunden war.57 Ein im Staatsarchiv Wolfenbüttel erhaltenes Protokollbuch gibt Auskunft über die Aktivitäten des Bundes in der Weimarer Zeit.58 Bei regelmäßigen Vorstandssitzungen, Hauptversammlungen und Festveranstaltungen standen Berichte aus dem Landeskirchentag sowie theologische Vorträge mit zunehmend volksmissionarischem Charakter im Vordergrund. Am 8. Juni 1925 referierte der Berliner Domprediger Döhring, welcher wenige Jahre später die politischen Veranstaltungen des 11. Oktobers in Bad Harzburg mit einem Feldgottesdienst einleiten sollte59, über den "Alten Glauben und die Neue Zeit" und mahnte: "Die neue Zeit ist noch nicht da. Die Revolution hat sie nicht gebracht. Ueberhaupt wird eine Zeitenwende nicht von Menschenhänden gemacht. Der lebendige Gott nur schafft sie. Eine neue Zeit war die Zeit Jesu, war die der Reformation, der Tochter des Urchristentums. Eine neue Zeit kommt, wenn die Menschenseelen sich Gott völlig ergeben und von ihm sich umgestalten lassen."60

2. Parteitätigkeit der braunschweigischen Pfarrerschaft

Seit Mitte des 19. Jahrhunderts hatten sich Pfarrer im Land Braunschweig kirchenpolitisch betätigt, im wesentlichen in drei verschiedenen Parteien: bei den Rationalisten, später Liberalen, bei den lutherisch-orthodoxen oder rechten sowie in der kirchlichen Mitte. Ab 1919 waren diese drei Richtungen in der Landessynode durch die "Freunde evangelischer Freiheit", die "Evangelisch-lutherische Vereinigung" und die kirchliche Mittelpartei vertreten. Nur wenige Pfarrer hatten sich im 19. Jahrhundert bereits außerhalb der Kirche politisch engagiert, wie beispielsweise der Stadtoldendorfer Pfarrer Karl Heinrich Jürgens, der als Vertreter der braunschweigischen Liberalen 1848 Mitglied des Frankfurter Vorparlamentes wurde, oder der Bahrdorfer Pfarrer Eduard Schall, der sich angesichts der sozialen Frage um die Jahrhundertwende deutlich vernehmbar um ein konstruktives Verhältnis zur Sozialdemokratie bemühte.61 Wurde eine allzu offensichtliche Bekundung "politischer Leidenschaftlichkeit" weder von den geistlichen noch von den weltlichen Autoritäten gern gesehen, gab es doch durch die Aktivitäten der Kirchenparteien insbesondere in der seit 1872 regelmäßig tagenden Landessynode sowie seit 1899 durch die Wahrnehmung der beiden kirchlichen Sitze in der Landesversammlung durchaus Erfahrungen auf dem Gebiet der politischen und parteilichen Betätigung.62

In Folge des politischen Umsturzes im November 1918 steigerte sich das politische Interesse der Pfarrerschaft schlagartig, denn nun waren ihr dienstlicher Bezugsrahmen und ihre private Lebensführung gleichermaßen betroffen. Obwohl Konsistorialrat Abt Moldenhauer sie umgehend mahnte, "sich jeglicher politischen Betätigung zu enthalten"63, traten sie bald verstärkt Parteien bei und standen auch als Kandidaten für Landesversammlung und Reichstag bereit. Darin kann man durchaus eine ansatzweise Bejahung des republikanischen Aufbaus des Weimarer Staates sehen. Der schon lange zum Kreis der innerkirchlichen Reformkräfte zählende Pfarrer Adolf Keck aus Herrhausen bei Seesen war neben dem Braunschweiger Magnipfarrer Emil Schomburg der DDP beigetreten und kandidierte gleich zu Beginn der Republik für beide Parlamente. Er wurde am 10. Februar 1919 sogar zum 3. Vizepräsident der Braunschweigischen Landesversammlung gewählt. Die kirchlich- konservativen Verfechter einer behutsamen Trennung von Kirche und Staat folgten 1919 dem Aufruf des bürgerlich-konservativen Landeswahlverbandes. Zu ihnen gehörte auch der frühere Vorsitzende des Evangelischen Vereins für Innere Mission, Pfarrer Bodo Steigerthal. Bis 1924 war er als Mitglied des gemäßigten Flügels für die Deutsche Volkspartei im Landtag aktiv. Innerhalb des Landeswahlverbandes war die DVP die attraktivste Partei für die Braunschweigischen Pfarrer; Dietrich Kuessner ermittelte zwischen 1919 und 1926 allein 79 Eintritte.64 1920 führte sie mit 63 Pfarrern 25% der braunschweigischen Geistlichkeit unter ihren Mitgliedern. Das lag zum einen an der sehr aktiven Werbearbeit der Partei, deren Sekretär scharfsinnig die optimale Multiplikatorenfunktion der Geistlichen erkannt hatte. Es gelang ihm, selbst Pfarrer, die nur sympathisierten, nicht aber persönlich eintreten wollten, zu unterstützender Betätigung zu gewinnen. Zum anderen verstanden die Pfarrer ihren Eintritt vielfach als aktiven Protest gegen die sich verändernden politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse. Gegenüber den Pfarrern gab sich die Partei als deutschnational, konservativ und christlich und als Gegnerin der religionslosen Gemeinschaftsschule. Als sich während der bürgerlichen Regierung Marquordt zwischen 1924 und 1927 jedoch abzeichnete, dass weder die Schulfrage noch die Frage der kirchlichen Finanzen wirklich zur Zufriedenheit der Kirche gelöst würde, entschlossen sich folgerichtig viele Pfarrer wieder zum Austritt. Andere traten aus, weil sie zunehmend Skrupel gegenüber einer politischen Betätigung entwickelt hatten, welche zu allen Zeiten im Spannungsverhältnis zum traditionellen Idealbild des neutralen, unpolitischen, für alle Gruppen gleichermaßen zugänglichen Pfarrers. Auch Akzeptanzkonflikte in den eigenen Kirchengemeinden führten nach den ersten Aufbaujahren der Weimarer Republik ebenso wie der in die Selbstständigkeit entlassenen Kirche zu einer zwischenzeitlichen Phase der Entpolitisierung. Erschwerend kam hinzu, dass ein Großteil der Pfarrerschaft in der Inflationszeit gezwungen war, sich einen Nebenerwerb zu suchen. Andere resignierten möglicherweise angesichts der allgemeinen politischen Entwicklung, wieder andere sahen ihre Anliegen zunehmend besser von anderen Parteien vertreten. Das war zum einen die DNVP, deren Parteiprogrammatik erheblich mehr Eingehen auf kirchliche Anliegen, zum Beispiel die Angleichung der Pfarrerbesoldung an die Beamtenbesoldung, versprach. Prominente Mitglieder waren der Braunschweiger Domprediger Karl von Schwartz, der Blankenburger Superintendent Ottmar Palmer und der Braunlager Pfarrer Heinrich Lachmund. Auch die DNVP hatte aber gegen Ende der 20er Jahre wieder Verluste unter den Geistlichen zu verzeichnen, 1929 gehörten ihr nur noch vier Pfarrer an.65 Und das war zum zweiten die NSDAP, die eine klarere Alternative zu den nach Bedarf taktierenden und koalierenden bürgerlichen Parteien und ein Ende der fortgesetzten Demütigung der Geistlichkeit in der sich demokratisierenden Gesellschaft versprach. Schon Mitte der 20er Jahre, trat der Braunschweiger Pfarrer an St. Katharinen, Johannes Schlott, dieser Partei bei und wurde ab 1931 auch führender Kopf der Deutschen Christen in der braunschweigischen Kirche. Sein politisches Interesse hatte sich bei Schlott zunächst bürgerlich-deutschnational geäußert. "Kein Anstoß erregender Vorgang" in Staat und Gesellschaft nach der Novemberrevolution sei, wie er rückblickend schrieb, von ihm unbeanstandet durchgegangen, bis seine Gemeinde zunehmend gegen seine häufige Abwesenheit opponierte und ihn die persönliche wirtschaftliche Notlage dazu zwang, seine neunköpfige Familie durch eine Nebenarbeit bei Natalis und Grimme zu versorgen.66 Die "Lust zur Politik"67, die nach Kuessner für die späteren Deutschen Christen typisch gewesen sei, habe sich bei Schlott einerseits aus der Liebe zur Mission, andererseits aus einer Hinwendung zu den sozial Schwächeren gespeist. In seiner Gemeinde waren das insbesondere die Arbeitslosen in den innerstädtischen Wohnvierteln. Diese Orientierung habe ihn in Kombination mit einer deutschnationalen Neigung geradezu zur nationalsozialistischen Partei und den Deutschen Christen führen müssen.68

Eine deutschnationale Haltung musste aber nicht in jedem Fall die Eintrittskarte zu den Deutschen Christen und den Nationalsozialisten bedeuten, wie sich am Beispiel des Blankenburgers Ottmar Palmer belegen lässt. Als DNVP-Mitglied und Vertreter der kirchlichen Rechten hatte er bis zur Abfassung der Kirchenverfassung 1923 in der Landessynode gewirkt und seine Arbeit im Sinne der konfessionellen Lutheraner danach in Blankenburg fortgesetzt. Zugleich engagierte er sich mit den Wolfenbüttelern im oben beschriebenen Volkskirchenbund der Ev. Bekenntnisfreunde. Früh trat er Forderungen und Vertretern sogenannter "deutschkirchlicher" Bewegungen im Gefolge Rosenbergs entgegen69, eine Haltung, die in offene Abwehr des Deutschen Christentums und führende Betätigung in der Bekennenden Kirche mündete und zu seiner zeitweiligen Amtsenthebung im Herbst 1933 führte. Seine wertkonservative Haltung und sein überzeugtes Eintreten für das Evangelium und die lutherische Kirche ließen ihn keine innere Bindung zum Nationalsozialismus entwickeln. Damit unterschied er sich auch von dem konservativen deutsch-nationalen Landesbischof Alexander Bernewitz, welcher bereits am 30. September 1930 einen verbalen Schulterschluss mit den Nationalsozialisten vollzog, als er vor Vertretern der niederdeutschen lutherischen Landeskirchen in Hamburg in Bezug auf die in § 24 des Parteiprogramms der NSDAP enthaltene Formel vom positiven Christentum äußerte, dass der Satz, die Kirche dürfe keine Politik treiben, keine Berechtigung mehr hätte, wenn ein Volk vor dem Scheideweg stehe. Kirche könne sich zu anti-marxistischen Gedanken bekennen und auf breiter Ebene mit dem Nationalsozialismus zusammenstehen. Auf die Empfehlung des Hamburger Pastors Horn, sich gegenwärtig mit Parolen noch zurück zu halten und als Kirche nicht festzulegen, entgegnete Bernewitz "[...] dass die Kirche dort, wo sie mit den Nationalsozialisten Fühlung habe, in eine aktive Gesinnungsgemeinschaft mit ihnen treten müsse."70

III. Zusammenfassung

Rückblickend urteilte der Blankenburger Superintendent Ottmer Palmer in seinen Lebenserinnerungen: "Ernstere Eingriffe in das Eigenleben der Kirche, geschweige denn in ihren geistlichen Aufgabenbereich, sind nicht erfolgt - wie anders als im Jahre 1933 und den folgenden! Nur die Verwaltung des Volksschulwesens entzog man ihr sofort."71 Auch sei im Gegensatz zu den Jahren zwischen 1933 und 1945 trotz vielfacher Belastung der Kirchen und der religiös gesinnten Bevölkerung immerhin die Rechtsprechung intakt geblieben.72 So relativierten sich nach den Erfahrungen im Dritten Reich die in den 20er Jahren vor allem von der Kirchenleitung immer wieder erhobenen Klagen gegen den Staat, in denen Sorge um den Besitzstand und künftige finanzielle Grundlagen der Kirche angesichts der zögerlichen Zahlungspraxis der Landesregierung und realer Entbehrungserfahrungen immer mehr in den Vordergrund gerieten. Nicht übersehen werden darf dabei der Erfolgsdruck, dem sich die nicht mehr herrschaftlich legitimierte Kirchenleitung nun auch innerhalb ihrer eigenen Institution ausgesetzt sah und der dem kirchlichen Konfrontationskurs möglicherweise zusätzliche Nahrung verschaffte.

Kritisch muss auch die Frage nach der Republikfähigkeit und Demokratiereife der Kirche zu Beginn der Weimarer Zeit gestellt werden: Fast wirkt es, als ob die Suche nach einer juristischen Klärung der strittigen Fragen die vormals übliche, nun nicht mehr mögliche Wendung an die fürstliche Adresse kompensieren sollte. Nun war es scheinbar nur noch der gerichtliche Instanzenweg, der Recht versprach und dessen Funktionsfähigkeit ein nicht zu unterschätzendes Kriterium für die Akzeptanz der Republik war. Dass sich während der Zeit der Weimarer Republik aber das Land teilweise äußerst schwer tat, höchstrichterliche Entscheidungen unverzüglich anzuerkennen, dürfte die Republikverdrossenheit kirchenleitender Personen befördert haben. Die Suche nach Recht blendet nicht selten die Frage der Gerechtigkeit aus. So war dieser Weg sicher nicht förderlich für die Kompromissfähigkeit der Kirche und ihre Bereitschaft, gesellschaftliche Veränderungen außerhalb ihres eigenen Interessenrahmens anzuerkennen. Ihr leitender Jurist Breust, dessen Biographie dringend noch zu schreiben wäre, war erstmalig einzig der Kirche verantwortlich, während seine juristischen Vorgänger im Konsistorium noch als Staatsbeamte ihren Dienst getan hatten. Mit der überwindung allzu einseitiger Interessenvertretungen hatte das Bürgertum, insbesondere in den Anfangsjahren der Weimarer Republik, allerdings generell zu ringen.73

Vergessen wir bei dieser abschließenden kritischen Betrachtung aber nicht, dass es gerade in dieser Phase auch Zustimmung wenn nicht zur Idee des Sozialismus, so doch zur Demokratisierung der Gesellschaft und den neuen politischen Methoden in kirchlichen Kreisen gegeben hat. Es gelang früh, große Teile der Kirchenmitglieder zu Kundgebungen und zur Mitarbeit in politischen Gruppen zu mobilisieren. Diese waren nicht ausschließlich zur Abwehr von Veränderungen z. B. im Schulsektor einberufen, sondern vor allem in der Anfangszeit der Republik auch als Arbeitsgruppen zur Ausgestaltung der mehrheitlich gewünschten Volkskirche verstanden worden. Tatsächlich überlebten die anfangs so zahlreichen lokalen Gruppen des Volkskirchenbundes insbesondere dort, wo sie sich für kirchliche Inhalte engagierten, wo sie auf Volksmission, auf die Hebung der religiösen und kirchlichen Einstellung der Bevölkerung gerichtet waren. Eine sehr große Anzahl der Pfarrer sah in den frühen Jahren der Republik auch im Parteieintritt, insbesondere in die DVP, ein geeignetes Mittel, die kirchlichen Ziele zu erreichen. Da, wo dieses allerdings nur in einer Abwehrhaltung gegenüber der vorherrschenden Sozialdemokratie geschehen war, wo sich demzufolge politisches Durchhaltevermögen und grundsätzliche Akzeptanz des parlamentarischen Systems der Republik nicht entwickeln konnten, kam es häufig wieder zu Parteiaustritten oder zu einer Orientierung an der Erfolg versprechenderen Partei. Für einige Pfarrer schien dies die DNVP zu sein, anderen zunehmend größer werdenden kirchlichen Kreisen versprach die NSDAP die (Re-)Etablierung von Herrschaft, Recht und Ordnung. Dies lockte nicht zuletzt Personen, die örtliche Grabenkämpfe vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen Veränderung auch als persönliche Demütigung und Niederlage erlebt hatten wie Pastor Wilhelm Ziegenmeyer in Grafhorst.


1 Landtag 1922/24, Bd. 2, Sitzungsbericht vom 6. Februar 1923, Sp. 2303, zit. nach Martin Grubert, Anwalt der Demokratie. Heinrich Jasper (1875 - 1945). Ein politisches Leben in Braunschweig, Braunschweig 2009, S. 332.

2 "Denkschrift über das Verhältnis von Staat und Kirche im Land Braunschweig" [von Reinhold Breust, 1925], Manuskript, in: Landeskirchliches Archiv Wolfenbüttel (LAW), LKA 1, S. 1.

3 Dietrich Kuessner, Die Braunschweigische Landeskirche im 20. Jahrhundert, in: Friedrich Weber, Birgit Hoffmann, Hans-Jürgen Engelking, Von der Taufe der Sachsen zur Kirche in Niedersachsen. Geschichte der Ev.-luth. Landeskirche in Braunschweig, Braunschweig 2010, S. 349-462, hier: S. 366.

4 Hans Otte, Die evangelischen Kirchen in Niedersachsen 1918-1990, in: Geschichte Niedersachsens, 5. Bd.: Von der Weimarer Republik bis zur Wiedervereinigung, hrsg. von Gerd Steinwascher, Hannover 2010, S. 1023- 1107, hier: S. 1029.

5 Kuessner, Die Braunschweigische Landeskirche im 20. Jahrhundert, S. 366.

6 Vgl. Hans-Jürgen Engelking, Die Braunschweigische Landeskirche im 19. Jahrhundert: Hauptlinien der Entwicklung, in: Weber, Hoffmann, Engelking, Von der Taufe der Sachsen, S. 283-348, hier: S. 316f.

7 Kirchengemeindeordnung vom 11. Juni 1909, in: Gesetz- und Verordnungssammlung für die Herzoglich- Braunschweigischen Lande (GuV), 97. Jg. 1910, S. 337-389, sowie Staatsgesetz zur Kirchengemeindeordnung, in: ebd., S. 398-402.

8 Grubert, Jasper, S. 85.

9 Bericht im Wolfenbütteler Kreisblatt vom 25. Januar 1919

10 Ebd.

11 [Heinrich Lachmund:] Thesen zur Trennung von Staat und Kirche, in: Evangelisch-lutherische Wochenblätter für Kirche, Schule und Innere Mission. Organ der evangelisch-lutherischen Vereinigung im Lande Braunschweig, 39. Jg., Nr. 1, 4. Januar 1919.

12 Stellungnahmen zwischen 25. November und 5. Dezember 1918, in: Akte über die Trennung von Kirche und Staat, LAW, S 56.

13 Dietrich Kuessner, Die Braunschweiger Landeskirche am Beginn der Weimarer Republik, in: Jahrbuch der Gesellschaft für Niedersächsische Kirchengeschichte, 82. Bd. 1984, S. 229-250, hier: S. 242.

14 Gesetz über die Neuordnung der Volksschulaufsicht vom 21. November 1918, in: GuV, Jg. 1918, Nr. 70, S. 307-309.

15 Gesetz über den Austritt aus der Kirche vom 23.1.1919, in: GuV, Jg. 1919, Nr. 16, S. 31.

16 Stellungnahmen des Reichsinnenministers und Reichskanzlers zum braunschweigischen Streit über die Ausübung der Kirchengewalt, in: LAW, S 56.

17 Siehe zu den beschriebenen Ereignissen und ihrer Beurteilung: Otte, Die evangelischen Kirchen, S. 1031.

18 Vgl. die kritische Beurteilung dieser Maßnahme bei Kuessner, Die Braunschweigische Landeskirche im 20. Jahrhundert, S. 364.

19 Zahlen aus: ebd., S. 366.

20 Am 29. Juni 1923 vertröstete der Reichsminister des Innern das Braunschweigische Landeskonsistorium auf eine diesbezügliche Anfrage hin: "Die Verhältnisse für die Durchführung des Artikels 138 Abs. 1 der Reichsverfassung sind zurzeit die denkbar ungünstigsten. Voraussichtlich wird sich eine unbefristete Vertagung des Vollzugs dieser Vorschrift auf wirtschaftlich günstigere und ruhigere Zeiten nicht umgehen lassen", aus: LAW, S 56.

21 Vgl. Sabine Bockisch, Die Finanzen der Braunschweigischen Landeskirche, in: Weber, Hoffmann, Engelking, Von der Taufe der Sachsen, S. 523-550, hier: S. 539-543.

22 [Reinhold Breust], Zur Geschichte der Braunschweigischen ev.-luth. Landeskirche 1923-1929. Anlage zum landeskirchlichen Amtsblatt 1930, Drucksache 4, Bericht über die Entwicklung der Braunschweigischen ev.- luth. Landeskirche in den Jahren 1923-1929, hier zit. nach dem Manuskript, in: LAW, LKA 2.

23 Prozess-Register [ca. 1938], in: LAW, LKA 2664.

24 Vgl. Bockisch, Finanzen, S. 539.

25 Protokoll der gemeinsamen Sitzung der drei Wolfenbütteler Kirchengemeinderäte vom 16. Juli 1923, in: Niedersächsisches Landesarchiv Abt. Staatsarchiv Wolfenbüttel (StA Wf), 100 N, Nr. 871.

26 Vgl. Kuessner, Die Braunschweigische Landeskirche im 20. Jahrhundert, S. 366.

27 Protokoll der gemeinsamen Sitzung der drei Wolfenbütteler Kirchengemeinderäte vom 30. März 1921, in: StA Wf, 100 N, Nr. 871.

28 Protokolle der gemeinsamen Sitzungen der drei Wolfenbütteler Kirchengemeinderäte vom 22. November 1922, 12. April und 23. Juli 1923, in: ebd.

29 Rundschreiben des Reichsfinanzministers an die Länder vom 13.1.1924, in: StA Wf, 12 Neu 13, Nr. 37946.

30 Ebd.: Urschrift eines Schreibens von Heinrich Jasper an den Reichsminister der Finanzen vom 25.1.1924.

31 Masch. Protokoll "Ueberblick über die Ereignisse infolge des Staatsgerichtshofsurteils über die Besoldungszuschüsse an die Pfarrer" [1930], in: LAW, LBF 181.

32 Vgl. Gerd-Eberhard Tilly, Schule und Kirche in Niedersachsen (1918-1933), Die Auseinandersetzungen um das Elternrecht und das Reichschulgesetz in der Schulpolitik der niedersächsischen Kirchen im Weimarer Staat, Hildesheim 1987, S. 292, vgl. auch Dietrich Kuessner, Die braunschweigische Landeskirche und die sog. Novemberrevolution 1918, in: Dietrich Kuessner, Maik Ohnezeit, Wulf Otte, Von der Monarchie zur Demokratie. Anmerkungen zur Novemberrevolution 1918/19 in Braunschweig und im Reich, Wendeburg 2008, S. 143-188, hier: S. 150f.

33 Wolfenbütteler Kreisblatt vom 18.12.1918.

34 Bericht von der Stadtverordnetenversammlung vom 24. Januar 1919 im Wolfenbütteler Kreisblatt vom 25. Januar 1919.

35 Landeskirchliches Amtsblatt, 32. Jg., 1919, S. 51. Vgl. auch Tilly, Schule und Kirche, S. 294f.

36 Eingabe des Landeskonsistoriums an den Rat der Volksbeauftragten vom 22.08.1919, in: LAW, Pfarrarchiv Grafhorst/Danndorf Nr. 54.

37 Vgl. Peter Albrecht, Kirche und Lehrerschaft, in: Weber, Hoffmann, Engelking, Von der Taufe der Sachsen, S. 579-600, hier: S. 597.

38 Personalakte Wilhelm Ziegenmeyer, in: LAW, LKA PA 1100.

39 LAW, Pa Grafhorst/Danndorf 54, 75.

40 Siehe zu diesen Vorgängen: LAW, LKA PA 1100, LKA OA Grafhorst 4 sowie Pa Grafhorst/Danndorf 84.

41 Personalakte Wilhelm Ziegenmeyer, in: LAW, LKA PA 1101.

42 Vgl. Klaus Erich Pollmann, Die Entnazifizierung in der Braunschweigischen Landeskirche nach 1945, in: Ders. (Hrsg.), Der lange Weg in die Nachkriegszeit. Die evangelisch-lutherische Landeskirche in Braunschweig 1945-1950, Göttingen 1994, S. 26-99, hier: S. 62, 74.

43 Vgl. Otte, Die evangelischen Kirchen in Niedersachsen 1918-1990, S. 1028.

44 Wolfenbütteler Kreisblatt, Ausgabe vom 7.11.1918, Rubrik ‚Kirche, Schule und ErziehungÂ’.

45 Informationen über Titius enthält: Hans-Walter Krumwiede, Kirchengeschichte Niedersachsens. Zweiter Band: Vom Deutschen Bund 1815 bis zur Gründung der Evangelischen Kirche in Deutschland 1948, Göttingen 1996, S. 410.

46 Bericht im Wolfenbütteler Kreisblatt vom 11.12.1918.

47 Vgl. Kuessner, Landeskirche und Novemberrevolution, S. 160.

48 Pa Helmstedt-Marienberg, Nr. 7: Pastor Albert Wandersleb ließ in seiner Kirchengemeinde Helmstedt- Marienberg acht Unterschriftslisten herumgehen und erhielt dabei insgesamt 2794 Unterschriften von Menschen jeglichen Berufs und Standes, zum Teil ganzen Häusern und Straßenzügen, wie sich aus den detaillierten Angaben der Listen ermitteln lässt.)

49 Handschriftliches Vorblatt "Der Volkskirchenbund" zur Unterschriftenaktion in Bredelem vom 27. Februar 1919, z. B. in: LAW, Pa Bre 50, auch LAW, Pa Ingeleben, Nr. 364, LAW, Pa Helmstedt-Marienberg, Nr. 7.

50 Kuessner, Die Braunschweigische Landeskirche im 20. Jahrhundert, S. 363.

51 Anschreiben an die Mitglieder und Satzung des Volkskirchenbundes Hannover, März 1919, in: LAW, Pa Bre 50.

52 Vgl. Kuessner, Landeskirche und Novemberrevolution, S. 158.

53 Ebd.

54 Anzeige der Dt. Demokratischen Partei, Liste Richthofen-Rönneburg, in: Wolfenbütteler Kreisblatt vom 13. Januar 1919.

55 Vgl. Kuessner, Novemberrevolution, S. 158f.

56 Vgl. Krumwiede, Kirchengeschichte Niedersachsens, S. 410.

57 Nach Angaben der Kirchengemeindechronik Klein Stöckheim, zitiert bei Dietrich Kuessner, Die Braunschweiger Kirche im Nationalsozialismus - ein Blick in die Stöckheimer Chronik. Vortrag am 24. Mai 2007, S. 5, auf: http://bs.cyty.com/kirche-von-unten/archiv/vortrag/stoeckheim.htm.

58 Protokollbuch des Volkskirchenbundes der Bekenntnisfreunde, 1920 - 1930, aus dem Pfarrarchiv der Wolfenbütteler Hauptkirche B.M.V., in: StA Wf 100 N, Nr. 1200.

59 Die Veranstaltung eines Gottesdienstes an diesem Tag wertet Ernst August Roloff als Demonstration der "positiven" Haltung der Nationalsozialisten zum Christentum, in: Braunschweigs Weg ins Dritte Reich. Bürgertum und Nationalsozialismus 1930-33, Braunschweig 1980, S. 163f.

60 Zeitungsbericht über die Feier des Volkskirchenbundes am 8. Juni 1925, in: StA Wf, 100 N, Nr. 1200.

61 Vgl. zu diesen beiden Pfarrern, Hans-Jürgen Engelking, Die braunschweigische Landeskirche im 19. Jahrhundert, S. 302-304 u. 332-341.

62 Vgl. Dietrich Kuessner, Die Mitgliedschaft Braunschweiger evangelischer Pfarrer in der Deutschen Volkspartei, in: Braunschweigisches Jahrbuch, Bd. 69, 1988, S. 119-140, hier: S. 119f.

63 So Moldenhauer in einem Schreiben an die braunschweigische Geistlichkeit vom 12. November 1918, in: LAW, S 56.

64 Vgl. Kuessner, Die Mitgliedschaft, S. 122.

65 Schreiben von Landesbischof Bernewitz an die DNVP vom 23. Februar 1929, in: LAW, LBF 173.

66 Vgl. Dietrich Kuessner, Johannes Schlott - 1878 - 1953. Ein Beispiel deutsch-christlicher Theologie in der Stadt Braunschweig, Braunschweig 1983, S. 16.

67 Zit. ebd., S. 14.

68 Ebd., S. 13.

69 So Palmer selbst in seinen Lebenserinnerungen, hrsg. von Dietrich Kuessner: Ottmar Palmer (1873 - 1964). Verantwortung und Rechenschaft - ein Beitrag zur Geschichte der Bekennenden Kirche in der Braunschweiger Landeskirche, Braunschweig (im Selbstverlag des Autors) 2005, S. 50.

70 Niederschrift über die Zusammenkunft der niederdeutschen lutherischen Landeskirchen am 30. September 1930 in Hamburg, S. 3f, in: LAW, S 2169.

71 Zit. nach: Kuessner, Palmer, S. 49.

72 Ebd., S. 48.

73 Vgl. zu den bürgerlichen Einigungsbemühungen Ernst August Roloff, Braunschweig und der Staat von Weimar, Braunschweig 1964, z. B. S. 38-40, 67f.

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